Tierschutzanwalt-Initiative: ein indirekter Gegenvorschlag anstelle der Volksinitiative

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Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) will die Stellung des geschädigten Tieres in Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung verbessern. Sie möchte jedoch dieses Anliegen nicht auf Verfassungsstufe regeln und beschloss mit 16 zu 8 Stimmen, der Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz (Tierschutzanwalt-Initiative)“ ( 08.036 ) einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Damit sollen unter Berücksichtigung von berechtigten Interessenwahrungen von geschädigten Tieren in Strafverfahren ausgewogene Lösungen gefunden werden. Ihre Schwesterkommission wird an ihrer Februarsitzung zu diesem Beschluss Stellung nehmen.

Mit dem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen ( 07.072 ) soll der Bund eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen erhalten. Die Vorlage wurde bereits von National- und Ständerat beraten. Im Rahmen der Differenzbereinigung hält die WBK-N am Entscheid des Nationalrates hinsichtlich des Kompetenzartikels (Artikel 118a, Absatz 1) fest. Im Verfassungsartikel soll festgeschrieben werden, dass der Bund die Forschungsfreiheit wahrt. Damit will die Kommission Transparenz schaffen und Eckwerte in der Verfassung festschreiben. Während der Wintersession 2008 schränkte der Ständerat die Forschungsgrundsätze (Absatz 2) auf die biomedizinische Forschung ein. Bevor die WBK-N entscheidet, wird sie sich mit der Abgrenzung des Forschungsgebietes der Biomedizin noch eingehender befassen. Sie setzt ihre Arbeit am 19. Februar 2009 fort.

Die Kommission behandelte weiter den Schlussbericht des ETH-Rates über die Leistungsperiode 2004 – 2007 ( 08.070 ) der vom Bundesrat am 22. September 2008 an die Eidgenössischen Räte überwiesen und vom Ständerat in der Wintersession 2008 genehmigt wurde. Der ETH-Rat, das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs, erstellt jeweils am Ende einer vierjährigen Leistungsperiode einen Schlussbericht gemäss dem ETH-Gesetz und den Vorgaben aus dem spezifischen Leistungsauftrag, welcher ein Bestandteil der Botschaft über die Bildung, Forschung und Innovation (BFI) darstellt. Die Kommission hat mit dem ETH-Ratspräsidenten generelle Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen sowie dem Mitteleinsatz des ETH-Bereiches erörtert. Das Urteil fällt positiv aus und ist geprägt von Stolz auf das Flaggschiff ETH auf der einen Seite und der Sorge um Kontinuität in der Mittelzuteilung auf der anderen. Die Kommission beantragt dem Rat die Genehmigung des Berichtes im Frühjahr.

Die Kommission behandelte weiter die Motion Konkurrenzfähigkeit des nationalen Agrar- und Ernährungssektors ( 08.3319 s) von SR Peter Bieri, welche vom Bundesrat Vorschläge zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz im Bereich der Landwirtschaft und der Ernährung verlangt. Die Kommission lehnte die Motion mit 15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Sie ist der Ansicht, dass die Verteilung der Mittel im Forschungsbereich im Rahmen der BFI-Botschaft zu erfolgen habe.

Ferner hat die Kommission ein Gespräch mit dem neuen CERN-Generaldirektor Rolf Dieter Heuer sowie den Schweizer Vertretern im CERN-Rat geführt. Ausschlaggebend dazu waren die Panne beim LHC sowie die Ängste und kontroverse Einschätzungen im Hinblick auf die Bildung von „schwarzen Löchern“. Die Informationen des Generaldirektors erlaubten ein besseres Verständnis der Arbeiten am CERN und die Entkräftung der Ängste im Zusammenhang mit schwarzen Löchern. Die Kommission begrüsste die Grundlagenforschung auf höchstem Niveau bezüglich der Zusammensetzung unseres Universums sowie die zahlreichen Beiträge dieser Forschung an die angewandte Wissenschaft, z.B. für neue Strahlenbehandlungen mit Protonen.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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