Mietrechtsrevision – Gleichgewicht wahren

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Position des HEV Schweiz
Im Mai 2004 hatte das Stimmvolk eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel der Mietzinsbindung an die Teuerung (Indexmiete) mit rund 64% der Stimmen überaus deutlich verworfen. Auch ein Grossteil der privaten Vermieter steht einer Abkoppelung nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüber. Wird der fragile Kompromiss der Vermieter- und Mieterorganisationen im Gesetzgebungsverfahren aufgebrochen, so ist ein weiteres Scheitern der Mietrechtsrevision vorprogrammiert.

Die Möglichkeit, die Mieten zu 100% an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) anzupassen, ist der zentrale Punkt des einvernehmlichen Vorschlags der Mieter- und Vermieterorganisationen für einen Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung.

Monika Sommer vom HEV Schweiz stellt klar: „Die Indexanpassung zu 100% ist gerechtfertigt und notwendig, denn bei der Indexmiete wird das ganze Kostenrisiko bezüglich der Hypothekarzinsschwankungen, wie auch bezüglich der Steigerungen der Betriebs- und Unterhaltskosten, zu Lasten des Vermieters verschoben.“

Die Indexmiete ist daher für den HEV nur akzeptabel, wenn die Vermieter – zumindest langfristig betrachtet – die Kosten für die Finanzierung, den Unterhalt und den Betrieb durch die Mieteinnahmen decken können. Eine Beschränkung des Teuerungsausgleichs wäre aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel; denn dies würde de facto bedeuten, dass der ursprünglich vereinbarte Mietzins real Jahr für Jahr weniger wert wird.

Eine Teuerungskoppelung der Mieten stellt eine Abkehr von der Kostenmiete dar und erfordert daher auch eine Abkehr von der heutigen Renditeprüfung der Anfangsmieten. Es ist daher konsequent, mit der Abkoppelung von den Hypothekarzinsen auch auf ein marktorientiertes Vergleichsmiete-Instrument zur Überprüfung der Anfangsmieten zu wechseln. Dabei ist sicherzustellen, dass dieses Vergleichsmiete-Instrument ein wirkliches Marktabbild darstellt und nicht zu einem Instrument für ein staatliches Mietzinsdiktat verkommt!

Angesichts der historisch tiefen Finanzierungskosten ist eine Abkoppelung von den Hypothekarzinsen aus Vermietersicht zudem akzeptabel, wenn ein Übergangsrecht geschaffen wird, das eine Umverteilung zulasten der Vermieter verhindert. Es entspricht einem Gebot der Fairness die bestehenden Spielregeln des Mietrechts beizubehalten bis sich die Hypothekarzinsen wieder auf einem langfristigen Durchschnitt von rund 4,5 % eingependelt haben. Andernfalls würde ein Abkoppelung zu einer reinen Umverteilung zulasten der Vermieter missbraucht. Der ausgehandelte Kompromiss der Vermieter- und Mieterorganisationen, ist aus Sicht des HEV Schweiz nicht ideal, aber annehmbar.

Quelle: HEV Schweiz

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