Stand der Arbeiten zum Verbandsbeschwerderecht der Umweltschutzorganisationen

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Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat eine Bilanz über den Stand der Arbeiten zum Verbandsbeschwerderecht der Umweltschutzorganisationen gezogen. Sie beantragt, eine Standesinitiative des Kantons Aargau zu diesem Thema abzuschreiben.

Koordination von Umweltschutz und Raumplanung, Verbandsbeschwerderecht
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat Kenntnis genommen von der Arbeit einer Subkommission, welche von ihr im Januar 2008 beauftragt wurde, den Revisionsbedarf beim Verbandsbeschwerderecht abzuklären. Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat sie den Bericht des Bundesrates vom 3. September 2008 zu einer Motion, welche eine bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung (04.3664) verlangt. Der Bundesrat schlägt vor, die konkreten Anweisungen zur Koordination der einzelnen Umweltschutzbereiche mit der Raumplanung auf Verordnungsstufe zu verdeutlichen. Darüber hinaus wäre es in seinen Augen begrüssenswert, wenn die Pflicht zur Abstimmung von Umweltschutz und Raumplanung ausdrücklich auf Gesetzesstufe verankert und damit verstärkt würde. Die Kommission begrüsst diese Massnahmen, ist allerdings der Meinung, dass diese nicht ausreichen. Sie fordert Gesetzesänderungen, die konkreter auf eine bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung ausgerichtet sind. Von Vorteil wäre insbesondere, das heutige Konzept der Richt- und Nutzungsplanung zu überprüfen, die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Richtpläne zu verschärfen und ihnen mehr Rechtsverbindlichkeit zu verleihen, als dies heute der Fall ist. Die Kommission hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass diesen Forderungen ihrer Subkommission in den laufenden Gesetzgebungsarbeiten, insbesondere im Vernehmlassungsentwurf zum Raumentwicklungsgesetz, Rechnung getragen wird.

Die Kommission prüfte zudem eine Motion, welche den Bundesrat beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vorzulegen, der die materiell-rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass die Massnahmen zum Schutz der Umwelt nach den Kriterien der Wirksamkeit und des angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses umgesetzt werden und dass bereits verfügte Massnahmen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, widerrufen werden. (08.3003 Mo. Nationalrat (RK-NR [07.046]). Forderung nach Wirkungseffizienz). Die Kommission beantragt einstimmig, den Motionstext offener zu formulieren, damit der Bundesrat die geeigneten Massnahmen treffen kann.

Ebenfalls einstimmig beantragt die Kommission, die Aargauer Standesinitiative «Konkretisierung des Verbandsbeschwerderechts hinsichtlich Verantwortlichkeit, Finanzierung und Verfahrensordnung» (04.310) abzuschreiben. Die einzige bislang nicht erfüllte Forderung dieser Initiative – Verbandsbeschwerden seien bei Projekten auszuschliessen, zu denen rechtskräftige Volksentscheide vorliegen – war auch Gegenstand der Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz» ; diese wurde aber in der Abstimmung vom 30. November 2008 von Volk und Ständen deutlich abgelehnt. Die anderen Anliegen wurden mit der Revision des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 sowie mit der Revision der entsprechenden Verordnungen des Bundesrates vom 19. September 2008 erfüllt, d.h. mit der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO; SR 814.076) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011).

07.098 Patentanwaltsgesetz
07.099 Patentgerichtsgesetz
Im Rahmen der Differenzbereinigung schloss sich die Kommission beim Patentanwaltsgesetz in allen Punkten dem Nationalrat an. Beim Patentgerichtsgesetz hält sie mit 8 zu 4 Stimmen am Beschluss des Ständerates fest, wonach die Bundesversammlung sämtliche (hauptamtliche wie nebenamtliche) Richterinnen und Richter wählt.

08.501 Pa.Iv. RK-SR. Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
Die Kommission hat mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Entwurf zur Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht verabschiedet. Die Kommission beantragt, die Anzahl Richterstellen von 64 auf 65 heraufzusetzen – im Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht sind zwischen 50 und 70 Stellen vorgesehen. Die Kommissionsminderheit beantragt eine Erhöhung um drei auf insgesamt 67 Richterstellen. Das Gericht ersuchte um eine Aufstockung auf 70 Richterstellen. Der Entwurf wird vom Ständerat in der Frühjahrssession behandelt.

06.490 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR
Die Kommission hat dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, einstimmig zugestimmt. Die parlamentarische Initiative fordert eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei kaufrechtlichen Sachgewährleistungsansprüchen von einem auf zwei Jahre (Art. 210 OR).

08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht
08.080 s Gegen die Abzockerei. Volksinitiative. OR. Änderung
Des weiteren hat die Kommission die Detailberatung der Vorlage zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts (08.011) – unter Einbezug der Zusatzbotschaft (08.080) – fortgeführt. Sie wird nach Abschluss ihrer Beratungen über ihre Anträge an den Rat informieren.

Die Kommission hat am 19. Februar 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (V, TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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