Finanzmarktkrise dürfte wesentliche Auswirkungen auf die Finanzplanperiode 2010 – 2012 des Bundes haben

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Finanzmarktkrise dürfte sich in den kommenden Jahren zunehmend im Haushalt des Bundes niederschlagen

Im Rahmen einer Aussprache mit Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und dem Präsidenten des Direktoriums der Nationalbank, Herrn Jean-Pierre Roth liess sich die Kommission über verschiedene Einzelheiten des vom Bundesrat und der Nationalbank ergriffenen Massnahmenpakets informieren. Thematisiert wurde unter anderem auch die Wahl des Sitzes der von der Nationalbank gegründeten Zweckgesellschaft. Die Finanzkommission anerkennt, dass die Nationalbank und der Bundesrat angesichts der zur Verfügung gestandenen Reaktionszeit die Priorität auf eine technisch und rechtlich erprobte Lösung setzten, so dass ein Durchgriff der rekapitalisierten Bank auf die Zweckgesellschaft mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte. Gleichzeitig unterstützt die Kommission aber auch explizit die intensiven Abklärungen der Nationalbank, äquivalente Sicherheiten bietende Alternativen zu prüfen.

Durch Vertreter des Volkswirtschaft- und Finanzdepartements liess sich die Kommission zudem über die aktuelle Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung und die zu erwartenden Auswirkungen auf den Voranschlag 2009 und den Finanzplan 2010 – 2012 orientieren. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Risiken einer stärkeren Konjunkturabschwächung im 2009 deutlich gestiegen sind. Modellberechnungen der EFV für ein Szenario mit einem Nullwachstum im Jahr 2009 lassen in den kommenden Jahren erhebliche Einnahmenausfälle vermuten. Diese könnten im Budgetjahr 2009 rund 1 Milliarde Franken betragen. Bis ins Jahr 2012 könnten die jährlichen Mindereinnahmen um bis zu 3 Milliarden Franken ansteigen. Die Finanzkommission kommt zum Schluss, dass kein Bedarf besteht, den Voranschlag 2009 grundsätzlich anzupassen. Die dem Finanzplan 2010 – 2012 zu Grunde gelegten Annahmen sind vom Bundesrat jedoch spätestens im Rahmen der jährlichen Aktualisierung anzupassen.

Botschaft über die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse zuhanden des Ständerates verabschiedet

Mit der am 19. September 2008 verabschiedeten Vorlage unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Lösung, wie die Defizite des ausserordentlichen Haushaltes mittelfristig über den ordentlichen Haushalt kompensiert werden sollen (08.068). Die Stellvertreterin des Vorstehers des Eidg. Finanzdepartements, Frau Bundsrätin Eveline Widmer-Schlumpf, erläuterte im Rahmen des Eintretens die Botschaft.

Die Kommission prüfte unter anderem, ob die vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise beschlossenen Massnahmen vom 15. Oktober 2008 bereits unter die Ergänzungsregel fallen würde, bzw. welche Handlungsmöglichkeiten dem Bund künftig in aussergewöhnlichen Situationen verbleiben, wenn die Schuldenbremse auf die ausserordentlichen Ausgaben ausgeweitet würde. Die Finanzkommission stellt fest, dass die Pflichtwandelanleihe des bundesrätlichen Massnahmenpakets vom 15. Oktober 2008 finanztechnisch im Jahr 2008 erfasst wird und somit noch nicht unter die unterbreitete Ergänzungsregel fällt. Weiter stellt die Kommission fest, dass eine derartige ausserordentliche Ausgabe nach Inkraftsetzung der Ergänzungsregel zwar von ihr erfasst würde, die zu erwartenden Zins- und Veräusserungseinnahmen jedoch als Kompensation angerechnet werden könnten. Nur falls die Ausgabe nicht durch diese Einnahmen gedeckt würde, müsste über Kompensationsmassnahmen im ordentlichen Haushalt entschieden werden. Mit 8 zu 3 Stimmen beschloss die Finanzkommission in der Folge, auf die Vorlage einzutreten. Ein Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten bleibt als Minderheitsantrag bestehen.

In der Detailplanung diskutiert wurden insbesondere verschiedene Fristen, innerhalb der ein Fehlbetrag des Amortisationskontos über das ordentliche Budget ausgeglichen werden muss. Neben dem Vorschlag des Bundesrates, der eine Frist von 6 Jahren vorsieht, wurden auch Fristen von 8 bzw. 10 Jahren diskutiert. Mit 5 zu 8 Stimmen entschied die Kommission letztlich, dem Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagene Amortisationsfrist zu beantragen. Gleichzeitig stimmt die Kommission jedoch mit 10 zu 3 Stimmen einem Antrag zu, der der Bundesversammlung die Kompetenz einräumt, im Falle von aussergewöhnlichen Situationen die Amortisationsfrist erstrecken zu können.

Die Kommission tagte am 23. und 24. Oktober 2008 unter Leitung ihres Präsidenten, Herrn Ständerat Philipp Stähelin, in Bern unter teilweiser Anwesenheit von Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Bern, 24. Oktober 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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