Politische Radio- und Fernsehspots vor Volksabstimmungen

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In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andreas Gross (03.436 n Pa.Iv. Faire Abstimmungskampagnen) stimmte die SPK mit jeweils 14 zu 8 Stimmen dem Entwurf für ein „Bundesgesetz über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes“ und dem Entwurf einer entsprechenden Ausführungsverordnung der Bundesversammlung zu.

Im Sinne einer verbesserten Information und Mobilisierung der Bevölkerung vor eidgenössischen Urnengängen will die Vorlage den im Parteienregister eingetragenen und in einer Fraktion in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, proportional zur ihrer Sitzzahl, in bestimmten Radio- und Fernsehprogrammen kostenlose Sendezeiten gewähren. Einen Anspruch auf unentgeltliche Sendezeiten geltend machen können überdies die Initiativ- oder Abstimmungskomitees, die einen Urnengang bewirkt haben.

Die Radio- und Fernsehspots von jeweils maximal 30 Sekunden Länge und einer Gesamtdauer von höchstens insgesamt drei Minuten pro Tag und Medium sollen im Zeitraum vom fünftletzten bis zum zweitletzten Samstag vor einer eidgenössischen Volksabstimmung ausgestrahlt werden. Die Produktionskosten haben die anspruchsberechtigten Parteien und Komitees selbst zu tragen. Ausstrahlen sollen die Spots bestimmte Radio- und Fernsehprogramme der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft sowie die Programme der weiteren Veranstalter, die Gebührenanteile erhalten. Für das neue Werbeinstrument sollen zudem spezifische Aufsichts- und Beschwerdeverfahren eingeführt werden.
Infolge der Vernehmlassung hat die Kommission ihren Entwurf neu gestaltet: so sind offene Fragen bezüglich Abläufen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Bestimmungen zur praktischen Anwendung des neuen Werbeinstrumentes in eine Verordnung der Bundesversammlung gefasst worden. Mit ihrer Vorlage verfolgt die Kommission das Ziel, den politischen Parteien als traditionelle Meinungsträger bei der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mehr Gewicht zu verleihen und in den eidgenössischen Abstimmungskampagnen letztlich für mehr Fairness zu sorgen.
Die Kommissionsminderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie bezweifelt deren politischen Nutzen grundsätzlich, weil solche Kurzspots kaum zu einer verbesserten Meinungs- und Willensbildung des Volkes beitragen könnten. Vielmehr sei zu befürchten, dass die Argumentation in Abstimmungskämpfen künftig noch vermehrt auf plakative Parolen und Schlagworte reduziert und zudem die vorgesehenen Beschwerdemöglichkeiten die Aufsichts- und Justizbehörden über Gebühr belasten würden.

Die Vorlage der SPK, die voraussichtlich in der Herbstsession durch den Nationalrat beraten wird, ist im Internet greifbar unter folgender Adresse:
http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/
1998-2007/03-436/Seiten/default.aspx

Bern, 11. Mai 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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