Regulierung der Bücherpreise behandlungsreif für die Sommersession

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1. 04.430 Pa.Iv. Maitre. Regulierung der Bücherpreise
Im Oktober letzten Jahres hatte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen mit einer Enthaltung einen Gesetzesvorentwurf gutgeheissen und in die Vernehmlassung geschickt. Die wichtigsten Eckpfeiler waren dabei eine obligatorische Buchpreisbindung von mindestens 18 Monaten für Bücher für die ganze Schweiz sowie die Festlegung der Preise durch die Branche (Verleger oder Importeur). Um missbräuchlichen Preisüberhöhungen gegenüber den Preisen im Ausland zu verhindern, schlug die Kommission eine Kontrolle durch den Preisüberwacher vor. Die Kommission hat von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Diese zeigen, dass das Prinzip einer Regulierung der Bücherpreise von den Teilnehmern der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst wird (Details siehe http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2008.html).
Nach ausführlicher Diskussion hat die Kommission beschlossen, dem Rat den ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf nur mit redaktionellen Änderungen zu unterbreiten. Sie hat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag verworfen, welcher auf die Kontrolle durch den Preisüberwacher verzichten wollte und ein Bandbreitenmodell vorschlug. Dieses hätte es Verlegern oder Importeuren erlaubt, die Preise zwischen 100 und 120% der Preise im Verlagsland festzusetzen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die somit ermöglichte Preisüberhöhung von 20% zu hoch ist, da der Preisüberwacher 2005 die aufgrund der Kostenunterschiede gerechtfertigte Erhöhung auf nur rund 8% berechnet hatte. In den Augen der Minderheit bringt ein Bandbreitenmodell weniger administrativen Aufwand mit sich. Auch zu Diskussionen führte die Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels im Geltungsbereich des Vorentwurfs. Ein Antrag zum Einbezug dieses Bereiches wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Als Argumente wurden die grundsätzliche Befürwortung der Umgehung der Schweizer Preisüberhöhung, aber auch insbesondere die schwierige Umsetzung einer solchen Regelung angeführt. Eine Minderheit befürwortet den Einbezug, da sonst die Buchpreisbindung an Wirkung verliert.

Mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung war das Resultat der Gesamtabstimmung dasselbe wie bereits bei der Verabschiedung des Vernehmlassungsentwurfs. Der Entwurf der Kommission wird in der Sommersession im Nationalrat behandelt. Bis dahin muss der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen.

2. 09.022 Landwirtschaftsgesetz. Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen
Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über die Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aufzunehmen. Im Hinblick auf ein solches Abkommen und einen möglichen Abschluss der DOHA-Runde der WTO soll möglichst frühzeitig eine Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen geschaffen werden. Konkret sieht der Bundesrat vor, dass im Rahmen einer Spezialfinanzierung die Zolleinnahmen von importierten Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln für die Finanzierung von Begleitmassnahmen reserviert werden. Diese Zweckbindung soll bereits ab 2009 bis zur Umsetzung eines FHAL und/oder eines WTO-Abkommens vorgenommen und bis 2016 befristet werden. Der Bundesrat beabsichtigt, im Rahmen einer Botschaft zur Umsetzung mindestens eines der beiden Abkommen ein entsprechendes Konzept für die Begleitmassnahmen vorzulegen.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Dabei wurden innerhalb der Kommissionsmehrheit unterschiedliche Argumente vorgebracht. Für die einen geht es nicht an, eine Mittelreservierung vorzunehmen, bevor überhaupt bekannt ist, für welche Massnahmen diese Mittel eingesetzt werden sollen. Die andern sind gegen ein Freihandelsabkommen mit der EU oder jegliche spätere Liberalisierung innerhalb der WTO und lehnen deshalb eine Vorlage ab, die in ihren Augen nichts anderes als ein finanzieller Beitrag zum Landwirtschaftssterben sei.

Die Minderheit ist der Meinung, dass für die Liberalisierung, der die Landwirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt unweigerlich zu unterziehen ist, Begleitmassnahmen nötig sind, deren Finanzierung bereits jetzt sichergestellt werden muss. Angesichts der erheblichen Mittel, welche für die Anpassung des Agrarsektors nötig sind, gehört es zu einer vorausschauenden Politik, die Finanzierung nicht erst nach Abschluss der internationalen Verhandlungen zu regeln.

3. Evaluation des Kartellgesetzes. Bericht des Bundesrates 07.3856 Mo. Ständerat (Schweiger). Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht; 08.443 Pa.Iv. Kaufmann. Existenzgefährdung infolge von Kartellbussen verhindern
Gemäss der Revision von 2003 des Kartellgesetzes hatte der Bundesrat dem Parlament bis April 2009 eine Evaluation zur Wirksamkeit des neuen Gesetzes vorzulegen. Gestützt auf den Synthesebericht einer Evaluationsgruppe schlägt der Bundesrat dem Gesetzgeber vor, am bestehenden Konzept des Kartellgesetzes grundsätzlich festzuhalten. Gleichzeitig macht der Bundesrat jedoch gewisse Mängel im Kartellgesetz aus (u. a. betreffend Unabhängigkeit der WEKO, Beschleunigung der Verfahren oder Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle) und hat das EVD beauftragt, konkrete Vorschläge für eine Anpassung des Kartellgesetzes zu erarbeiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat bis im Frühjahr 2010 über die Eröffnung einer Vernehmlassung entscheiden.

