GPK einigten sich mit dem Bundesstrafgericht über das Vorgehen beim Zugang zu Informationen aus laufenden Strafverfahren

1 min read

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Ständerates und des Nationalrates haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 15. Mai 2009 die Vereinbarung zwischen ihnen und dem Bundesstrafgericht einstimmig gutgeheissen. Darin stellen die GPK und das Bundesstrafgericht übereinstimmend fest, dass in Fällen, wo sich zwischen der Fachaufsicht des Bundesstrafgerichts über die Bundesstrafbehörden und der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskom-missionen Kollisionen ergeben können, eine abgestimmte Vorgehensweise angezeigt ist. Zu diesem Zweck legt die Vereinbarung fest, dass die GPK zunächst das Bundesstrafgericht informieren, wenn sie es für die Wahrnehmung ihrer Oberaufsicht als erforderlich erachten, in Akten aus einem laufenden Strafverfahren Einsicht zu nehmen oder Informationen aus einem laufenden Strafverfahren zu erhalten.

In einem zweiten Schritt soll der Präsident oder die Präsidentin der GPK und der Präsident oder die Präsidentin des untersuchenden Gremiums der GPK unter Beizug einer Vertretung des Bundesstrafgerichts prüfen, ob der Zugang zu Informationen aus einem laufenden Strafverfahren zur Wahrnehmung der Oberaufsicht im konkreten Fall tatsächlich erforderlich ist. Wird dies bejaht, führen in einem dritten Schritt zwei Mitglieder des Gremiums der GPK, das die Untersuchung durchführt, die Einsichtnahme in Akten des Strafverfahrens durch und informieren anschliessend das Untersuchungsgremium in geeigneter und zweckdienlicher Form über ihre Feststellungen.

Mit dem formalisierten und eingeschränkten Zugang zu Informationen aus laufenden Straf-verfahren wird einerseits den Bedürfnissen der Oberaufsicht und andererseits dem Untersu-chungsgeheimnis und dem Persönlichkeitsschutz betroffener Personen Rechnung getragen. Die GPK haben in Abstimmung mit dem Bundesstrafgericht beschlossen, die Vereinbarung zu veröffentlichen.

Bern, 19. Mai 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

UREK-S fordert Beschränkung von Gaskombikraftwerken

Next Story

Amtshilfe in Steuersachen gemäss OECD-Standard: Die APK-N nimmt die Strategie des Bundesrates zur Kenntnis

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…