Rechts- statt Richterstaat

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Obwohl die eidgenössischen Räte das Verbandsbeschwerderecht (VBR) bereits gestrafft und modernisiert haben, gehen die vorgenommenen Korrekturen betreffend die demokratisch gefällten Volks- und Parlamentsentscheide noch immer zu wenig weit: Nach wie vor fehlt eine Einschränkung, wie sie die Eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“ fordert. Aus diesem Grund befürwortet und unterstützt strasseschweiz das besagte Volksbegehren.

Tatsache ist, dass beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen heute mittels VBR in demokratische Entscheidungsmechanismen eingreifen. Diesen Organisationen kommt praktisch ein Vetorecht zu, wie es in ähnlicher Weise nur dem Präsidenten der USA zugestanden wird. Statt der demokratisch gewählten Behörden oder anstelle des Volkes entscheiden unter Anrufung der Gerichte Umweltschutzgruppierungen über Sein oder Nichtsein von Projekten und Vorhaben. Es ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich und stossend, dass Verbandsbeschwerden Entscheide demokratisch gewählter Behörden oder des Volkes ausser Kraft setzen können.
Es kommt immer wieder vor, dass beschwerdeberechtigte Organisationen mittels Verbandsbeschwerde versuchen, politische – unter Umständen ziemlich einseitige und ideologisch geprägte – Anliegen durchzusetzen. Wenn sie den Rechtsmittelweg beschreiten, machen sie mit ihren Eingaben die Realisierung und Ausgestaltung von Projekten von der Interessenabwägung der Gerichte abhängig. Diese Interessenabwägung durch die angerufenen Gerichte droht systembedingt – weil die Interessen anderer Gruppierungen mangels entsprechender Legitimation vor Gericht nicht direkt vertreten werden können – einseitig zugunsten der Interessen des Umweltschutzes auszufallen.

Je mehr die Gerichte über die Realisierung von Gemeinschaftsaufgaben in der Schweiz entscheiden, desto weniger ist unser Land ein Rechtsstaat und desto mehr wird es zum Richterstaat. Es kann und darf aber nicht Aufgabe der Rechtsprechung sein, darüber zu beschliessen, ob eine Fahrbahn – von der Nationalstrasse bis hin zum regionalen Radweg –, ob die fünfte Ausbauetappe des Flughafens oder ob das Eurogate über dem Zürcher Hauptbahnhof nun gebaut werden soll oder nicht.

Sollte die Eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“ verworfen werden, muss es das erklärte Ziel sein, auch den dem Umweltschutz gleichwertigen Aspekten der Nachhaltigkeit, die den Erhalt bzw. die Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrtsniveaus anstreben, im Rechtsmittelverfahren eine Stimme zu geben. Weil der private Strassenverkehr ein entscheidender Faktor für die ökonomische und gesellschaftliche Wohlfahrt in der Schweiz darstellt, ist den Strassenverkehrsverbänden deshalb analog zu den beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen eine entsprechende Legitimation zur Mitwirkung im Rechtsverfahren von Verkehrsbauten und -projekten zuzusprechen.

Quelle: strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS

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