Die im März 2008 vom Parlament überwiesene Motion Schweiger und die parlamentarische Initiative Kaufmann verlangen, dass Unternehmen, die ein Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regeln („Compliance-Programm“) betreiben, nur mit einer reduzierten bzw. mit keiner Sanktion belegt werden können. Das Kartellgesetz soll zudem so geändert werden, dass künftig gegen natürliche Personen, die sich trotz unternehmensinternen Compliance-Vorgaben aktiv an Wettbewerbsabreden beteiligt haben, eine Strafe verhängt werden kann. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage der Sanktionierung natürlicher Personen zu prüfen, sprach sich aber gegen die Möglichkeit einer vollständigen Exkulpation von Unternehmen aus.

Die Kommission hat nach ausführlicher Diskussion vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genommen. Sie hat angesichts der Komplexität der Materie beschlossen, Experten und die betroffenen Kreise anzuhören, bevor sie zu diesem Thema und insbesondere zur Motion Schweiger sowie zur Initiative Kaufmann Beschluss fasst.

4. 08.075 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Chile
Das Abkommen mit Chile ist das erste Doppelbesteuerungsabkommen, welches seit der Erklärung des Bundesrates vom 13. März 2009 bezüglich der Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Vorberatung in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) traktandiert wurde. Dieses Abkommen ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil Chile Kandidat für die OECD-Mitgliedschaft ist. Auch wenn Chile nicht um Neuverhandlung des Vertrags gebeten hat, hat die WAK-N einstimmig entschieden, die Behandlung dieses Geschäfts zu verschieben. Die Kommission ist der Ansicht, dass sie mit dem Departementschef, Bundespräsident Merz, zuerst eine Grundsatzdiskussion über die hängigen und zukünftigen Doppelbesteuerungsabkommen führen sollte. Erst dann soll das Abkommen mit Chile, welches in der Meinung der Kommission wünschenswert ist, behandelt werden.

5. Steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten
(08.3450 Mo. Ständerat (WAK-SR). Korrekte steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten; 04.432 Pa.Iv. Simoneschi-Cortesi. Direkte Bundessteuer. Abzugsberechtigung von Weiterbildungs- und Umschulungskosten; 05.301 Kt.Iv. SG. Ausbildungsabzüge in der Steuergesetzgebung. Wiedereinführung; 07.309 Kt.Iv. GL. Wiedereinführung von Ausbildungsabzügen)

Mit 15 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen stimmt die WAK-N einer Motion zur steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten (08.3450) ihrer ständerätlichen Schwesterkommission zu. Ziel der Neuregelung gemäss der Motion ist es, die beruflich veranlassten Aus- und Weiterbildungskosten nach dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu behandeln. Demnach sollen nicht wie heute nur Kosten für Ausbildungsgänge abziehbar sein, welche die Steuerpflichtigen befähigen, ihre Tätigkeit im angestammten Beruf besser auszuüben. Neu sollen auch die Kosten für Ausbildungen abziehbar sein, welche zu einem Berufsaufstieg oder zu einer beruflichen Neuorientierung befähigen. Dank einer möglichst klaren Regelung soll zudem die unterschiedliche Auslegung wie sie heute in den Kantonen immer wieder für Unsicherheit und Missmut sorgt, eingedämmt werden. Aus finanzpolitischen Gründen lehnte es die Kommission mit 21 zu 4 Stimmen ab, auch die Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung zum Abzug zuzulassen bzw. einen Abzug für die Ausbildung unterhaltspflichtiger Kinder im kantonalen Steuerrecht wieder einzuführen. Die Motion umfasst die Anliegen der Kommissionsmehrheit im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten – den übrigen hängigen Initiativen wurde deshalb keine Folge gegeben.

Die Kommissionsminderheit spricht sich gegen die Motion aus. Sie argumentiert, dass Weiterbildung mit gezielten Unterstützungsmassnahmen effizienter gefördert werden könne als mit Steuerabzügen, welche in erster Linie jenen Personen zugute kommen, welche ihre Ausbildung auch ohne finanzielle Anreize in Angriff nehmen würden. Im Übrigen würde auch die neue Regelung zu Abgrenzungsproblemen führen.

In der Beratung wurde mehrfach auf die grosse Bedeutung der Weiterbildung für die Volkswirtschaft hingewiesen. Die Kommission verzichtet aber darauf, in Bezug auf die Förderung der Weiterbildung einen eigenen Vorstoss einzureichen. Sie unterstützt aber das Bestreben der WBK, in diesem Bereich möglichst rasch konkrete Fortschritte zu erzielen.

6. Diskussion OECD
Anlässlich ihrer letzten Sitzung vom 23./24. März hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) den Wunsch geäussert, sich mit Bundesrätin Doris Leuthard und Herrn Botschafter Eric Martin, Delegationschef der Schweizerischen Delegation bei der OECD, über die Position der Schweiz innerhalb der OECD zu unterhalten. Anhand dieser Diskussion wollte die Kommission Klarheit gewinnen über den Ablauf der Ereignisse, welche dazu führten, dass die Schweiz auf einer grauen Liste aufgeführt ist, sowie über die kurz- und mittelfristige Zukunft der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Organisation. Insbesondere wollte die Kommission wissen, wie der Austausch zwischen dem Bundesrat und der Schweizer OECD-Vertretung in Paris abläuft. Auch die kommenden Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen kamen zur Sprache. Die Kommission betonte, dass es unbedingt eine Strategie der Zukunft braucht, damit die Schweiz zu einem positiven Image zurückkehren kann.

7. Aufgeschobene Abgeltung zum Erhalt von Mitarbeitenden im Falle einer Kündigung bei der UBS
Siehe Pressemitteilung auf Französisch (ab morgen, 22. April 2009, 10h00, auch auf Deutsch im Internet)

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Bundesrätin Doris Leuthard am 20. und 21. April 2009 in Bern getagt.

Bern, 21. April 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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