RehaKo: Rehabilitierung von weiteren 15 Fluchthelferinnen und -helfern aus der Zeit des 2. Weltkrieges

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Die Rehabilitierungskommission hat am 2. März 2009 die Rehabilitierung von
15 Personen festgestellt, welche zwischen 1938 und 1945 Flüchtenden die Einreise in die Schweiz oder das Verlassen des Landes ermöglichten.
Die Paul Grüninger Stiftung reichte am 29. Oktober 2008 ein weiteres Gesuch um Feststellung der Aufhebung von Strafurteilen ein, die im Zusammenhang mit Fluchthilfe während des 2. Weltkrieges ergangen sind. Einstimmig hat die Rehabilitierungskommission festgestellt, dass die damals ausgesprochenen Urteile oder verbüssten Strafen gegen 15 Personen (neun Schweizerinnen und Schweizer, zwei Deutsche, drei Franzosen und einen Polen) durch das Rehabilitierungsgesetz aufgehoben worden sind.

Die vollständige Rehabilitierung folgender Personen wurde am 2. März 2009 festgestellt: Pierre Amiel, Martha Bloch, Roger Choirat, Herz-Henri Dratwa, Emil Graf, Amalie Kuttler, Hanny Meury, Gustave Michon, Walter Mollenkopf, Victor Rebholz, Maria Rohrer, Martha Uehlinger, Paul Uehlinger, Claude Schropff und Rosa Wüst.

Alle verurteilten Personen hatten zwischen 1938 und 1945 als Einzelpersonen oder als Mitglieder von Helfergruppen flüchtenden Personen dabei geholfen, vom Ausland in die Schweiz zu gelangen, um der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu entkommen oder das Land nach der Einstellung der Kriegshandlungen frühzeitig zu verlassen. Sie wurden damals für diese Handlungen in neun Fällen (im Jahr 1939) durch ein ziviles Gericht und in drei Fällen (in den Jahren 1942 bis 1945) durch militärische Instanzen verurteilt. In drei Fällen sind keine Strafurteile auffindbar, der Vollzug von Strafen jedoch in amtlichen Unterlagen derart dokumentiert, dass eine Bestrafung als erwiesen gilt. Die damals ausgesprochenen oder vollzogenen Strafen lauten auf Bussen zwischen 10.- und 1000.-, beziehungsweise 1150.- Franken und auf Arrest von sieben bis 20 Tagen beziehungsweise Haft von mehr als zwei Monaten oder 20 Tage Gefängnis.

Als Straftatbestände lagen den Urteilen zugrunde: Verstoss gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), Verstoss gegen die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom
13. Dezember 1940 betreffend die teilweise Schliessung der Grenze und Missbrauch
von Ausweispapieren oder Grenzpassierscheinen.

Nähere Angaben zu den einzelnen Fällen finden sich in der Beilage oder demnächst auf der Internetseite der Kommission unter folgender Adresse:

http://www.parlament.ch/d/mm/2009/Documents/beilage-mm-rehako-2009-03-03-d.pdf

Die Feststellungsentscheide über die Rehabilitierung werden demnächst auf der Internetseite der Kommission abrufbar sein:

http://www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/kommissionen/weitere-
kommissionen/rehabilitierungskommission/seiten/default.aspx

Das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus, das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, rehabilitiert die Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer und hebt alle Strafurteile auf, mit welchen Personen verurteilt worden sind, weil sie verfolgten Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus zur Flucht verhalfen. Ergänzend prüft die Rehabilitierungskommission der Bundesversammlung auf Gesuch hin oder von Amtes wegen, ob ein konkretes Strafurteil vom generellen Aufhebungsbeschluss erfasst ist und stellt dies per Verfügung fest.

Am 31. Dezember 2008 ist die Frist abgelaufen, um Gesuche zu stellen. Bis am
31. Dezember 2011 kann die Kommission die Rehabilitierung von Personen nur feststellen, wenn die verspätete Einreichung des Gesuchs entschuldbar ist. Gesuche können von der wegen Fluchthilfe verurteilten Person beziehungsweise nach deren Tod von einer oder einem Angehörigen oder von schweizerischen Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte oder der Aufarbeitung der schweizerischen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus widmen, gestellt werden. Das vom Gesetz einfach gestaltete Verfahren ist kostenlos.

Die Kommission tagte am 2. März 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat André Daguet (BE/S).

Bern, 3. März 2009, Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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