Ja zur Teilzweckbindung

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Längst ist bekannt, dass im Gebäudebereich ein hohes Potential für die Verminderung der CO2- Emissionen liegt. Heute fehlen jedoch konkrete Anreize für Hauseigentümer, in energetisch wirksame Gebäudesanierungen zu investieren. Energetisch wirksame Sanierungen haben dabei nicht nur den Vorteil, dass sich damit der CO2-Ausstoss vermindern lässt, sondern es können auch die Heizkosten reduziert werden. Davon profitiert schliesslich die ganze Bevölkerung. Es ist daher gerechtfertigt, dass solche Sanierungen mit staatlichen Mitteln gefördert werden. Auf Anstoss der parlamentarischen Initiative von Rolf Hegetschweiler wurden Lösungen gesucht, um solche Anreize für die Hauseigentümer zu schaffen. Eine von der UREK-N eingesetzte Subkommission hat aufgrund dieser Initiative mittlerweile eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, welche nun heute von der UREK-N grundsätzlich unterstützt wurde. Diese sieht zwei Lösungsansätze vor: Einerseits sollen durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen direkt gefördert werden und andererseits durch eine Änderung des Mietrechts die Rückerstattung der CO2- Abgabe unter Umständen beim Vermieter bleiben. Konkret sollen dabei durch die Teilzweckbindung ein Drittel bis maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe pro Jahr grösstenteils für Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich eingesetzt werden. Es ist sachgerecht, die Mittel aus der CO2-Abgabe für solche Investitionen zu verwenden, zumal diese im Endeffekt – im Sinne des CO2-Gesetzes – auch der CO2-Reduktion zugute kommen.

Mit der heute von der UREK-N unterstützten Teilzweckbindung der CO2-Abgabe können konkrete Anreize für die Hauseigentümer geschaffen werden. Der HEV Schweiz ist hocherfreut über diesen Entscheid. Damit wird schliesslich ein grosser Beitrag zur CO2-Emissionsreduktion geleistet, zu Gunsten der Umwelt, der Bevölkerung aber auch der Wirtschaft. Deshalb haben sich auch der Hauseigentümerverband Schweiz und der Mieterverband für eine solche Lösung stark eingesetzt. Nun ist der Nationalrat gefordert, die Teilzweckbindung bzw. die Gesetzesvorlage der UREK-N – zu Gunsten aller – zu unterstützen und damit einen substantiellen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Der HEV Schweiz setzt sich auch weiterhin engagiert ein!

Quelle: HEV Schweiz

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