Ja zur Fristverlängerung für Bundesbeiträge zur Sanierung von Schiessanlagen

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Parlamentarische Initiative. Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012 (Büchler)
Mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen Entwurf zur Änderung von Artikel 32e des Bundesgesetzes über den Umweltschutz angenommen, der eine Verlängerung der Frist für die Gewährung von Bundesbeiträgen zur Sanierung von Schiessanlagen vorsieht. Der Entwurf wurde von der nationalrätlichen Schwesterkommission im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet und vom Nationalrat angenommen. Er sieht für Standorte in Grundwasserschutzzonen eine andere Fristverlängerung vor als für die übrigen Standorte. Für die Schiessanlagen in Grundwasserschutzzonen, deren Sanierung Vorrang hat, da Antimon ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, wird die Frist bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission dem Ständerat, für die Schiessanlagen in den übrigen Zonen die Frist bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. In diesem Punkt weicht sie vom Entwurf des Nationalrates ab, der eine Fristverlängerung bis Ende 2020 vorsieht. Die Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass bei der Sanierung Prioritäten gesetzt werden müssen. In ihren Augen ist aber die neue Frist zu lang, innerhalb der in den übrigen Zonen Bundesbeiträge gewährt werden. Es müsse ein gewisser Druck aufrechterhalten werden, damit zahlreiche Schiessanlagen möglichst rasch saniert würden. Eine Kommissionsminderheit beantragt dem Ständerat, der vom Nationalrat vorgesehenen Frist, die in der Vernehmlassung positives Echo fand, zuzustimmen. Mit der verlängerten Frist soll zum allerletzten Mal die Möglichkeit geboten werden, Schiessanlagen mit finanzieller Unterstützung des Bundes zu sanieren. Bei den Beträgen vom Bund an die Kantone folgte die Kommission dem Nationalrat und beantragt bei 300-Meter-Anlagen ebenfalls eine Pauschalabgeltung von 8’000 Franken pro Scheibe.

Parlamentarische Initiative. Fraktion CEg. Treibhausgasemissionen. Eurokompatible Reduktionsziele
Die Kommission unterstützt grundsätzlich das Anliegen der parlamentarischen Initiative, das CO2-Gesetz dahingehend anzupassen, dass Bund, Kantone und Gemeinden in Übereinstimmung mit den Entscheiden der Europäischen Union dafür sorgen, dass die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 Prozent abnehmen. Die Kommission möchte die parlamentarische Initiative jedoch vor dem Hintergrund der Revision des CO2-Gesetzes diskutieren. Da zurzeit zwei Varianten in der Vernehmlassung sind, hat die Kommission die Behandlung des Geschäfts sistiert. Sobald die Botschaft des Bundesrates vorliegt, wird sie die Initiative wieder aufnehmen und prüfen, ob angesichts der Vorlage noch Handlungsbedarf besteht.

UREK 08-31 Bericht des Bundesrates zur Energieaussenpolitik
Als vierte Säule seiner Energiestrategie hat der Bundesrat die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit definiert. Im Februar 2008 hat er die Grundzüge seiner Strategie für eine Energieaussenpolitik festgelegt und im Oktober 2008 einen Bericht dazu vorgelegt. Die Kommission hat vom Bericht Kenntnis genommen und hat insbesondere die grosse Bedeutung der Verhandlungen mit der EU unterstrichen. Sie unterstützt daher den Bundesrat in seinen Bestrebungen, die Beziehungen zur EU und anderen wichtigen Ländern im Energiebereich zu intensivieren.

UREK 08-27 Bioethanolproduktion in der Schweiz (Po. 06.3474, Stähelin)
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht « Bioethanolproduktion in der Schweiz », den der Bundesrat in Erfüllung des gleichnamigen Postulats des Ständerates (06.3474) im Juni 2008 unterbreitete. Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Standortbestimmung zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Bioethanolproduktion in der Schweiz vorzulegen. Dieser Bericht beschreibt insbesondere die Zollsituation für Biotreibstoffe, für welche zum grossen Teil Freihandel gilt, und zeigt die Schlussfolgerungen auf, welche aus der Studie der EMPA vom Mai 2007 über die ökologische Bilanz von Biotreibstoffen gezogen werden können. Daraus geht u.a. hervor, dass die Förderung von biogenen Treibstoffen auf differenzierte Weise erfolgen muss.

Die Kommission hat am 19. und 20. Januar 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) in Bern getagt.

Bern, 20. Januar 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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