Dumont-Praxis abgeschafft!

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Die Dumont-Praxis kommt heute sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zur Anwendung. Sie besagt, dass Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften, welche in einem vernachlässigten Zustand übernommen worden sind und innerhalb von fünf Jahren nach der Übernahme renoviert werden, bei den Steuern grundsätzlich nicht abgezogen werden können. Dabei werden die neuen Eigentümer gegenüber den bisherigen Eigentümern steuerlich benachteiligt, da die bisherigen Eigentümer die Aufwendungen für werterhaltende Unterhaltsarbeiten uneingeschränkt abziehen können. Der Hauseigentümerverband hat denn auch wiederholt nachdrücklich die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis verlangt.

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist überzeugt, dass die Aufhebung der Dumont-Praxis positive volkswirtschaftliche Impulse auslöst, da die steuerliche Benachteiligung der Neueigentümer wegfallen wird. HEV Direktor Ansgar Gmür hebt hervor: „Wegen der Dumont-Praxis haben Neuerwerber Unterhaltsarbeiten bis anhin aus steuerlichen Gründen regelmässig aufgeschoben. Durch die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis wird vor allem auch die rasche Vornahme von energetischen Sanierungen gefördert. Dies kommt der gesamten Bevölkerung zugute. Der Hauseigentümerverband Schweiz hat sich stark für die Abschaffung der Dumont-Praxis engagiert. Wir freuen uns über diesen Erfolg.“

Nach Inkraftsetzung der Gesetzesanpassung, welche die Dumont-Praxis beim Bund aufhebt, bleibt den Kantonen noch eine zweijährige Übergangsfrist, nach deren Ablauf sie die Dumont-Praxis ebenfalls nicht mehr anwenden dürfen. Es ist unbestritten, dass die Dumont-Praxis Renovationen von alter Bausubstanz und Investitionen in den bestehenden Gebäudepark behindert und damit letztendlich volkswirtschaftlich schädlich ist. Der Hauseigentümerverband Schweiz appelliert daher an die Kantone, dass sie die investitionsfeindliche Dumont-Praxis möglichst rasch aufgeben und diese bis dahin grosszügig zugunsten der Steuerpflichtigen handhaben.

Quelle: HEV Schweiz

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