Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen verabschiedet

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Am 14. Oktober 2008 beschloss die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) Eintreten auf die Vorlage des Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen ( 07.072 ) und begann deren Detailberatung. Letztere konnte an der gestrigen Sitzung fortgeführt werden. Die WBK-S stützte sich bei Ihrer Beratung nicht auf die Beschlüsse des Nationalrates, sondern auf den Bundesratsentwurf (s. Pressemitteilung v. 14.10.2008). Sie stimmte der Kompetenznorm zu, die es dem Bund ermöglicht, Vorschriften für alle Forschungsbereiche zu erlassen, die mit relevanten Gefährdungen von Schutz und Würde des Menschen verbunden sind. Dabei soll der Bund der Bedeutung der Forschung für die Gesellschaft Rechnung tragen. Abweichend von der bundesrätlichen Vorlage entschied die Kommission, dass sich die festgelegten Grundsätze der Forschung (Art. 118a, Abs. 2) spezifisch auf die biomedizinische Forschung mit Personen beziehen sollen. Dies bedeutet, dass diese Grundsätze nicht für die Forschung mit bereits vorhandenen Personendaten oder biologischen Materialien gelten. Weiter soll jedes Forschungsvorhaben im Bereich der Biomedizin voraussetzen, dass sowohl die teilnehmende als auch die gemäss Gesetz berechtigte Person nach hinreichender Aufklärung ihre Einwilligung erteilen muss. Die Kommission stimmte der Vorlage einstimmig zu. Das Geschäft wird dem Ständerat in der Herbstsession 2008 unterbreitet.

Die Kommission behandelte weiter den Schlussbericht des ETH-Rates über die Leistungsperiode 2004 – 2007 (08.070) der vom Bundesrat am 22. September 2008 an die Eidgenössischen Räte zur Genehmigung überwiesen wurde. Der ETH-Rat, das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs, erstellt jeweils am Ende einer vierjährigen Leistungsperiode einen Schlussbericht gemäss dem ETH-Gesetz und den Vorgaben aus dem spezifischen Leistungsauftrag, welcher ein Bestandteil der Botschaft über die Bildung, Forschung und Innovation (BFI) darstellt. Die Kommission hat sich mit den Leistungen sowie des Mitteleinsatzes des ETH-Bereiches auseinandergesetzt und mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die sechs Institutionen des ETH-Bereichs (ETH Zürich und EPF Lausanne sowie PSI, WSL, Empa und Eawag) ihren Grundauftrag in Lehre und Forschung erfüllt haben. Ebenso wurde die Tatsache begrüsst, dass sich beide ETHs trotz des immer schärferen Wettbewerbs im Ausland in internationalen Rankings auf besten Positionen halten konnten. Die Kommission vermisste im Bericht allerdings die Entwicklung des sogenannten Impact Factors (einer Qualitäts-Kennzahl wissenschaftlicher Publikationen in Abhängigkeit davon, wie oft sie zitiert werden) über den Zeitraum der Leistungsperiode. Detailliert diskutiert wurden zudem Fragen bezüglich der Beschaffung von Drittmitteln, des Wissenstransfers und des Austausch mit der Wirtschaft. Die Kommission empfiehlt einstimmig die Annahme des Schlussberichtes. Die Vorlage wird in der Wintersession im Ständerat behandelt.

Nach Kenntnisnahme des Bundesratsberichtes „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ beriet die Kommission die Motion des Nationalrates (Amherd Viola) für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz ( 07.3033 ). Die WBK-S teilt grundsätzlich die Anliegen der Motion. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die vom Bundesrat in seinem Bericht vorgesehenen Massnahmen ermöglichen, die Hauptanliegen der Motion in den Bereichen der Kinder- und Jugendförderung mit den bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen umzusetzen. Daher entschied sich die Kommission für eine Änderung des Motionstextes. In diesem fordert sie den Bundesrat auf, die Revision des Jugendförderungsgesetzes rasch in Angriff zu nehmen. Dabei soll der Bund auf eine Harmonisierung der Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden einwirken, Empfehlungen zu Standards erarbeiten und aktive Unterstützung leisten. Mit 11 Stimmen und 1 Enthaltung wurde dem Änderungsantrag zugestimmt. Hingegen teilt die Kommission die Meinung des Bundesrates, dass es sich beim Bereich des Kinder- und Jugendschutzes vor allem um Kantons- und Gemeindekompetenzen handelt.

Im Weiteren liess sich die Kommission von den zuständigen Vertretern der Verwaltung über das Projekt Jugend + Sport-Kids, über die geplante Kreditsperre beim Voranschlag 2009 für die Bereiche der Bildung, Forschung und Innovation sowie über die Finanzlage in den Bereichen Heimatschutzes und Denkmalpflege informieren.

Die Kommission tagte am 3. November 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin in Bern.

Bern, 4. November 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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