Teilzweckbindung jetzt nicht gefährden

1 min read

Im Gebäudebereich liegt bekanntermassen ein enormes Potential für die Verminderung von CO2- Emissionen. Energetisch wirksame Massnahmen sind jedoch nicht zum Nulltarif zu haben. Entsprechende Sanierungen vermindern nicht nur den CO2-Ausstoss im Gebäudebereich, sondern reduzieren direkt auch die Heizkosten (zugunsten der Eigentümer und der Mieter). Vor allem für die Vermieter fehlen heute jedoch konkrete Anreize, in energetisch wirksame Gebäudesanierungen zu investieren.

Wer profitiert von den Fördermitteln der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe?
Die ganze Bevölkerung, die Umwelt und nicht zuletzt – durch vermehrte Sanierungsinvestitionen – auch die Wirtschaft werden von der Förderung von energetischen Gebäudesanierungen profitieren. Aus diesem Grund ist es auch gerechtfertigt, dass energetisch wirksame Sanierungen mittels staatlichen Mitteln – der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe – zukünftig gefördert werden sollen. Zudem kommen damit schliesslich die Einnahmen aus der CO2-Abgabe im Endeffekt – im Sinne des CO2-Gesetzes – auch der Reduktion des CO2-Ausstosses zugute.

Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe
Bereits im Jahre 2002 forderte aNR Rolf Hegetschweiler, dass Anreize für die Hauseigentümer geschaffen werden sollen, um in energetisch wirksame Sanierungsmassnahmen zu investieren. Aufgrund dieser Initiative wurde in der Folge eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, welche die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vorschlägt: Durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe werden jährlich ein Drittel bis maximal 200 Millionen Franken der Einnahmen aus der CO2-Abgabe für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden eingesetzt. Zudem sollen auch erneuerbare Energien in diesem Bereich gefördert werden. Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich werden direkt angestossen und für die Hauseigentümer wird ein erfolgreiches Anreizsystem geschaffen, den CO2-Ausstoss ihres Gebäudes zu vermindern. Der HEV Schweiz ist sehr erfreut über den gestrigen Entscheid des Ständerates.

Teilzweckbindung jetzt nicht gefährden!
Der HEV Schweiz fordert, dass die CO2-Abgabe nicht erhöht wird. Denn damit würde die CO2- Abgabe – und somit die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe – gefährdet. Eine Erhöhung der CO2- Abgabe hat die Bekämpfung der CO2-Abgabe als solche zur Folge. Mit der Abschaffung der CO2- Abgabe würde auch die Teilzweckbindung dahinfallen. Das gesamte nationale Förderprogramm für energetische Sanierungen im Gebäudebereich wäre also durch eine Erhöhung der CO2-Abgabe gefährdet!

Quelle: Hauseigentümerverband Schweiz

Write your comment

Previous Story

Rückläufiges Konzernergebnis

Next Story

Emissionsergebnis der SNB Bills in US-Dollar vom 25.05.2009

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…