Klärung des Sachverhalts

1 min read

Entweder kennen die Initianten den Wortlaut ihrer eigenen öV-Initiative nicht oder – was leider viel wahrscheinlicher und bedauerlicher ist – ihre Propaganda stimmt nicht mit dem Text ihrer Initiative überein. Eindeutig ist jedenfalls, dass die Aussagen der Urheber der Eidgenössischen Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“, die zweckgebundenen Treibstoffzollerträge würden je hälftig für den öV und für den Strassenverkehr verwendet, bei näherer Betrachtung des Initiativtextes nicht stimmen können.

Wird nämlich die heutige Verkehrsfinanzierung gemäss Art. 86 der Bundesverfassung anhand des Initiativtextes in die Zukunft projiziert, so bekommt der öV rund 70 Prozent aller ursprünglich für den Strassenverkehr zweckgebundenen Mittel, die aus den Erträgen der Mineralölsteuer (50%), des Mineralölsteuerzuschlags (100%) sowie der Autobahnvignette (100%) stammen. Hingegen stehen dem Strassenverkehr – insbesondere für die Errichtung, den Unterhalt und Betrieb der National- strassen sowie für Beiträge an die Kosten von Hauptstrassen – in der Folge nur noch 30 Prozent der besagten finanziellen Mittel zur Verfügung (vgl. angefügte Darstellung).

Wenn sich die Initianten tatsächlich „nur“ mit der Hälfte der zweckgebundenen Strassengelder hätten begnügen wollen, dann hätten sie diese Begrenzung auch klipp und klar im Initiativtext verankern können und müssen. So wie sie ihr Volksbegehren derzeit aber unter die Leute bringen, darf durchaus von einem „Bschiss“ oder einer Irreführung der Öffentlichkeit gesprochen werden. Es gilt nun, den bislang vermittelten Sachverhalt zu klären und die Fakten korrekt auf den Tisch zu legen.

Quelle: strasseschweiz

Write your comment

Previous Story

Friedrich-Karl Thielemann erhält Humboldt-Forschungspreis

Next Story

Geldpolitische Lagebeurteilung vom 18. Juni 2009 – Die Schweizerische Nationalbank hält an der Lockerung dermonetären Bedingungen fest

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…