Ausländerrechtlicher statt strafrechtlicher Landesverweis

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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) lehnt es ab, den strafrechtlichen Landesverweis wieder einzuführen. Sie setzt weiterhin auf eine Konkretisierung der entsprechenden ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, wie sie der Bundesrat in seinem Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative vorsieht.

Mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die SPK einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) zur Wiedereinführung des Landesverweises ( 08.426 n) keine Folge gegeben. Die Initiative verlangt, den Landesverweis im Schweizerischen Strafgesetzbuch als Nebenstrafe wieder einzuführen, nachdem diese Sanktionsmöglichkeit mit der kürzlich erfolgten Revision des Strafgesetzbuches aufgehoben wurde. Die Kommission lehnt das Anliegen ab, weil sie eine Vereinheitlichung der entsprechenden ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, wie sie der Bundesrat im Rahmen seines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ (Ausschaffungsinitiative) der Schweizerischen Volkspartei vorsieht, als besser geeignete Massnahme gegen schwer straffällige Ausländerinnen und Ausländer erachtet. Die Kommissionsminderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, weil sie mit der Wiedereinführung dieser strafrechtlichen Massnahme eine generalpräventive Wirkung gegen kriminelle Aktivitäten von Ausländerinnen und Ausländern erreichen will.

Eine zweite parlamentarische Initiative, die im Grundsatz dasselbe Anliegen verfolgte ( 06.484 n Pa.Iv. Fraktion V. Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung), wurde von den Initianten im Verlaufe der Beratungen mit Verweis auf die mittlerweile zustande gekommene Ausschaffungsinitiative der SVP zurückgezogen.

Mit 15 zu 7 Stimmen Folge gegeben hat die SPK hingegen einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Philipp Müller (FDP, AG), die verlangt, das Ausländergesetz so zu ändern, dass die Behörden eine Niederlassungsbewilligung bei dauerhafter und erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit jederzeit widerrufen können ( 08.450 n Mehr Handlungsspielraum für die Behörden). Nach dem Willen der Kommission soll es den betreffenden Personen nicht mehr möglich sein, nach 15 Jahren ein faktisch dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten, das nur im Falle einer längerfristigen Freiheitsstrafe oder einer strafrechtlichen Massnahme widerrufen werden kann. Durch ihren Beschluss signalisiert die Kommission, dass sie das Vorhaben des Bundesrates unterstützt, dieses Anliegen in seinem indirekten Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative zu berücksichtigen.

Die Kommissionsminderheit möchte der parlamentarischen Initiative keine Folge geben, weil durch die beabsichtigte Gesetzesänderung bedürftige und arme Bürgerinnen und Bürger ausländischer Herkunft pauschal diskriminiert würden, ungeachtet, ob sie unverschuldet oder selbstverschuldet in eine Notlage geraten seien.

Mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt hat die SPK weiter eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die verlangt, das Bürgerrechtsgesetz so zu ändern, dass bei der Eignungsprüfung künftig die Beherrschung der Amtssprache der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde vorausgesetzt wird ( 08.468 n Keine Einbürgerung ohne gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse). Die Kommission lehnt die Initiative ab, weil sie deren Forderungen als zu weit reichend erachtet. Die Initiative liefert zudem keine Hinweise, wie bezüglich mündlicher und schriftlicher Sprachkenntnisse in der Praxis einheitliche Standards definiert und durchgesetzt werden sollen. Die Kommission hat jedoch mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Kommissionsmotion beschlossen, die eine ähnliche Stossrichtung verfolgt, aber bei der Umsetzung mehr Spielraum gewährt. Der Vorstoss will den Bundesrat beauftragen, den Entwurf für eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vorzulegen, wonach gute Kenntnisse einer Landessprache sowie eine erfolgreiche Integration als Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts festgeschrieben werden.

Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil sie es für unabdingbar erachtet, dass Einbürgerungswillige nicht bloss eine der Landessprachen, sondern die lokale Amtssprache beherrschen, damit sie am öffentlichen und politischen Leben teilnehmen können.

Mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten hat die SPK schliesslich einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andy Tschümperlin (SP, SZ) Folge gegeben ( 08.494 n Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung). Diese fordert, das Ausländergesetz so zu ändern, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug ihrer ausländischen Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern nicht schlechter gestellt werden als EU-Bürgerinnen und Bürger und deren Familienangehörige. Nach dem Willen der Kommission soll im schweizerischen Recht insbesondere vor dem Hintergrund des sich rasch wandelnden internationalen Rechts der Grundsatz der Nichtdiskriminierung festgeschrieben werden.

Die Kommissionsminderheit lehnt die parlamentarische Initiative ab, weil sie sicherstellen will, dass die bewährte Praxis nach dem geltenden Ausländerrecht, insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der Scheinehen, beibehalten wird und punkto Familiennachzug für Schweizerinnen und Schweizern nicht neue Rechtsansprüche geschaffen werden.

Die Kommission tagte am 22. Januar 2009 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Über weitere, an der Sitzung vom 22. Januar 2009 behandelte Geschäfte wird in einer zweiten Medienmitteilung am 23. Januar 2009 berichtet.

Bern, 22. Januar 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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