Senkung der Entbündelungs- und Interkonnektionspreise

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Im Gegensatz zu bisherigen öffentlichen Mitteilungen! der Behörde liegen Swisscom zum Zeitpunkt der Kommunikation der ComCom die Verfügungen nicht vor, deshalb fehlen auch die Begründungen. Daher kann Swisscom keine detaillierte Stellungnahme abgeben.

Trotz hoher Produktionskosten gehört die Schweiz schon heute in wichtigen Bereichen zu den Ländern mit den tiefsten regulierten Telekommunikationspreisen innerhalb von Europa. Diese Preise berücksichtigen nicht die speziellen Schweizer Regulierungen, die insbesondere in den Bereichen Bau, Umwelt und Gesundheit bestehen. Diese Regulierungen sowie die verschiedenen Anforderungen an Swisscom in Bezug auf Qualität, Grundversorgung und Arbeitsplatzangebot werden in den Preisvergleichen und Forderungen der Behörden nicht angemessen berücksichtigt.

Die Preisberechnungen von Swisscom basieren auf den von der ComCom und vom Bundesgericht in früheren Verfahren genehmigten Eckwerten. Swisscom wird die Verfügungen im Detail prüfen, sobald sie vorliegen. Sofern sich die Verfügungen und ih! re Begründung im Rahmen des Gesetzes halten, wird Swisscom die Entscheide akzeptieren und auf einen Weiterzug an die nächste Instanz verzichten.

Quelle: Swisscom AG

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