Ja zum Rahmenkredit für die erste Etappe der dritten Rhonekorrektion

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09.043 n Dritte Rhonekorrektion
Mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen hat die Kommission den Bundesbeschluss betreffend den Rahmenkredit des Bundes für die Realisierung der ersten Etappe (2009 bis 2014) der dritten Rhonekorrektion in Höhe von 169 Millionen Franken. Aufgrund der unzureichenden Abflusskapazität des Flussbettes und der generellen Instabilität der Dämme schützt der heutige Ausbauzustand die Ebene nicht mehr vor einem Jahrhunderthochwasser, wodurch sich die potentiellen Schäden auf über 10 Milliarden Franken belaufen könnten. Die dritte Rhonekorrektion hat zum Ziel, die Defizite im Hochwasserschutz und im Umweltschutz zu beheben und den sozioökonomischen Anliegen Rechnung zu tragen. Die Bauarbeiten werden – u. a. unter Berücksichtigung des Schadenpotenzials – in drei Phasen realisiert.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Gesamtkosten des Projekts für die nächsten 30 Jahre auf rund 1,6 Milliarden Franken geschätzt. Die Finanzierung wird durch die Kantone Waadt und Wallis gewährleistet, die ihrerseits Abgeltungen vom Bund erhalten. Gemäss dem Wasserbaugesetz beträgt die Subvention für die Schutzmassnahmen zwischen 35 und 45 Prozent. Da der Kanton Wallis erheblich belastet ist, kann dieser Subventionssatz auf höchstens 65 Prozent der anrechenbaren Kosten erhöht werden. Für diese erste Etappe sollen die gemäss Wasserbaugesetz abgeltungsberechtigten Kosten durchschnittlich 74 Prozent der anrechenbaren Gesamtkosten betragen, das heisst 259 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung eines Subventionssatzes in Höhe von 65 Prozent beträgt der Finanzierungsbetrag gemäss Wasserbaugesetz somit 169 Millionen Franken.

08.445 s Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen (UREK-S)
Die Kommission ist mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf den Entwurf des Ständerates zur Änderung des Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte eingetreten. Die von der ständerätlichen Schwesterkommission ausgearbeitete Vorlage sieht vor, das Wasserzinsmaximum, das seit 1997 bei 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung liegt, über einen bestimmten Zeitraum gestaffelt zu erhöhen. Die Kommission hat eine Subkommission beauftragt, die Detailberatung vorzunehmen und gleichzeitig die Forderungen der Initiative 08.481 (Pa. Iv. Förderung erneuerbarer Energien [Bourgeois]) betreffend die Freigabe von Vergütungen für Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu beraten.

Kommissionspostulat zum Gebäudeenergieausweis der Kantone
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, ein Kommissionspostulat (09.3724) zum Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) einzureichen. Ab Anfang August können sich Gebäudeeigentümer einen Gebäudeenergieausweis ausstellen lassen, der den Energieverbrauch des Gebäudes aufzeigt sowie Hinweise für Verbesserungsmassnahmen gibt. Zurzeit werden Fachleute zur Ausstellung dieses Ausweises weitergebildet. Als GEAK-Experte wird akkreditiert, wer gewisse fachliche Anforderungen erfüllt und an einem Kurs teilnimmt. Der Kommission ist es in diesem Zusammenhang ein wichtiges Anliegen, dass neben Ingenieuren auch Personen aus dem Baugewerbe mit branchenspezifischer Weiterbildung und einschlägiger Praxiserfahrung die Akkreditierung zum GEAK-Experten offen steht. In ihrem Postulat beauftragt daher die Kommission den Bundesrat, die Akkreditierungsregeln in diesem Sinne zu prüfen. In einem Brief wendet sich die Kommission darüber hinaus direkt an die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren und bittet diese, das Anliegen in der weiteren Planung der Weiterbildungskurse zu berücksichtigen.

