HEV-Politik auf Erfolgskurs

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Die Zwillingsinitiative des Hauseigentümerverbandes besteht aus zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen. Die beiden zeitgleichen Initiativen wurden am 23. Januar 2009 eingereicht. Die Eigenwert-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ kam mit 111’861 Unterschriften, die Bauspar-Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ gar mit 120’460 Unterschriften zustande.

Sicheres Wohnen im Alter
Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ will das schuldenfreie Wohneigentum fördern. Diese Form der Altersvorsorge soll unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft werden.

Eigene vier Wände dank Bausparen
Die Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ will schweizweit ein Bausparmodell einführen. Heute hat die Schweiz eine sehr tiefe Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Demgegenüber hat die grosse Mehrheit von 76% der Stimmberechtigten den Traum, eines Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Einführung des Bausparmodells des HEV Schweiz soll dieser Traum Realität werden. Dass das Bausparen ein Anliegen ist, welches der Schweizer Bevölkerung am Herzen liegt, zeigt die Tatsache, dass zwei Bauspar-Initiativen zustande kamen. Vergangenen Herbst wurde die „Eidgenössische Bausparinitiative“ aus dem Baselland mit über 140’000 eingereicht.

Regelflut in der Raumplanung
Der HEV Schweiz steht der Vorlage des Bundesrats für das neue Raumentwicklungsgesetz äusserst kritisch gegenüber: Der Bundesrat sieht vor, das geltende Raumplanungsgesetz – bestehend aus 39 Artikeln – durch ein neues Raumentwicklungsgesetz mit ganzen 87 Artikeln zu ersetzen. Die Vorlage würde also keine Vereinfachung, sondern vielmehr eine Regelflut in der Raumplanung zur Folge haben.

Nach Ansicht des HEV Schweiz ist ein haushälterischerer Umgang mit Grund und Boden durch Flexibilisierung und nicht durch planerische Zwangsmassnahmen zu erreichen. Heute behindern einschränkende Bestimmungen zu Abständen, Geschosszahlen, Höchstausnutzungsziffern usw. oftmals eine verdichtete Bauweise und stehen somit der Eindämmung des Landverbrauchs entgegen. Um verdichtetes Bauen zu fördern, sind daher höhere Ausnützungsgrade in Zentren zuzulassen, Umnutzungen ehemaliger Industriebrachen zu erleichtern und flexible Möglichkeiten für Nutzungsübertragungen anzubieten.

Erneuerungsanreize fördern
Ein Grossteil des schweizerischen Baubestandes kommt langsam aber sicher in die Jahre. So wurden ganze 87 % der Wohnbauten vor 1990 erstellt. Dies hat zur Folge, dass bei zahlreichen Gebäuden Sanierungen anstehen. Da im Gebäudebereich ein enormes Potential für die Verminderung von CO2-Emissionen liegt, begrüsst der HEV Schweiz die Einführung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und von steuerlichen Anreizen für die Förderung energetischer Sanierungen. Der HEV Schweiz setzt sich für eine ungehinderte Umsetzung der vom Nationalrat beschlossenen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zur Förderung von energetischen Sanierungen im Gebäudebereich ein. Es bleibt zu hoffen, dass der Ständerat dem Nationalrat folgt und die Finanzierung der Förderprogramme sicherstellt.

Mietrechtsrevision gescheitert
Der HEV Schweiz ist erfreut über den konsequenten Entscheid der Rechtskommission des Nationalrates, die Bundesvorlage abzulehnen und auf eine Mietrechtsrevision zu verzichten. Die Bundesratsvorlage sieht vor, die Mieten nicht mehr an die Kosten (Hypothekarzinsen, Unterhalt, Betrieb), sondern an die Teuerung anzupassen (Indexmiete). Die Gesetzesvorlage des Bundesrates übernimmt zwar alle Konzessionen der Vermieterseite, die Konzession der Mieterseite – die 100%-Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise – wurde jedoch fallengelassen. Stattdessen will der Bundesrat die Mieten an einen Spezialindex knüpfen. Das geltende Recht ist trotz all seiner Schwächen noch immer gerechter als der Vorlage des Bundesrates. Die Regeln zur Mietzinsanpassung sind inzwischen wohl bekannt und haben sich in der Praxis eingespielt. Streitigkeiten über die Mietzinsgestaltung sind Einzelfälle. Eine Notwendigkeit für eine Mietrechtsrevision besteht daher nicht.

Quelle: HEV Schweiz

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