SiK-N: Kommission hält an allgemeiner Wehrpflicht fest

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Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, das heutige System habe sich bewährt und zeichne sich durch eine hohe Konstanz aus. In den vergangenen zehn Jahren haben 75 Prozent der Stellungspflichtigen ihre allgemeine Dienstpflicht in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst erfüllt. Obschon es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede gibt, konnte die Situation durch das neue, mit der Armee XXI eingeführte Rekrutierungssystem zusätzlich verbessert werden. In den Augen der Mehrheit ist die allgemeine Wehrpflicht ein zentrales Element der Milizarmee. Mit der Abschaffung dieses Grundsatzes würde eine Büchse der Pandora geöffnet und ein erster Schritt hin zur Abschaffung des Milizsystems und damit der Armee gemacht. Nach Meinung der Minderheit könnte mit der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht die Armee an die heutigen Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst werden. Die Armee sei zu gross, habe zu viele Aufgaben und verfüge nicht über genügend finanzielle Mittel. Mit einem auf Freiwilligkeit beruhenden System würden die Kosten für die Wirtschaft reduziert und könnte die Motivation der Armeeangehörigen merklich gesteigert werden. Die Kommission wird sich im Zusammenhang mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2009 erneut mit diesem Thema beschäftigen.

Im Bereich des Zivilschutzes will die Kommission zum einen das heutige Ausbildungssystem beibehalten, zum anderen keine Kompensation für Zivilschutzleistende vorsehen, die am Wochenende Schutzdienst leisten. Die SiK-N beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Heer (08.455 n) keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Grundausbildung auf längstens zwei Wochen beschränkt wird (heute sind es 2 bis 3 Wochen) und dass Wiederholungskurse nur bei dringlichem Bedarf und während längstens drei Tagen durchgeführt werden dürfen (heute dauert der jährliche Wiederholungskurs zwei Tage bis eine Woche). Die Kommission räumt insgesamt ein, dass gewisse Zivilschutzeinsätze in Bezug auf den Nutzen für die Allgemeinheit in Frage gestellt werden können; dennoch will die Mehrheit die Ausbildungsdauer auf keinen Fall verkürzen. Die Kommissionsmehrheit möchte sich allerdings im Rahmen der für Ende Jahr vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz erneut mit den Zivilschutzeinsätzen befassten. Überdies beantragt die SiK-N mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Donzé (08.441 n) keine Folge zu geben. Diese Initiative will für Zivilschutzleistende, die am Wochenende Schutzdienst leisten, eine Kompensation einführen, sofern der Arbeitgeber die Erwerbsausfallentschädigung zurückbehält. Die Mehrheit der SiK-N will das heutige System, das die Gleichbehandlung von Militär- und Zivilschutzleistenden sicherstellt, nicht ändern.

Ferner nahm die Kommission mit Genugtuung Kenntnis vom Schlussbericht zur EURO 08. Sie betont, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, die für die Sicherheit an diesem Grossanlass zuständig waren, ausgezeichnet funktioniert hat. Die Kommission wurde ausserdem über den Einsatz der Armee am Jahrestreffen des WEF 2009 in Davos informiert und auf ihren Wunsch über die Organisation und die Arbeit der Militärjustiz orientiert. Schliesslich nahm die SiK-N Kenntnis von den Berichten der Subkommissionen über deren Truppenbesuche im vergangenen Jahr. In diesem Zusammenhang wird sie dem VBS verschiedene Empfehlungen unterbreiten.

Die Kommission hat am 23. und 24. Februar 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef des VBS, in Bern getagt.

Bern, 25. Februar 2009, Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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