06.059 s Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit. Bundesgesetz
Die Kommission beantragt mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die bundesrätliche Vorlage zu einem Sicherheitskontrollgesetz (SKG) nicht einzutreten. Sie folgt damit dem Entscheid des Ständerates. Der Gesetzesentwurf sieht eine neue Regelung über die Standardisierung der Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren zur Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten vor. Die Kommission ist der Ansicht, dass das SKG nur Mehrkosten generieren und die Verfahren unnötig erschweren würde. Dies war auch das Resultat einer Vernehmlassung, welche das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durchführte. Der vorliegende Entwurf würde zudem den Sicherheitsstandard nicht erhöhen, meint die Kommission, dieser sei mit dem geltenden Recht bereits ausreichend. Eine Kommissionsminderheit unterstützt die Philosophie des Bundesrates, mit dem SKG die Eigenverantwortung der Hersteller zu fördern und die Zuständigkeiten bei der Kontrolle und Aufsicht genau festzulegen. Sie beantragt, auf die Vorlage einzutreten und sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein schlankeres Gesetz auszuarbeiten und die Detailbestimmungen über die Verordnungen zu regeln.

Kommissionsmotion zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren
Mit 12 gegen 8 Stimmen hat die Kommission eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat beauftragt, im Bereich der erneuerbaren Energien und der Biomasse einen Bericht über die wegen Einsprachen blockierten Infrastrukturprojekte zu erstellen. Er soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen vorschlagen, um die Bewilligungsverfahren für Infrastrukturprojekte von überwiegendem öffentlichem Interesse zu beschleunigen.

08.518 n Pa. Iv. Hiltpold. Massnahmen zur Förderung von Bauten mit hohem Energiestandard
Die Initiative verlangt, dass der Bau und die Sanierung von Wohnungen nach Minergie und Minergie-P Standard gefördert werden. Als Anreize schlägt sie die Erhöhung der Ausnützungsziffer, die Reduktion des Eigenmietwerts bei der Einkommenssteuer und die steuerliche Entlastung von entsprechenden Spargeldern vor. Die Kommission unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Initiative, weist jedoch auch darauf hin, dass in letzter Zeit zahlreiche Vorstösse zu steuerlichen Anreizen für das Energiesparen im Gebäudebereich eingereicht und zum Teil überwiesen wurden und dass der Bundesrat die Ausarbeitung eines Erlasses bereits an die Hand genommen hat. In den Augen der Kommission ist daher eine parlamentarische Initiative nicht der geeignete Weg. Sie möchte jedoch den Bundesrat auffordern, sich bei der Ausarbeitung eines Erlassentwurfes auch die von Nationalrat Hiltpold vorgeschlagenen Instrumente zu prüfen. Sie erachtet ausdrücklich die höhere Ausnützungsziffer sowie die Reduktion des Eigenmietwertes als neue Elemente, welchen in der bisherigen Diskussion nicht oder nicht genügend Rechnung getragen wurde. Sie hat daher mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Einreichung eines Kommissionspostulates (09.3725) beschlossen, welches die Prüfung dieser zwei Instrumente fordert. Nationalrat Hiltpold unterstützt das Kommissionspostulat und hat daher seine parlamentarische Initiative zurückgezogen.

Pet. 08-20 Pet. Fischfressende Vögel: Managementplan
Die Petition des Fischereiverbandes verlangt eine Reihe von Massnahmen gegen Fisch fressende Vögel, namentlich Kormorane, Gänsesäger und Graureiher. Die Kommission hat beschlossen, der Petition Folge zu geben, indem sie das Anliegen in einer Kommissionsmotion (09.3723) aufnimmt. Die Motion verlangt, dass die Schonzeiten des Kormorans verkürzt werden und dass Kormoranbestände in Schutzgebieten reguliert werden können. Eine Regulation der Bestände bedeutet nicht, dass der Abschuss von Kormoranen in Schutzgebieten erlaubt wird. Darüber hinaus fordert die Motion, dass die Schäden an Fanggeräten der Berufsfischer durch Kormorane aus Schutzgebieten entschädigt werden. Die damit verbundenen Kosten sollen innerhalb des UVEK kompensiert werden. Insbesondere wegen der Kompensation der Kosten innerhalb des Departementes beantragt eine Kommissionsminderheit die Ablehnung der Motion.

Die Kommission hat am 15. und 16. Juni 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 16. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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