/

Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems Schweiz

1 min read

Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat der Finanzkommission des Nationalrates das Massnahmenpaket des Bundesrates, der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie der Eidg. Bankenkommission (EBK) detailliert erläutert. Das Hauptziel des Massnahmenpakets ist das Vertrauen in die Finanzmärkte, insbesondere in den Finanzmarkt Schweiz zu stärken. Aus diesem Grund umfasst das Paket nicht nur Massnahmen zugunsten der UBS sondern beispielsweise auch Massnahmen zugunsten des Einlegerschutzes.

Die Finanzkommission des Nationalrates hat vom Ansinnen des Bundesrates Kenntnis genommen, den eidg. Räten bereits in der Wintersession eine Botschaft zu unterbreiten, die eine angemessene Erhöhung der geschützten Einlagen und der Systemgrenze vorsieht. Die notwendigen Gesetzesrevisionen sollen möglichst rasch in Kraft treten, allenfalls bereits per 1. Januar 2009.

Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat der Kommission dargelegt, dass die Dringlichkeit für den Beschluss des Massnahmenpakets gegeben war, vor allem im Hinblick auf die Massnahmen, die von der UBS anbegehrt waren. Die Situation verlangte eine rasche und nachhaltige Stärkung des Vertrauens in das Finanzsystem Schweiz. Die Finanzkommission ist sich der Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Landes bewusst und begrüsst daher grundsätzlich das schnelle Handeln des Bundesrates, der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Eidg. Bankenkommission (EBK). Trotzdem hat sie sich die Frage nach den möglichen Alternativen gestellt und wollte wissen, welche Möglichkeiten im Vorfeld geprüft worden waren. Die Finanzkommission des Nationalrates nimmt zu Kenntnis, dass die Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems Schweiz sofort wirksam werden – dies im Gegensatz zu den von andern Ländern angekündigten Massnahmen.

Die illiquiden Wertpapiere und übrigen Aktiven, die an eine noch zu schaffende Zweckgesellschaft ausgelagert werden sollen, betreffen vor allem Anleihen, die durch amerikanische und europäische Wohnhypotheken und gewerblichen Hypotheken gedeckt sind. Die Finanzkommission hat davon Kenntnis genommen, dass die UBS diese Aktiven vor der Auslagerung an die Zweckgesellschaft wertberichtigt hat und dass darum das Risiko einer weiteren Abwertung gering, allerdings nicht ausgeschlossen ist. Es darf jedoch auf lange Sicht durchaus mit einem Gewinn aus dem Verkauf dieser Wertpapiere und Aktiven gerechnet werden.

Die Finanzkommission hat sich ebenfalls für die Ausgestaltung und insbesondere für den Sitz der noch zu schaffenden Zweckgesellschaft interessiert. Obwohl darüber noch nicht abschliessende Klarheit besteht, hat Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Finanzkommission des Nationalrates informiert, dass auch ein alternativer Sitz der Zweckgesellschaft geprüft wird.

Schliesslich hat die Finanzkommission des Nationalrates einen Termin für eine allfällige ausserordentliche Sitzung im November reserviert. Sie wird zu dieser Sitzung zusammentreten, sollte sie mit der Vorberatung der Botschaft des Bundesrates über den Kredit zur Stärkung der Eigenmittelbasis der UBS betraut werden.

Bern, 23. Oktober 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Bucher Industries mit 18% höherem Umsatz

Next Story

Tamedia beteiligt sich am Schweizer Geschäft von Zattoo

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…