Instrument der Allgemeinverbindlichkeit von Konkordaten soll nicht aus der Verfassung gestrichen werden

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Am 22. Januar 2009 hat die SPK des Nationalrates mit 18 zu einer Stimme und vier Enthaltungen einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion zugestimmt, wonach Artikel 48a ersatzlos zu streichen sei (08.463 n Pa.Iv. Fraktion V. Konkordate. Keine Aushöhlung der Kantonsautonomie durch Allgemeinverbindlicherklärung, vgl. Medienmitteilung vom 23. Januar 2009). Die Ständeratskommission hingegen erachtet das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit als wichtigen Bestandteil des NFA, welchem Volk und Stände erst vor wenigen Jahren zugestimmt haben. Das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit wurde eingeführt, weil die Kantone in den in der Verfassung abschliessend aufgezählten Bereichen von ihnen erarbeitete Konkordatslösungen den Vorrang geben gegenüber Bundeslösungen. Das von der Nationalratskommission hervorgehobene Demokratiedefizit kann die SPK des Ständerates nicht erkennen: Zahlreiche kantonale Parlamente haben ihre Mitwirkungsrechte im Bereich der kantonalen Verträge in den letzten Jahren ausgebaut. In vielen Kantonen ist auch die Referendumsmöglichkeit gegenüber kantonalen Konkordaten vorgesehen. Die SPK des Ständerates verweigerte deshalb mit 10 zu 1 Stimmen der Nationalratskommission die Zustimmung. Somit haben die Räte über das Anliegen zu entscheiden.

08.471 s Pa.Iv. Fetz. Ausstandspflicht für Krankenkassenmandatäre bei Geschäften, welche die soziale Krankenversicherung betreffen

Mit 6 zu 5 Stimmen nur knapp abgelehnt wurde die parlamentarische Initiative von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS), mit welcher sie die Schaffung von Ausstandspflichten insbesondere für Mitglieder von geschäftsleitenden Organen von Krankenkassen verlangt. Die Kommission erachtet es zwar durchaus als problematisch, wenn parlamentarische Kommissionen allzu einseitig zusammengesetzt sind. Noch problematischer erachtet sie jedoch eine allgemeine Regelung von Ausstandspflichten. Es wäre sehr schwierig, zu definieren, wer bei welchen Geschäfte in den Ausstand treten müsste. Neben Vertretern von Krankenkassen gibt es zahlreiche andere Interessenvertreter, auch solche mit verdeckten Mandaten. In einem Milizsystem üben die Parlamentsmitglieder verschiedene Funktionen aus, wodurch sie jedoch auch Know-how ins Parlament bringen. Die Ratsbüros haben es zudem in der Hand, auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Kommissionen zu achten. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass Handlungsbedarf besteht. Allfällige Umsetzungsschwierigkeiten sollten nicht davon abhalten, nach Lösungen zu suchen.

08.494 n Pa.Iv. Tschümperlin. Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung

Die SPK sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich der Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern beim Nachzug von Familienangehörigen aus Drittstaaten. Mit 7 zu 3 Stimmen sprach sie sich gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Andy Tschümperlin (SP, SZ) aus, welcher die Nationalratskommission im Januar mit Stichentscheid des Präsidenten Folge gegeben hatte. Die Initiative verlangt, das Ausländergesetz so zu ändern, dass Schweizerinnen und Schweizer beim Nachzug ihrer ausländischen Familienangehörigen aus Nicht-EU/Efta-Ländern den Bürgerinnen und Bürgern aus der EU und Efta automatisch gleich gestellt werden. Nach Ansicht der Kommission sind derzeit beim Familiennachzug keine Benachteiligungen feststellbar. Gesetzgeberische Massnahmen sind erst dann zu ergreifen, wenn das Bundesgericht die jüngste Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes anerkennen würde.

06.463 s Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien

In der Frühjahrssession hat der Nationalrat der von der SPK des Ständerates ausgearbeiteten Vorlage, wonach Zuwendungen an politische Parteien von den Steuern abgezogen werden können, zugestimmt. Es blieb eine Differenz bestehen: Der Nationalrat will Abzüge von Parteispenden nur für natürliche Personen ermöglichen, jedoch nicht für juristische. Die Kommission des Ständerates schloss sich einstimmig dem Beschluss des Nationalrates an. Eine Abzugsmöglichkeit für juristische Personen ist insofern überflüssig, als diese bereits heute Zuwendungen an Parteien abziehen können, falls sie diese öffentlich gemacht haben.

08.515 s Pa.Iv. Bedingter Rückzug einer Volksinitiative im Falle eines indirekten Gegenvorschlages

Schliesslich konnte die Kommission Kenntnis nehmen von den Vernehmlassungs-ergebnissen zu den von ihr vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, mit denen ein bedingter Rückzug von Volksinitiativen ermöglicht werden soll. Initiativkomitees sollen neu ihre Initiative unter dem Vorbehalt zurückziehen können, dass ein vom Parlament ausgearbeiteter Gegenvorschlag auch tatsächlich in Kraft treten kann. Von den Neuerungen könnten insbesondere die Initianten der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ (07.060) profitieren. Der Vorschlag wurde von einer Mehrheit von 32 Vernehmlassungsteilnehmern (darunter 19 Kantone und die Parteien SP und EVP) positiv aufgenommen. 11 Vernehmlassungsteilnehmer (darunter 6 Kantone und die Parteien SVP und FDP) sind hingegen der Ansicht, dass es sich hier um eine übereilte Einzelfallgesetzgebung handelt. Die SPK hingegen ist überzeugt, dass aufgrund der Beliebtheit des Instruments des indirekten Gegenvorschlags auch weiterhin Situationen entstehen können, in welchen das Instrument des bedingten Rückzugs von Nutzen sein kann. Sie verabschiedete deshalb den Entwurf zuhanden des Rates.

Der Bericht der Kommission sowie der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sind auch im Internet verfügbar:
http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/08-515/seiten/default.aspx

Die Kommission tagte am 12. Mai 2009 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Hansheiri Inderkum (CVP/UR).

Bern, 13. Mai 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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