RK-N: Eintreten auf Revision des Mietrechts beschlossen

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Die Kommission für Rechtsfragen ist bezüglich des Revisionsentwurfes des Mietrechts betreffend Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen geteilter Meinung. Sie ist mit 13 zu 11 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat zwei Rückweisungsanträge an den Bundesrat abgelehnt. Sie hat mit der Detailberatung begonnen.

08.081 n OR. Miete und Pacht

Nach den Anhörungen von Vertretern der verschiedenen Interessenkreise hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Ebenfalls mit 13 zu 11 Stimmen hat sie einen Antrag abgelehnt, die Vorlage mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen, eine Revisionsvorlage auf der Basis des Kompromisses der Mieter- und Vermieterverbände von 2007 oder eines neu auszuhandelnden Kompromisses auszuarbeiten. Mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie auch einen weiteren Antrag abgelehnt, gemäss welchem die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen werden soll mit dem Auftrag, ein Konzept ohne Bindung der Mieten an die Zinsen oder Teuerung auszuarbeiten.

Die Kommission ist grundsätzlich der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht. Das heutige Mietrecht weist Schwachstellen auf, die dazu führten, dass von Mieter- und Vermieterkreisen regelmässig Revisionen gefordert wurden.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Vorlage des Bundesrates eine gute Arbeitsgrundlage ist. Die Vorlage strebt einen fairen Ausgleich der Interessen der Mieter und Vermieter an; für die Anpassung der Mietzinse gelten klare, nachvollziehbare Regeln; der Systemwechsel zur Indexmiete ist geeignet, die Mietzinsentwicklung zu verstetigen. Die Vorlage übernimmt im Wesentlichen die Punkte, auf welche sich die Mieter- und Vermieterverbände im November 2007 geeinigt haben. Kritisiert wird, dass der massgebende Index für die Mietzinserhöhungen unter Ausschluss der Wohn- und Energiekosten berechnet wird. Für die Mehrheit der Kommission würde eine Rückweisung an den Bundesrat das Revisionsvorhaben lediglich verzögern, ohne dass ein befriedigenderes Resultat herauskäme. Sie ist der Meinung, dass das Parlament die Vorlage behandeln soll und allenfalls die nötigen Änderungen anbringen kann.

Eine starke Minderheit stellt sich gegen die Vorlage des Bundesrates, im Wesentlichen weil sich der Bundesrat gegen die vollständige Aufrechnung der Teuerung des Landesindexes der Konsumentenpreise auf die Mietzinse entschieden hat und nun als Basis für die Mietzinsanpassung ein Landesindex massgebend ist, bei welchem die Wohn- und Energiekosten ausgeschlossen sind. Die Mieter- und Vermieterverbände sind sich betreffend diesen Index nicht einig. Wegen dieser grundsätzlichen Meinungsverschiedenheit bezweifelt die Minderheit, dass die Vorlage Aussicht auf Erfolg hat. Sie beantragt deshalb Nichteintreten respektive die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, falls darauf eingetreten wird. Beide oben genannten Rückweisungsanträge sind formell als Minderheitsanträge gestellt.

Die Kommission hat mit der Detailberatung begonnen.

03.428 n Pa.Iv.Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung (Leutenegger Oberholzer)

Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Dezember 2008 geprüft und verschiedene Vorschläge daraus übernommen. Sie diskutierte erneut darüber, welchen Namen das Kind erhält, wenn die Eltern verschiedene Namen tragen und sich nicht einig werden. Ursprünglich hatte die Kommission beantragt, dass das Kind bei Uneinigkeit der Eltern den Namen der Mutter bekommt. Nun schlägt sie vor, dass die Brautleute bei der Eheschliessung bestimmen müssen, welchen Namen ihre Kinder tragen sollen, wobei das Zivilstandsamt die Eheleute in begründeten Fällen von dieser Pflicht befreien kann. In verschiedenen Minderheitsanträgen wurden frühere Anträge wiederaufgenommen, insbesondere der ursprüngliche Antrag der Kommissionsmehrheit (Name der Mutter).

08.052 n Immunität von Nationalrat Brunner. Gesuch um Aufhebung

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, in der Frühjahrssession an seinem in der letzten Herbstsession gefassten Beschluss festzuhalten, die parlamentarische Immunität von Nationalrat Toni Brunner ( 08.052 ) aufzuheben. Der Ständerat sprach sich in der Wintersession gegen die Aufhebung der Immunität aus. Die Mehrheit der Kommission verweist auf die Bedeutung, die – vor allem bei den Aufsichtskommissionen – der Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen zukommt, sowie auf die Schwere der Nationalrat Brunner vorgeworfenen Amtsgeheimnisverletzung. Die Minderheit beantragt, dem Beschluss des Ständerats zu folgen und somit die Immunität nicht aufzuheben. Ihrer Meinung nach hatte Nationalrat Brunner unter den damaligen Umständen guten Grund, beim betreffenden Departement zusätzliche Informationen einzuholen.

05.404 n Pa.Iv. Verbot von sexuellen Verstümmelungen (Roth-Bernasconi)

Die Kommission hat einstimmig einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative verabschiedet. Um die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten zu überwinden und um ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu setzen, schlägt die Kommission die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien vor. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist. Die Kommission wird zum Vorentwurf eine Vernehmlassung durchführen.

07.300 s Kt.Iv. BE. Menschenhandelskonvention des Europarates. Unterzeichnung und Ratifizierung
07.310 s Kt.Iv. BS. Konvention des Europarates gegen Menschenhandel. Unterzeichnung und Ratifizierung

Wie bereits die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat auch die Kommission des Nationalrates den beiden Standesinitiativen Folge gegeben. Diese ersuchen den Bund, die Menschenhandelskonvention des Europarates zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Weiter hat die Kommission einer Petition Folge gegeben und mit 12 zu 11 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche die Anliegen der Petition aufnimmt. Die Anliegen umfassen insbesondere die rasche Ratifizierung der Menschenhandelskonvention sowie einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung für Opfer von Frauenhandel, der unabhängig von deren Aussagebereitschaft bestehen soll. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

08.078 n Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage des Bundesrates fortgesetzt und wird diese nach der Frühjahrssession abschliessen.

Die Kommission hat am 12. und 13. Februar 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP/UR) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 13. Februar 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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