GPK-N/S: Untersuchung der GPKs zum Verhalten der Behörden bei der Bewältigung der Finanzkrise

1 min read

Die GPKs haben ihre Untersuchung zum Verhalten der Behörden bei der Bewältigung der Finanzkrise konkretisiert und für deren weitere Durchführung eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt.
An ihrer heutigen Sitzung hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) ihren Grundsatzbeschluss vom 23. Januar 2009 bestätigt und den Gegenstand ihrer Untersuchung zum Behördenverhalten bei der Bewältigung der Finanzkrise konkretisiert.

Die Untersuchung bezweckt die Beantwortung der Frage, wie das Verhalten der Bundesbehörden (insbesondere des Bundesrates) und der SNB unter den Aspekten

– der Früherkennung der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Schweiz und des Ergreifens von Massnahmen in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich sowie

– der Behandlung des Falls UBS unter Berücksichtigung der Systemrelevanz dieser Grossbank und der öffentlichen Interessen

zu beurteilen ist und welche Lehren daraus für die Zukunft gezogen werden können.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPKs) haben für die weitere Durchführung der Untersuchung eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus je 6 Mitgliedern der beiden GPKs eingesetzt, welche von Nationalrat Pierre-François Veillon präsidiert wird. Das Vize-Präsidium wird von Ständerat Hans Hess sichergestellt. Die Arbeitsgruppe besteht im Weiteren aus folgenden Mitgliedern: NR André Daguet, NR Corina Eichenberger, NR Therese Frösch, NR Brigitta M. Gadient, NR Ruedi Lustenberger, SR Konrad Graber, SR Claude Hêche, SR Alex Kuprecht, SR Helen Leumann und SR Anne Seydoux.

Die Arbeitsgruppe wird in einer ersten Phase den Sachverhalt bezüglich des Behördenverhaltens umfassend abklären. Dabei gilt es, zuerst die schon vorhandenen, umfangreichen Informationen auszuwerten. Auf dieser Grundlage sollen in einer zweiten Phase die Untersuchungsschwerpunkte festgelegt werden. Die GPKs werden sodann im Spätsommer den Zwischenstand der Abklärungen erörtern.

Wie im Januar 2009 durch die GPKs kommuniziert wurde, stellen die jährlichen Aussprachen mit Vertretern der Finma und der Schweizerischen Nationalbank einen wichtigen Schritt in der ersten Phase der Untersuchung dar. Die GPKs werden zudem ihre jährliche Aussprache mit dem Bundesrat zu seinem Geschäftsbericht im Mai 2009 nutzen, um ihre Abklärungen im Rahmen dieser Untersuchung auch auf höchster Stufe vorzunehmen.

Dieses Vorgehen soll gewährleisten, dass die auf Grund der Finanzkrise und ihren Auswirkungen nach wie vor stark beschäftigten Behörden durch die Abklärungen der GPKs nur soweit notwendig beansprucht werden.

Die Kommissionen haben am 18. März 2009 unter der Leitung von Herrn Ständerat Hans Hess (FDP, OW), Präsident der GPK-S, und Herrn Nationalrat Pierre-François Veillon (SVP, VD), Präsident der GPK-N, in Bern getagt.

Bern, 18. März 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Jungfraubahn Holding AG – Jahresrechnung 2008 Zweitbestes Jahresergebnis in der Geschichte der JBH AG

Next Story

«Extra Europa Schweiz»: Kulturbrücke zwischen Österreich und der Schweiz

Latest News