Problematische Rechtsetzung durch Verträge: SPK will Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung interkantonaler Verträge aufheben

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Artikel 48a der Bundesverfassung, welcher im Zusammenhang mit der Vorlage zum „Neuen Finanzausgleich“ geschaffen wurde, sieht vor, dass auf Antrag interessierter Kantone der Bund in bestimmten Aufgabenbereichen, darunter zum Beispiel auch im Bereich Schulwesen, interkantonale Verträge allgemeinverbindlich erklären kann. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt die SVP-Fraktion, dass dieses Instrument wieder abgeschafft wird, da es ihrer Ansicht nach nicht angeht, dass einzelnen Kantonen der Wille der anderen Kantone aufgezwungen wird ( 08.463 n Pa.Iv. V. Konkordate. Keine Aushöhlung der Kantonsautonomie durch Allgemeinverbindlicherklärung). Die SPK spricht sich mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich für diese Initiative aus.

Die SPK ist der Auffassung, dass dem Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung ein falsches Verständnis des schweizerischen Föderalismus zugrunde liegt, indem von einem „gemeinsamen Willen der Kantone“ ausgegangen wird. Der schweizerische Föderalismus beruht jedoch auf 26 gleichberechtigten Kantonen, die einzelne gesellschaftliche Bereiche durchaus unterschiedlich regeln können. Ist es nun im gesamtschweizerischen Interesse angezeigt, dass für ein Problem in allen Kantonen die gleichen Regeln gelten, dann ist der ordentliche Wege der Verfassungs- bzw. Gesetzgebung zu beschreiten. In diesem transparenten Verfahren ist es allen Kantonen auf gleiche Weise möglich, sich in den üblichen Verfahren (Vernehmlassungsverfahren, Zweikammersystem, Ständemehr) einzubringen. Wenn aber mittels Allgemeinverbindlicherklärung interkantonaler Verträge gesamtschweizerisches Recht gesetzt wird, dann müssen einzelne Kantone Recht übernehmen, welches ihnen von den anderen Kantonen aufgezwungen wird. Somit stärkt das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Verträgen in keiner Weise den Föderalismus, sondern höhlt im Gegenteil die Autonomie der einzelnen Kantone aus.

Problematisch ist auch, dass zwei verschiedene Arten von gesamtschweizerischem Recht geschaffen werden: Neben dem durch den Bundesgesetzgeber erlassenen Recht gibt es ein von einer Mehrheit der Kantonsregierungen erlassenes gesamtschweizerisches Recht. Dies ist demokratiepolitisch fragwürdig, ist doch die parlamentarische Mitwirkung stark eingeschränkt: Sowohl die kantonalen Parlamente wie auch das Bundesparlament können sich nicht mehr zu den Einzelheiten der Regelungen äussern, sondern können einen von kantonalen Exekutiven unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgearbeiteten Regelwerk nur integral zustimmen oder es ablehnen.

Keine Gnade in der SPK fand die Idee der Volkswahl des Bundesrates. Die Kommission lehnt die parlamentarische Initiative von Nationalrat Zisyadis (G, VD) ( 08.453 n Pa.Iv. Zisyadis. Volkswahl des Bundesrates) mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Die SPK ist der Ansicht, dass die Stellung des Bundesrates im Gewaltengefüge durch eine Volkswahl auf Kosten des Parlamentes gestärkt würde. Es wäre eine plebiszitäre Stärkung der Exekutive zu befürchten, welche in Umgehung des Parlamentes unter direkter Berufung auf den „Volkswillen“ agieren könnte. Es ist zudem schwer vorstellbar, wie das Verfahren für eine Wahl von sieben Regierungsmitgliedern funktionieren sollte, wenn verschiedene Bedingungen wie ausgewogene Vertretung der Landesgegenden, der Sprachregionen oder der Geschlechter berücksichtigt werden müssen. Die hierfür vom Initianten vorgeschlagenen diversen Quoten würden das Verfahren äusserst intransparent machen. Genau diese Quoten waren übrigens der Grund für ablehnende Stimmen von einigen Kommissionsmitgliedern, welche an sich eine Volkswahl begrüssen würden.

Müssten sich die Mitglieder des Bundesrates einer Volkswahl stellen, würden sich die Bundesratsmitglieder in einem permanenten Wahlkampf befinden und ihre Tätigkeit darauf ausrichten. Die Bundesräte und Bundesrätinnen würden sich stark parteipolitisch positionieren müssen, was die Zusammenarbeit des Kollegialorgans kaum mehr ermöglichen würde. Der Bundesrat ist kein Parlament, in dem gewählte Volksvertreter möglichst getreu die Anliegen ihrer Wählerschaft einbringen. Vielmehr geht es im Bundesrat darum, mit einer gewissen Distanz zu Partikulär- und Parteiinteressen mit den anderen Regierungsmitgliedern nach Lösungen zu suchen. Das Parlament ist das geeignete Organ, um die dafür geeigneten Personen zu finden.

Schliesslich spricht sich die Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gegen eine weitere parlamentarische Initiative von Nationalrat Zisyadis (G, VD) aus ( 08.486 n Pa.Iv. Zisyadis. Transparenz der Stimmabgabe in der Bundesverfassung verankern). Die Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit der Verpflichtung, die bei einer Volksabstimmung eingesetzten Verfahren und Mittel öffentlich, transparent und allgemein beobachtbar zu machen. Die SPK ist der Ansicht, dass die Verankerung dieser abstrakten Grundsätze in der Verfassung in der Praxis keine Probleme löst. Vielmehr wird es bei Einführung des vote électronique darum gehen, die wichtigsten Rahmenbedingungen gesetzlich zu verankern.

Die Kommission tagte am 22. Januar 2009 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Quelle: Das Schweizer Parlament

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