Ja zur Finanzierung des Gebäudesanierungsprogrammes durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe

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02.473 n Pa. Iv. CO2-Gesetz. Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich (Hegetschweiler)

Die Kommission ist mit 8 zu 3 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, die mit einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bis höchstens 200 Millionen Franken pro Jahr die energetische Gebäudesanierung sowie die erneuerbaren Energien im Gebäudebereich fördern will. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass das grosse Potential zu Energieeinsparungen im Gebäudebereich genutzt werden muss und dass damit ein substantieller Beitrag zu den Klimazielen geleistet wird. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten und kritisiert, dass mit der Vorlage die bei der Einführung der CO2-Abgabe versprochene vollständige Rückverteilung an die Bevölkerung nicht mehr stattfindet. Die Kommission hat in der Detailberatung den Entwurf des Nationalrates in einigen Punkten abgeändert. Dieser hatte für die Sanierung sowie für die erneuerbaren Energien im Gebäudebereich eine Beteiligung der Kantone vorgesehen. Die Kommission schlägt nun vor, die beiden Massnahmen diesbezüglich unterschiedlich zu behandeln. Der Betrag für die Sanierungen soll für ein nationales Gebäudesanierungsprogramm ohne die zwingende finanzielle Beteiligung der Kantone eingesetzt werden. Der vom Nationalrat vorgesehene Betrag für die erneuerbaren Energien soll hingegen über das bestehende System der Globalbeiträge an die Kantone ausgerichtet werden. Bei diesem können Kantone nur maximal in derjenigen Höhe Globalbeiträge erhalten, in welcher sie bereits selber ein energetisches Massnahmenprogramm finanzieren. Darüber hinaus soll nach Willen der Kommission der Betrag für die erneuerbaren Energien auch für die Gebäudetechnik und die Abwärmenutzung verwendet werden können. Um dem Bundesrat mehr Flexibilität zu gewähren schlägt sie zudem vor, anstatt eines absoluten Betrages von höchstens 40 Millionen Franken pro Jahr für diesen Teil einen relativen Anteil von höchstens einem Drittel vorzusehen. Dies entspricht höchstens 67 Millionen Franken pro Jahr. In der Gesamtabstimmung beschloss die Kommission schliesslich mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage in dieser Form ihrem Rat zu unterbreiten.

06.3190 n Mo. Nationalrat (Studer Heiner). Ökologische Steuerreform

Die Kommission hat die vom Nationalrat angenommene Motion vorberaten. Sie verlangt die Einführung einer ökologischen Steuerreform: Der Bund soll auf nicht erneuerbaren Energien eine Abgabe erheben und mit dem Reinertrag die Steuerbelastung der Arbeit senken. Die Kommission teilt im Grundsatz die Anliegen der Motion, nimmt jedoch auch zur Kenntnis, dass Volk und Stände eine ökologische Steuerreform in diesem Sinne mehrfach abgelehnt haben. Sie beantragt daher, den Motionstext offener und umfassender zu formulieren. Dem Parlament soll ein Bericht über die Wirksamkeit bestehender Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie eine Vorlage unterbreitet werden, welche diese Rahmenbedingungen verbessert. Die Vorlage hat auch Elemente einer aufkommensneutralen Ökologisierung des Steuersystems zu enthalten.

05.309 s Kt. Iv. BE. Differenzierung der Motorfahrzeugsteuer auf Bundesebene

Der von der Kommission ausgearbeitete Vorentwurf über die Änderung des Automobilsteuergesetzes war bis Ende Februar 2009 in der Vernehmlassung. Er sieht vor, dass für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen finanzielle Anreize geschaffen werden.

Die Kommission hat nun von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehnlassungsteilnehmer begrüsst Massnahmen vom Bund zur Förderung von energieeffizienten und emmissionsarmen Automobilen, jedoch wurde die vorgeschlagene Umsetzung als zu kompliziert beurteilt. Das vorgesehene Bewertungssystem (Energieeffizienzklassen einerseits und Umweltkriterien andererseits) wurde in der vorgeschlagenen Form klar abgelehnt. Ausserdem wurde die weitgehende Kompetenzdelegation an den Bundesrat in Frage gestellt. Der Vorentwurf sieht keine Erwähnung der Fahrzeugkategorien, welche in den Genuss eines Bonus kommen, auf Gesetzesstufe vor, sondern überträgt die Aufgabe, die Einzelheiten des Bonussystems zu regeln, dem Bundesrat. Nach der Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, neue Vorschläge zur Vereinfachung des Systems zu machen. Einerseits soll es eine einzige Etikette geben, welche Energieeffizienz und Umweltkriterium vereint um zu definieren, welcher Kategorie (A bis G) ein Fahrzeug angehört und andererseits soll die Anzahl möglicher Boni reduziert werden. Die Kommission wird in ihrer Sitzung vom August über die weiteren Schritte beraten und entscheiden.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung wird demnächst auf der Webseite der Kommission zur Verfügung stehen (http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/1998-2007/05309/Seiten/default.aspx).

08.072 s CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken

Die Kommission hat die Detailberatung der Änderung des CO2-Gesetzes, welche den vorläufig bis Ende 2010 geltenden Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken ablöst, fortgesetzt.

Schliesslich liess sich die Kommission über die letzten Entwicklungen in Bezug auf die von der Elcom verfügte Senkung der Tarife der swissgrid informieren. Insbesondere ging es dabei um die Systemdienstleistungen sowie den Entscheid der swissgrid, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzureichen. Sie hörte diesbezüglich Vertreter der Elcom, der swissgrid und des Bundesamtes für Energie (BFE) an.

Die Kommission hat am 20. und 21. April 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) in Bern getagt.

Bern, 21. April 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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