Kommission gegen obligatorische WK im Ausland

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Die Kommission hält damit bei der Revision des Militärgesetzes (MG; 08.027, Vorlage 1) an einer erheblichen Differenz zum Ständerat fest. Sie beantragt zudem, an folgenden Differenzen festzuhalten: Übertragung der Befugnisse an den Bundesrat für die Fortführung genehmigter Friedensförderungseinsätze (Art. 66b Abs. 5; streichen; 16 zu 10 Stimmen) und genehmigter Assistenzdienste (Art. 70 Abs. 3; streichen; 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung), vorgängige Konsultation der sicherheits- und aussenpolitischen Kommissionen beider Räte (und nicht, wie vom Ständerat beantragt, nur der Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten) bei Einsätzen für den Schutz von schweizerischen Vertretungen im Ausland (Art. 70 Abs. 4; 21 zu 5 Stimmen). Hingegen beantragt die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich in Bezug auf die Fristen für das Einholen der Genehmigung durch die Bundesversammlung (in der Regel in der nächsten, spätestens aber in der übernächsten Session nach Beginn des Einsatzes; Art. 66b Abs. 4 und Art. 70 Abs. 2) dem Ständerat anzuschliessen. Das Geschäft wird in der kommenden Sommersession behandelt. Folgt der Nationalrat den Anträgen seiner Kommission, geht die Vorlage zur letzten Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Die Kommission möchte zudem an den friedensfördernden Einsätzen der Armee im Ausland festhalten. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (08.464), welche diese Möglichkeit aus dem Militärgesetz streichen möchte, keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit gehören die friedensfördernden Einsätze zu den Aufgaben der Armee und es gibt keinen Grund, diese in Frage zu stellen. Die Kommission sprach sich allerdings dafür aus, dass im Rahmen der Beratung des Sicherheitspolitischen Berichts eine Gesamtbilanz der Auslandeinsätze gezogen wird, um diese Einsätze so weit wie möglich zu optimieren. Die Kommission hat im Weiteren den Bericht 2008 über den Einsatz der Swisscoy diskutiert und zur Kenntnis genommen. Dabei sprach sie sich mit 15 zu 9 Stimmen gegen die Einreichung eines Postulats aus, welches den Bundesrat beauftragt hätte, den Rückzug der Swisscoy aus dem Kosovo und die Übergabe ihrer Aufgaben an zivile Organisationen zu prüfen.

Die SiK-N befasste sich zudem mit dem Bericht «Herausforderungen der Armee», den das VBS per Ende März 2009 erstellt hatte. In diesem Bericht werden die Mängel, die der VBS-Vorsteher in seinem Departement und in der Armee festgestellt hat, offen und transparent aufgelistet. Zudem wird aufgezeigt, wie und bis wann diese Mängel behoben werden sollen. Die Kommission begrüsst diesen Bericht, der einen guten Überblick über die aktuellen Probleme der Armee liefert. Sie wird sich im vierten Quartal 2009 erneut mit dieser Angelegenheit befassen.

Ferner beschloss die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, der Petition der Jugendsession 2008 «Besondere militärische Güter gemäss Güterkontrollgesetz sollen als Kriegsmaterial gelten» (09.2000 s) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, die Schweiz verfüge über ein ausreichendes Exportkontrollsystem und es gebe derzeit keinen Grund, dieses zu ändern.

Schliesslich nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht des Bundesrates «Angriffe auf uniformierte Soldaten sind Offizialdelikte». Die Kommissionsmehrheit will diese Angriffe zwar nicht als Offizialdelikt ahnden, ist aber dennoch der Auffassung, dass der Staat Massnahmen zum Schutz uniformierter Amtsträger treffen muss, seien dies nun Militärangehörige oder andere Staatsvertreter. Die SiK-N wird zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob es sinnvoll ist, in einem Kommissionsvorstoss verstärkte Schutzmassnahmen zu fordern.

Die Kommission hat am 11. und 12. Mai 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.

Bern, 12. Mai 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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