WBK-S stimmt Schaffung einer Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung zu

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Bereits zum 2. Mal setzte sich die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) mit der Pa. Iv. Amherd Viola. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz (07.402 n) auseinander, nachdem der Nationalrat dem Antrag der WBK-N auf Folgegeben zugestimmt hatte. Die Initiative verlangt eine Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung, der dem Bund ermöglicht, Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz zu erlassen. Die ständerätliche Kommission ist der Ansicht, dass Förderungs- und Schutzaktivitäten in jenen Bereichen, welche Kinder und Jugendliche betreffen, heute auf diversen Ebenen zwar wahrgenommen werden, aber nicht genügend koordiniert sind. Zudem soll eine bessere Integration von Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den Kantonen angestrebt werden. Die laufenden Arbeiten bei der Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes werden zwar einen Teil der georteten Probleme lösen, aber bedürfen nach Meinung der Kommission einer Verfassungsgrundlage im Sinne der Initiative. Mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung stimmte die WBK-S dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu.

Zusammen mit dem Entwurf des Kulturförderungsgesetzes unterbreitet die WBK-S dem Ständerat in der Sommersession 2009 auch eine Kommissionsmotion, die sich für die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden einsetzt. Sie fordert insbesondere einen verbesserten Zugang zu den Institutionen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sowie eine Anpassung des Arbeitslosenrechts auf Personen, die durch befristete und häufig wechselnde Anstellungsverhältnisse, teils auch in mehreren kleinen Pensen, im Vergleich zu anderen Erwerbstätigen bei der sozialen Vorsorge und Absicherung auf Schwierigkeiten stossen. Die Kommission versteht ihre Motion, die mit 9 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen verabschiedet wurde, auch als Unterstützung der bereits laufenden Arbeiten des BSV, auch für Personen mit so genannten atypischen Berufsbiographien bessere Lösungen im Bereich der Sozialversicherungen zu schaffen.

Am 21. Mai 2006 hiess das Schweizer Stimmvolk die Einführung eines Bildungsrahmenartikels (BV Art. 64a) gut und schuf damit die Voraussetzungen für ein Weiterbildungsgesetz. Die Schaffung dieser gesetzlichen Grundlagen erfolgt jedoch nur zögerlich, obschon mehrere parlamentarische Vorstösse diese fordern. Der Bundesrat beauftragte zwar am 30.1.2008 das EVD in Zusammenarbeit mit dem EDI einen Analysebericht zu erarbeiten. Da dieser dem Parlament noch nicht vorliegt, beschloss die WBK-N mittels einer parlamentarischen Initiative WBK-N. Weiterbildung (09.426) die gesetzlichen Grundlagen für eine Umsetzung des Weiterbildungsauftrages der Bundesverfassung zu schaffen. Die ständerätliche WBK ist ebenfalls der Auffassung, dass die Umsetzung des Verfassungsauftrags dringlich und Handlungsbedarf angezeigt sind. Im Wissen jedoch, dass es sich bei der Schaffung eines Weiterbildungsgesetzes um eine komplexe und umfassende Aufgabe handelt, stellte sich die Kommission die Frage, ob der Weg der parlamentarischen Initiative der richtige sei. Sie möchte daher vorerst in einem Gespräch mit den für den Weiterbildungsbereich zuständigen Departementvorstehern BR Doris Leuthard und BR Pascal Couchepin die Situation erörtern um Klarheit über den Stand der Arbeiten in beiden Departementen und über das weitere Vorgehen zu erhalten, bevor sie einen Entscheid betreffend der parlamentarische Initiative treffen wird.

Einstimmig nahm die Kommission die Motion der FDP-Liberalen Fraktion. Einrichtung eines parc d’innovation suisse (07.3582) an. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines nationalen Innovationsparks zu schaffen. Der Bundesrat hatte sich bereits für die Annahme dieser Motion ausgesprochen.

Die Thematik der Tiertransporte von lebenden Schlachttieren durch unser Land stand bereits mehrmals auf der Traktandenliste der WBK-S. So hatte sie der Pa. Iv. Marty Kälin. Grenzkontrollen und Tiertransporte (07.417) und den Standesinitiativen der Kantone Bern (07.311 s) und Sankt Gallen (08.315 s) Folge gegeben, welche ein Verbot der EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz fordern. Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung gab sie auch der gleich lautenden Standesinitiative des Kantons Freiburg (08.332) Folge, dies auch im Hinblick auf die laufenden Umsetzungsarbeiten der erwähnten parlamentarischen Initiative Marty Kälin.

Schliesslich behandelte die Kommission die Motion ihrer Schwesterkommission Familienergänzende Kinderbetreuung. Anschubfinanzierung (08.3449). Sie stimmt dem Vorhaben in leicht geändertem Wortlaut im Bezug auf die Befristung mit Stichentscheid des Präsidenten zu. Die Minderheit beantragt, der Motion gemäss Nationalrat zuzustimmen.

Die Kommission tagte am 12. Mai 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) in Bern.

Bern, 13. Mai 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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