Amtshilfe in Steuersachen gemäss OECD-Standard: Die APK-N nimmt die Strategie des Bundesrates zur Kenntnis

3 mins read

1. Strategie des Bundesrates zur Umsetzung des OECD-Standards bei der Amthilfe in Steuersachen

Die APK-N hat sich mit Bundespräsident Hans-Rudolf Merz unterhalten über die Eckwerte der Strategie des Bundesrates zur Umsetzung seines Entscheides vom 13. März 2009, den Vorbehalt zum Art. 26 des Musterabkommens der OECD aufzuheben und die erleichterte Amtshilfe in Steuersachen zu gewähren. Die Kommission hat diese Eckwerte zur Kenntnis genommen, ohne dazu formell Stellung zu nehmen, da ihrer Ansicht nach weder das Vorgehen des Bundesrates noch die von ihm unterbreiteten Unterlagen die Anforderungen einer Konsultation gemäss Artikel 152, Absatz 3 des Parlamentsgesetzes erfüllen. Eine solche Konsultation hätte namentlich stattfinden müssen bevor der Bundesrat seine Strategie definitiv beschliesst und umsetzt.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Kriterien, welche als Leitlinien bei den Verhandlungen zur Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelten sollen. Ferner wurden die Vor- und Nachteile von allfälligen Verhandlungen mit der EU im Vergleich zum Abschluss von DBA mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten thematisiert. Zudem hat sich die Kommission mit der Frage des Referendums auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang wurde mit 14 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag für eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche den Bundesrat beauftragen wollte, alle neu ausgehandelten DBA dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

2. Sri Lanka: Nothilfe und internationale Untersuchungskommission

Die APK-N hat sich mit dem Konflikt in Sri Lanka erneut vertieft auseinandergesetzt. Die dramatische humanitäre Lage im Norden des Landes hat die Kommission dazu bewogen, mit 13 gegen 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion zu verabschieden, welche den Bundesrat auffordert, aus der ihm zur Verfügung stehenden Verpflichtungsreserve für Katastrophen und Notlagen, die nicht durch Zahlungskredite gedeckt sind, 5 Millionen Franken für Nothilfe im Kriegsgebiet von Sri Lanka zur Verfügung zu stellen. Die Entnahme dieser Summe darf aber nicht durch Kürzungen in anderen Einsatzbereichen der Humanitären Hilfe kompensiert werden. Des Weiteren hat die Kommission mit 14 gegen 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein Kommissionspostulat angenommen. Mit letzterem beauftragt die Kommission den Bundesrat zu prüfen, ob es zweckmässig sei, mit der Bereitstellung von qualifiziertem Personal und finanziellen Mitteln die Einsetzung einer unparteiischen internationalen Untersuchungskommission zu unterstützen. Dieses Organ soll abklären, ob die Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht eingehalten haben und ob bei diesem Konflikt Kriegsverbrechen begangen wurden.


3. Verhandlungsmandat für ein Abkommen zur Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen im Bereich der globalen Satellitennavigation Galileo und EGNOS. Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG

Die Mehrheit der Kommission äusserte sich positiv zur Aufnahme von Verhandlungen und befürwortet die Verhandlungsleitlinien des Bundesrates. Sie hält die Teilnahme der Schweiz an diesen Programmen sowohl aus europapolitischer als auch aus wirtschaftspolitischer Sicht für gerechtfertigt. Ein Antrag, vom Verhandlungsmandat lediglich Kenntnis zu nehmen, ihm aber nicht zuzustimmen, lehnte die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Die Kommission diskutierte insbesondere über den finanziellen Beitrag der Schweiz sowie, im Zusammenhang mit der militärischen Nutzung der Satelliten, über die Neutralitätsfrage. Sie fragte sich zudem, welche Auswirkungen eine Schweizer Beteilung an diesen Programmen auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der USA haben werden, da die Schweiz danach nicht mehr von dem US-kontrollierten GPS abhängig wäre.

4. Abkommen mit der EG über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr. Vorläufige Anwendung. Konsulation gemäss Art. 152 Abs. 3bis ParlG

Mit 22 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens zugestimmt. Sie ist der Auffassung, dass wichtige Interessen der Schweiz und die Dringlichkeit dafür sprechen. Das Abkommen sieht eine gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards im Zollbereich durch die Schweiz und die EU vor. Damit wird sichergestellt, dass für die Schweiz die neuen Sicherheitsmassnahmen der EG – insbesondere die Pflicht zur elektronischen Vorabanmeldung von grenzüberschreitenden Warensendungen und die Forderung nach zusätzlichen Sicherheitsdaten – nicht gelten werden. Eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs mit den wichtigsten Handelspartner der Schweiz, der EU-Mitgliedstaaten, kann so vermieden werden.

5. Erweiterungsbeitrag

Die Kommission hat sich über den Stand der Umsetzung des Erweiterungsbeitrages zugunsten der mittel- und osteuropäischen Staaten informiert, die der EU im Jahr 2004 beigetreten sind. Dabei hat sich die Kommission namentlich für die Kriterien der Projektvergabe, den Einbezug der Partner vor Ort und in der Schweiz, den Zeitplan und die Visibilität der Projekte sowie die Vorbeugung der Korruption interessiert. Diskutiert wurde ebenfalls die Frage, inwiefern die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Länder Mittel- und Osteuropas in den Programmen des Erweiterungsbeitrages berücksichtigt werden.

6. Swisscoy-Bericht 2008

Im Rahmen der Kenntnisnahme dieses Berichtes hat sich die Kommission mit der Situation im Kosovo sowie mit den Aufgaben der Swisscoy in diesem Kontext befasst. Sie hat die Lageanalyse, welche einen skeptischen Ausblick enthält, als sehr aufschlussreich begrüsst.

7. Eventuelle mittelfristige Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat

Im Rahmen des EDA-Berichts über eine eventuelle mittelfristige Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat führte die Kommission eine Anhörung durch von Botschafter Peter Maurer, ständiger Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen. Botschafter Maurer vermittelte der Kommission einen vertieften Einblick in die Tätigkeiten, Engagements und Handlungsmöglichkeiten eines nicht-ständigen Mitglieds des UNO-Sicherheitsrats.

Die Kommission hat am 18./19. Mai 2009 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.

Bern, 19. Mai 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

GPK einigten sich mit dem Bundesstrafgericht über das Vorgehen beim Zugang zu Informationen aus laufenden Strafverfahren

Next Story

Fernsehsender dürfen für Wein und Bier werben

Latest News