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Rechts- und Investitionssicherheit auf der letzten Meile

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Mit der Revision des Fernmeldegesetzes hat das Parlament beschlossen, dass Swisscom ihre Kupferinfrastruktur den andern Fernmeldedienstanbietern zu kostenorientierten Preisen zur Verfügung stellen muss. Swisscom setzt den Willen des Parlamentes konsequent um: 19 Monate nach Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes ermöglicht Swisscom an mehr als 500 Kollokationsstandorten und damit für über die Hälfte aller Hausanschlüsse in der Schweiz die Entbündelung. Der Vergleichswert dazu lag in Frankreich zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes bei rund 30%, in Deutschland nach drei Jahren bei 25 % und in Italien nach ebenfalls drei Jahren bei 0%.

Strittig waren im Wesentlichen die von Swisscom auf der Basis gesetzlicher Vorgaben berechneten Preise für den Teilnehmeranschluss und die Interkonnektion. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2008 hat die ComCom unter anderem den Preis für den entbündelten Teilnehmeranschluss festgelegt und ebenfalls die Preise für die Interkonnektion für die Jahre 2007 und 2008 gesenkt. Die ComCom hat sich bei ihrem Entscheid auf die gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode LRIC gestützt und den ihr zustehenden Ermessensspielraum zur Senkung der Preise ausgenutzt. Swisscom akzeptiert die von der ComCom verfügten erheblichen Preissenkungen bei der Interkonnektion um 20 bis 30 Prozent für die Jahre 2007 und 2008 sowie den für den Teilnehmeranschluss, die sogenannte letzte Meile, festgelegten Preis von CHF 18.18.

Rechtssicherheit im Interesse aller Marktteilnehmer
Die Entscheide zu den Preisen für die Interkonnektion und den Teilnehmeranschluss sind die zentralen Bestandteile der Verfügungen der ComCom in den hängigen Zugangsverfahren. Sofern keine der Gegenparteien die Verfügungen weiterzieht, besteht nun für alle Marktteilnehmer Rechtssicherheit hinsichtlich dieser Preise.

Nach Ansicht von Swisscom stehen dennoch Teilbereiche der betroffenen Verfügungen im Widerspruch zu anderen gesetzlichen Bestimmungen. In diesen für das Unternehmen wichtigen Punkten wird Swisscom an das Bundesverwaltungsgericht gelangen. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen, die zur Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes wichtig sind.

Quelle: Swisscom AG

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