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Axpo und BKW reichen Rahmenbewilligungsgesuche für Ersatz-Kernkraftwerke in Beznau und Mühleberg ein

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Eine sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Stromversorgung ist für die Schweizer Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung, sie auch künftig zu gewährleisten eine enorme Herausforderung für die Strombranche. Ab 2020 ist das Ende der Betriebsdauer der bestehenden KKW in Mühleberg (355 MW Leistung) sowie Beznau I und II (zusammen 730 MW) absehbar. Zudem laufen ab dem Jahr 2018 die Strombezugsverträge mit Frankreich (insgesamt rund 2000 MW) schrittweise aus. Aus Gründen der Versorgungssicherheit sowie einer wirtschaftlichen und nachhaltigen, klimaschonenden Stromproduktion sollen diese Ausfälle mit inländischen Produktionsanlagen kompensiert werden. Hierzu ist – neben der weiteren Förderung von Wasserkraft, Energieeffizienz und der neuen Energien – der Ersatz der ausser Betrieb gehenden Grosskraftwerke unabdingbar. Dies entspricht der Energiepolitik des Bundesrates, die als eine von vier Stossrichtungen ausdrücklich den Bau neuer Grosskraftwerke im Inland vorsieht. Axpo und BKW sind überzeugt, dass die Kernenergie angesichts der Klimaproblematik und der heute verfügbaren Optionen ein wichtiger Pfeiler einer praktisch CO2-freien und ressourcenschonenden einheimischen Stromversorgung bleiben wird.

Axpo und BKW wollen ihre Verantwortung wahrnehmen. Mit dem Einreichen der beiden Rahmenbewilligungsgesuche ist der offizielle Startschuss für den Ersatz der bestehenden KKW Beznau und Mühleberg gefallen und der politische Prozess gemäss dem Kernenergiegesetz eingeleitet. Demnach folgen nun die Behandlung der Gesuche durch die Behörden inklusive der Mitwirkung von Standortkantonen, Nachbarkantonen und Nachbarstaaten sowie die öffentliche Auflage. Schliesslich fällen Bundesrat und Parlament einen Entscheid. Dieser Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum, sodass letztlich die Schweizer Stimmbevölkerung an der Urne entscheiden dürfte. Diese Abstimmung kann aus heutiger Sicht im Jahr 2012, ev. 2013, stattfinden. Bei Annahme der Rahmenbewilligungsgesuche ist je ein weiteres Bewilligungsverfahren für den Bau und sodann für den Betrieb der Kraftwerke zu durchlaufen.

Zwei identische Kraftwerkstypen der neuesten Generation – Hybridkühlung
Bestandteile der Rahmenbewilligungsgesuche sind spezifische Berichte zu den Themen Sicherheit, Sicherung, Umweltverträglichkeit, Abstimmung mit der Raumplanung, Konzept für die Stilllegung sowie Nachweis für die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle. Die Berichte legen neben den Standorten der geplanten Ersatz-KKW unter anderem deren ungefähre Leistung – je maximal 1600 MW – fest, nicht aber den konkreten Reaktortyp oder Kraftwerkshersteller. Diese Präzisierung ist Teil des Baubewilligungsgesuchs. Für Axpo und BKW ist klar, dass zwei identische Kraftwerkstypen der neuesten Generation erstellt werden sollen und dass nur ein Hersteller mit einer weltweit anerkannten Technologie in Frage kommt. Fest steht auch, dass sowohl in Beznau wie in Mühleberg moderne Hybridkühltürme gebaut werden sollen. Diese beeinträchtigen keine Flusswassertemperaturen, fügen sich dank markant geringerer Höhe besser in das Landschaftsbild ein als Naturzugkühltürme und weisen auch keine sichtbare hochaufragende Dampffahne auf.

Gemeinsames Vorgehen der Branche nach wie vor angestrebt
Am 10. Juni dieses Jahres hat Atel ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues KKW in Gösgen (SO) eingereicht. Somit liegen nun Gesuche für drei Kraftwerke vor. Aus heutiger Sicht ist der Ersatz der ab 2020 ausfallenden Produktionskapazität mit zwei KKW möglich. Axpo und BKW sind der Meinung, dass die Ersatz-KKW an den bewährten Standorten der zu ersetzenden Anlagen erstellt werden sollten.
Axpo und BKW streben weiterhin ein einvernehmliches Vorgehen der Branche an und führen die entsprechenden Gespräche mit Atel weiter. Sie sind überzeugt, dass eine gemeinsame Lösung erreicht werden kann. Die beiden Unternehmen sind zudem für weitere Beteiligungen offen. Dafür kommen neben grossen Strombezügern aus der Industrie auch Endverteiler und Staatsbetriebe in Frage. Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu jedoch noch keine weiteren Angaben gemacht werden.

Quelle: Axpo Holding AG

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