Ja zum Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

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Die Kommission prüfte die parlamentarische Initiative Bruderer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ( 09.428 n) vor und gab ihr mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Die Initiative hat zum Ziel, den Import von Pelzprodukten aus tierquälerischer Haltung, Jagd oder Tötung zu verbieten. Zusätzlich zu den Tierschutzüberlegungen, die sowohl die Bundesverfassung wie das Tierschutzgesetz vorschreiben, wurden in der Kommission gewichtige Argumente wirtschaftspolitischer Art geäussert. So besteht gegenwärtig eine Ungleichbehandlung von ausländischen und Schweizer Pelzproduzenten, da letztere aufgrund strengerer Auflagen am Markt benachteiligt sind. Bereits heute ist ein Importverbot für Katzen- und Hundefelle im Tierschutzgesetz (Art. 14) verankert.
In der Schweiz werden jährlich etwa 1,3 Millionen Ferkel kastriert. Ab dem 1.1.2010 ist die konventionelle, betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln in der Schweiz verboten. Drei Alternativmethoden stehen zur Vermeidung des Ebergeruchs zur Verfügung: Kastrierung unter Narkose, Impfung und Ebermast. Die parlamentarische Initiative Graf Maya. Verbot von Ferkelkastration ab 2015 ( 09.424 n) verlangt eine Ergänzung der Übergangsbestimmungen im Tierschutzgesetz, welche die Kastration von Ferkeln ab dem 1.1.2015 gänzlich untersagt. Nach eingehender Diskussion über Alternativmethoden zog die Initiantin Maya Graf ihre Initiative zurück. Ein Verbot ab 2015 sei zu kurzfristig angesetzt, um genügend Erfahrung mit den heute im revidierten Tierschutzgesetz zugelassenen Methoden zu gewinnen. Zudem verstärkt der Bund seine Zusammenarbeit mit den involvierten Partnern, um langfristig Methoden einzusetzen, die sowohl aus Sicht des Tierschutzes, der Produzenten und Grossverteiler als auch für die Konsumenten annehmbar sind.

Mit Tiertransporten von lebenden Schlachttieren durch unser Land hat sich die WBK-N bereits eingehend beschäftigt. So hatte sie der Pa. Iv. Marty Kälin. Grenzkontrollen und Tiertransporte (07.417 n) sowie den Standesinitiativen der Kantone Bern (07.311 s) und Sankt Gallen (08.315 s) Folge gegeben, welche ein Verbot der EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz fordern. Einstimmig gab sie auch der Standesinitiative Kt. Iv. FR. Keine Schlachttiertransporte durch die Schweiz (08.332 s) Folge, dies insbesondere im Hinblick auf die laufenden Umsetzungsarbeiten der erwähnten parlamentarischen Initiative Marty Kälin.

Nachdem am 12. Mai 2009 nach der WBK-N auch die WBK-S der Pa. Iv. Amherd Viola. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz ( 07.402 n) zugestimmt hatte, war der Weg nun frei für die Ausarbeitung eines Verfassungsartikels, der dem Bund die Kompetenz gibt, im Bereich von Kinder- und Jugendschutz sowie Kinder- und Jugendförderung Gesetze und Vorschriften zu erlassen. Angesichts der momentan laufenden Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes (JFG) beschloss die Kommission jedoch mit 16 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Arbeiten an einem Erlassentwurf zu sistieren, bis das entsprechende Gesetz vorliegt.

Der Verein Memoriav, gegründet 1995, hat die Aufgabe schweizerisches audiovisuelles Kulturgut zu bewerten, zu erschliessen, zu erhalten und Dritten zugänglich zu machen. Der Bund unterstützt Memoriav finanziell seit der Gründung des Vereins und seit 2006 mittels einer Leistungsvereinbarung, gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen. Die Kommission beriet nun die Erhöhung des Zahlungsrahmens an den Verein Memoriav in den Jahren 2010-2013 ( 09.046 n). In den Voten der Kommissionsmitglieder wurde die wichtige Arbeit von Memoriav ausdrücklich von allen Seiten anerkannt; die Kommission verstand auch den Wunsch nach zusätzlichen finanziellen Mitteln, um die erhaltenen Dokumente breit zugänglich machen zu können. Aus finanzpolitischen Erwägungen entschied sie sich die Kommission jedoch, den vom Bund gesteckten finanziellen Rahmen nicht vollständig auszuschöpfen und reduzierte den Zahlungsrahmen von 14,1 Mio auf 12, 8 Mio. Franken und die jährlichen Finanzhilfen von 3,53 auf 3,2 Mio. Franken mit 14 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung.
Mit Befriedigung nahmen die Kommissionsmitglieder Kenntnis von zwei Studien der OECD über das Schweizer Berufsbildungssystem. Beide bestätigten das duale Berufsbildungssystem und besonders dessen hohe Durchlässigkeit als vorbildlich auch im internationalen Vergleich. Sie zeigten gleichzeitig aber auch Herausforderungen auf, denen sich die Schweiz zu stellen haben wird, so beispielsweise bei der Abhängigkeit der Lehrstellen von der Konjunktur.

Zudem beschloss die Kommission angesichts der anhaltenden Diskussion um die neue deutsche Rechtschreibung und deren Einführung an den Schweizer Schulen sich mit dieser Problematik zu befassen und gegebenenfalls auch mit anderen Beteiligten an der politischen Diskussion teilzunehmen.

Die Kommission tagte am 18. Juni in Bern und am 19. Juni im Musée d’art et d’histoire in Neuenburg unter dem Vorsitz von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD).

Bern, 19. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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