Endlich – Ja zur Teilzweckbindung!

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Der Nationalrat hat sich heute erfreulicherweise für die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zwecks Förderung energetischer Gebäudesanierungen ausgesprochen. Damit werden konkrete Anreize für die Hauseigentümer geschaffen, in solche Sanierungsmassnahmen zu investieren. Davon profitieren die ganze Bevölkerung, die Umwelt und die Wirtschaft. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid!

Im Gebäudebereich liegt anerkanntermassen ein enormes Potential für die Verminderung von CO2- Emissionen. Heute fehlen jedoch konkrete Anreize für die Hauseigentümer, in energetisch wirksame Gebäudesanierungen zu investieren. Energetisch wirksame Sanierungen haben nicht nur den Vorteil, dass sich damit der CO2-Ausstoss vermindern lässt, sondern es können auch die Heizkosten (zugunsten der Eigentümer und Mieter) reduziert werden. Es profitieren somit die ganze Bevölkerung, die Umwelt und nicht zuletzt – durch vermehrte Sanierungsinvestitionen – auch die Wirtschaft. Es ist daher auch gerechtfertigt, dass solche Sanierungen mit staatlichen Mitteln gefördert werden, insbesondere kommen damit die Einnahmen aus der CO2-Abgabe im Endeffekt – im Sinne des CO2- Gesetzes – auch direkt der CO2-Reduktion zugute.

Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative von Rolf Hegetschweiler erarbeitete die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eine Gesetzesvorlage, mit welcher Anreize für die Hauseigentümer geschaffen werden sollen, in energetisch wirksame Sanierungsmassnahmen zu investieren. Die Vorlage sieht als Lösung die Teilzweckbindung der CO2- Abgabe vor: Durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe sollen ein Drittel bis maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe pro Jahr für Maßnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden eingesetzt werden. Im minderen Ausmaß würden erneuerbare Energien in diesem Bereich gefördert. Es werden folglich Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich direkt gefördert und für die Hauseigentümer wird ein Anreizsystem geschaffen. Damit wird schließlich der CO2-Ausstoss im Immobilienbereich konkret vermindert. Heute beantragte die UREK-N ihrem Rat diese Gesetzesvorlage anzunehmen. Erfreulicher ist der Nationalrat diesem Antrag gefolgt und hat die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe unterstützt.

Der HEV Schweiz ist erfreut über diesen Entscheid. Es wird damit ein großer Beitrag zur CO2- Emissionsreduktion im Gebäudebereich geleistet, insbesondere ein Anreizsystem für die Hauseigentümer geschaffen; zu Gunsten der Umwelt, der Bevölkerung aber auch der Wirtschaft. Jetzt geht das Geschäft in den Ständerat. Es ist zu hoffen, dass auch er die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe unterstützt. Der HEV Schweiz setzt sich weiterhin engagiert ein!

Quelle: Hauseigentümerverband Schweiz

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