Mietrechtsrevision: Chance verpasst?

1 min read

Seit den 80er Jahren ist die Mietzinsgestaltung umstritten. Etliche Revisionsvorhaben sind gescheitert. Im Mai 2004 hatte das Stimmvolk eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel der Mietzinsbindung an die Teuerung (Indexmiete) mit rund 64% der Stimmen überaus deutlich verworfen. Auch ein Grossteil der privaten Vermieter steht einer Abkoppelung nach wie vor skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Position des HEV Schweiz
Im Rahmen der monatelangen Kompromissverhandlungen hatte die Vermieterseite etliche Konzessionen gemacht, so etwa den Verzicht auf Mietzinserhöhungen nach Handänderungen. Im Gegenzug zu diesen Konzessionen der Vermieterseite hatten sich die Mietervertreter mit einer 100%-Teuerungsbindung der Mieten an den Landesindex der Konsumentenpreise einverstanden erklärt. Solche Mietzinsindexierungen sind nach heutigem Recht in langfristigen Mietverträgen bereits zulässig.

Offenbar erwägt der Bundesrat nun, die Kompromissvereinbarung einseitig zum Nachteil der Vermieter abzuändern: Die 100%-Teuerungsanpassung der Mieten nach dem Landesindexes der Konsumentenpreise soll faktisch auf eine rund 80%-Teuerungsanpassung der Mieten reduziert werden, indem der etablierte Warenkorb des Landesindexes massgeblich verändert wird. Dies würde zu einem schleichenden Wertzerfall des ursprünglich vereinbarten Mietzinses führen.

Eine Beschränkung des Teuerungsausgleichs ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Aufgrund zunehmender bautechnischer Vorgaben sowie des relativ hohen Alters des Gebäudebestandes werden die Unterhaltskosten in den kommenden Jahren weit stärker ansteigen als die allgemeine Teuerung. Diese Kostensteigerungen muss der Vermieter auffangen können.

Die Ausrichtung der Mieten nach der Teuerung ist nur sinnvoll, wenn man auf den etablierten Landesindex der Konsumentenpreise abstellt. Wird dies abgelehnt, so ist es konsequent, bei der geltenden Kostenmiete zu bleiben. Eine Anknüpfung an einen anderen Warenkorb, der mit den Kosten des Vermieters nichts zu tun hat, wäre demgegenüber reine Willkür. Eine solche Lösung wird vom HEV Schweiz dezidiert abgelehnt.

Quelle: Hauseigentümerverband Schweiz

Write your comment

Previous Story

Carol Franklin Engler wird Ombudsfrau von PostFinance

Next Story

Weiser Entscheid – Weitere Senkung der Leitzinsen der SNB

Latest News