GPK-N: GPK-N setzt sich mit IV-Abstimmungstermin und vertrauensbildenden Massnahmen auseinander

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Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat sich mit Schreiben vom 27. Februar 2009 an den Bundesrat gewandt, um die Gründe für die Verschiebung der Abstimmung über den Bundesbeschluss über die befristete Zusatzfinanzierung der IV vom 17. Mai 2009 auf den 27. September 2009 und deren Auswirkungen auf die per 1. Januar 2010 geplante Inkraftsetzung zu erfahren. Sie hat an ihrer Sitzung vom 3. April 2009 Kenntnis vom Antwortschreiben des Bundesrates vom 13. März 2009 genommen.

Der Bundesrat hat in seinem Schreiben ein Inkrafttreten der Verfassungsbestimmung auf den 1. Januar 2010 zugesichert. Die Kommission zeigt sich jedoch über die Antworten sehr enttäuscht. Sie fokussieren einzig auf Fragen der formaljuristischen Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses und lassen solche nach der praktischen Umsetzbarkeit aussen vor. Zudem sind gewisse Antworten insbesondere in Bezug auf die Intention des Bundesrates hinter der Abstimmungsverschiebung widersprüchlich. Die GPK-N hat beschlossen, das Thema im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichts des Bundesrates im Mai weiter zu verfolgen.

Die GPK-N musste an ihrer Sitzung vom 3. April 2009 davon Kenntnis nehmen, dass ein Journalist im Besitz eines vertraulichen Protokolls einer ihrer Subkommissionssitzungen ist. Über das Wochenende erfolgte dann die Publikation vertraulicher Informationen daraus durch die Zeitung.

Die GPK-N erachtet eine solche Herausgabe von Dokumenten in einem hoch vertraulichen Dossier und in einer laufenden Untersuchung als eine sehr schwer wiegende Verletzung des Kommissionsgeheimnisses, welche die Aufgabenwahrnehmung durch die GPK-N wesentlich gefährdet.

Die GPK-N ortete sofortigen Handlungsbedarf und reichte am gleichen Tag Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Unabhängig von der Beantwortung der Frage, wer die strafbare Handlung begangen hat, beschloss sie interne organisatorische Massnahmen, um solche Amtsgeheimnisverletzungen in Zukunft möglichst zu verhindern und das Vertrauen in die Institution GPK-N weiterhin zu gewährleisten. Im Weiteren versuchte die GPK-N über den Erlass einer superprovisorischen Verfügung zu erwirken, die Publikation vertraulicher Informationen aus dem erwähnten Protokoll zu verhindern.

Die GPK-N bedauert diesen Vorfall ausserordentlich und behält sich weitere Schritte zur Stärkung der Vertraulichkeit sowie der Vertrauensbasis vor.

Die GPK-N hat am 3. April 2009 unter der Leitung von Pierre-François Veillon (SVP, VD) in Bern getagt.

Bern, den 6. April 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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