Revision des Mietrechts Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands

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08.081 n OR. Miete und Pacht
Die Kommission hat die Prüfung der Vorlage des Bundesrates vom 12. Dezember 2008 zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen aufgenommen. Dieser Revisionsentwurf erfolgt im Anschluss an die verschiedenen, in den Jahren 2003, 2004 und 2006 gescheiterten Versuche, das Mietrecht zu ändern. Er basiert auf einer Konsenslösung, zu welcher die Mieter- und Vermieterverbände Ende 2007 gelangt sind. Die Vorlage sieht insbesondere vor, anhand eines Vergleichsmietemodells und mit Hilfe einer anerkannten statistischen Methode zu überprüfen, ob der Anfangsmietzins für Wohnräume missbräuchlich ist. Danach soll eine Überprüfung des Mietzinses nur noch aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsregeln möglich sein. Bei dieser Revision geht es in erster Linie darum, die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen zu entkoppeln. Neu sollen die Mietzinse der Teuerungsentwicklung folgen, wodurch die Mietzinsgestaltung vereinfacht und transparenter gemacht werden soll. Der Bundesrat hat das System gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf so geändert, dass nun als Basis für die Anpassung der Mietzinse ein Index massgebend ist, bei welchem die Wohn- und Energiekosten ausgeschlossen werden. Dadurch soll eine allfällige Spiralwirkung in Bezug auf den Mietzinsanteil des Indexes vermieden werden. Diese Änderung wurde von Vermieterseite verschiedentlich kritisiert. Die Kommission hat beschlossen, erst über das Eintreten zu befinden, wenn sie die betroffenen Kreise angehört hat. Die Anhörungen werden in der Februar-Sitzung stattfinden.

08.078 n Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die Kommission ist mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf diese Vorlage eingetreten. Die Minderheit hat sich formell gegen ein Eintreten ausgesprochen. Die Detailberatung wird an einer kommenden Sitzung aufgenommen. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesbeschluss betrifft die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden. Der Rahmenbeschluss wird durch die Schaffung eines neuen Spezialgesetzes in das Schweizer Recht umgesetzt. Dieses Spezialgesetz, das Schwengen-Informationsaustauschgesetz (SIaG), regelt den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten.

07.454 n Pa. Iv. Hubmann. Änderung der Scheidungsfolgen nach eintritt eines Vorsorgefalles. Änderung von Artikel 124 ZGB

Nach geltendem Recht hat ein Ehegatte nur dann teilweisen Anspruch aus der beruflichen Vorsorge des andern Gatten, wenn bei diesem noch kein Vorsorgefall eingetreten ist; ist bereits ein Vorsorgefall eingetreten, hat der berechtigte Ehegatte nur Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (Art. 124 Abs. 1 ZGB). Die parlamentarische Initiative verlangt, dass auch nach dem Eintritt eines Vorsorgefalles das Rentendeckungskapital geteilt wird. In der Bundesverwaltung sind entsprechende Arbeiten im Gange, die auf eine im Jahr 2006 von den eidgenössischen Räten angenommene Motion zurückgehen (05.3713. Mo. Nationalrat (RK-NR (04.405)). Scheidungsrecht. Überprüfung der Regelung betreffend Vorsorgeausgleich und Kinderbelange). Da nach Auffassung der Kommission hier dringlicher Gesetzgebungsbedarf besteht, hat sie der Initiative einstimmig Folge gegeben.

07.426 n Pa. Iv. Vischer. Verbot der Beschaffung von Beweismitteln und Informationen bei Personen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind

Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Vischer keine Folge zu geben. Diese verlangt die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, soweit nötig, die den schweizerischen Justiz- und Polizeibehörden des Bundes und der Kantone verbieten, direkte und indirekte Beweismittel oder Informationen bei Personen zu beschaffen, die gefoltert wurden oder potenziell von Folter bedroht sind. Dergestalt widerrechtlich beschaffte Beweismittel oder Informationen sollen einem absoluten Verwertungsverbot unterliegen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Sie verweist auf die bereits verabschiedete Schweizerische Strafprozessordnung, welche in den Artikeln 140f. ein Erhebungs- und Verwertungsverbot vorsieht. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie sieht Probleme bei Verfahren, in denen Schweizer Behörden Rechtshilfe von anderen Staaten in Anspruch nehmen und diese Staaten Folter praktizieren.

07.458 n Pa. Iv. Hofmann. Zivilstandsunabhängiges Pflichtteilsrecht der Nachkommen

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Hofmann keine Folge zu geben. Gemäss dieser Initiative soll Artikel 471 ZGB betreffend die erbrechtlichen Pflichtteile dahingehend abgeändert werden, dass die Höhe der Pflichtteile der Nachkommen gegenüber ihren Eltern ungeachtet von deren Zivilstand gleich hoch ist. Die Kommissionsmehrheit erachtet den Pflichtteil der Nachkommen, der ¾ von der Erbschaft im Falle eines Erblassers ohne überlebenden Ehegatten beträgt, als gerechtfertigt. Dieses Pflichtteilsrecht schützt die Familie als Gemeinschaft. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben, da ihrer Ansicht nach das geltende Pflichtteilsrecht nicht mehr den gesellschaftlichen Verhältnissen entspricht. Gemäss ihrer Meinung werden Konkubinatspartner durch den hohen Pflichtteilsschutz der Nachkommen zu stark in ihrer Verfügungsfreiheit eingeschränkt.

08.501 Pa. Iv. RK-SR. Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Die Kommission hat dieser von ihrer Schwesterkommission eingereichten Initiative zugestimmt. Die Schwesterkommission wird also demnächst eine Änderung der Richterstellenverordnung vorbereiten.

03.428 n Pa.Iv. Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung (Leutenegger Oberholzer)

Die Kommission hat die Prüfung der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Dezember 2008 (BBl 2009 429 ff.) aufgenommen und wird sich an einer kommenden Sitzung weiter damit beschäftigen.

07.3697 n Mo. Nationalrat (Allemann). Meldepflicht für Gewaltvorfälle

Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, der vom Ständerat beschlossenen Änderung der Motion zuzustimmen. Sie will somit den Bundesrat beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen gesamtschweizerisch Vorfälle menschlicher Gewalt zu erfassen und im Hinblick auf Massnahmen auszuwerten.

Die Kommission hat am15. und 16. Januar 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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