RK-N: Revision des Mietrechts vorerst vom Tisch

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Nach der Detailberatung der Vorlage zur Änderung des Mietrechts zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen hat die Kommission für Rechtsfragen den Entwurf in der Gesamtabstimmung verworfen.
08.081 n OR. Miete und Pacht

Nachdem die Kommission im Februar mit knapper Mehrheit (13 zu 11 Stimmen) auf die Vorlage eingetreten war, hat sie heute die Detailberatung fortgesetzt. Betreffend die Hauptkritik der Vermieterseite an der Vorlage des Bundesrates – der Ausschluss der Wohn- und Energiekosten vom Landesindex der Konsumentenpreise zur Bestimmung des Leitindexes (Art. 269c Bst. a OR) –, beschloss die Kommission mit 15 zu 11 Stimmen, dass Mietzinserhöhungen nicht missbräuchlich sind, wenn sie sich auf die Entwicklung des integralen Landesindexes der Konsumentenpreise abstützen. Sie kam somit auf die Vernehmlassungsvorlage zurück, welche auf einer Konsenslösung basiert, zu der die Mieter- und Vermieterverbände Ende 2007 gelangt waren. In der Gesamtabstimmung schliesslich lehnte die Kommission die Vorlage mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Kommission beantragt somit ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommission tagte heute (26. März 2009) unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP/UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern. Über die weiteren Beratungsgegenstände wird sie später informieren.

Bern, 26. März 2009, Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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