Fünf Initiativen zu den Goldreserven abgelehnt

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08.404 Pa.Iv. Fraktion V. Schutz der Goldreserven im Interesse unseres Landes;
08.469 Pa.Iv. Fraktion V. Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz;
08.470 Pa.Iv. Fraktion V. Erhöhung der Währungsreserven der Schweizer Nationalbank;
08.489 Pa.Iv. Stamm. Goldwährungsreserven der Nationalbank schrittweise erhöhen;
08.491 Pa.Iv. Stamm. Stopp weiterer Goldverkäufe durch die Nationalbank

Die parlamentarische Initiative 08.404 Schutz der Goldreserven im Interesse unseres Landes will die massgeblichen Rechtsgrundlagen und insbesondere das Nationalbankgesetz dahingehend anpassen, dass die Nationalbank verpflichtet ist, jederzeit mindestens 1000 Tonnen Gold als Währungsreserve zu halten. Mit der parlamentarischen Initiative 08.491 Stopp weiterer Goldverkäufe durch die Nationalbank soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass die Goldreserven unverkäuflich sind. Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, diesen beiden Initiativen keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentiert, dass Gold keinen neuen Sonderstatus erhalten soll und dass man der SNB nicht die Erfüllung ihrer Aufgaben erschweren darf. In der Meinung der Minderheit hingegen spielt das Gold für das Vertrauen in die Währung und die Stabilität der Schweiz eine wichtige Rolle.

Die parlamentarische Initiative 08.489 Gold-Währungsreserven der Nationalbank schrittweise erhöhen will in der Bundesverfassung festhalten, dass bei einer Erhöhung der Währungsreserven der Gold-Anteil mindestens beizubehalten ist. Mit der parlamentarischen Initiative 08.469 Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz soll die Nationalbank dazu verpflichtet werden, ihre Goldreserven in der Schweiz zu lagern.
Die Kommission hat mit 16 zu 8, respektive mit 17 zu 7 Stimmen, bei jeweils einer Enthaltung entschieden, auch diesen beiden Initiativen keine Folge zu geben. Die Mehrheit macht hier ebenfalls das Argument geltend, dass man den Handlungsspielraum und die Unabhängigkeit der Nationalbank nicht einschränken darf. Bezüglich der Initiative 08.489 ist die Minderheit der Meinung, dass man den Goldbestand aufgrund von Verlusten bei den Devisenbeständen infolge von Währungsschwankungen und wegen der momentanen Schieflage der internationalen Geldmärkte erhalten muss. In Bezug auf die Initiative 08.469 argumentiert die Minderheit, dass der Goldbestand eine Reserve für den Notfall ist und die Schweiz deshalb ungehinderten Zugriff zum Gold haben muss.

Die parlamentarische Initiative 08.470 Erhöhung der Währungsreserven der Schweizer Nationalbank fordert, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Verhältnis zur Bilanzsumme der systemrelevanten inländischen Finanzinstitute und zu den Importen in die Schweiz wieder mindestens auf den Stand des Jahres 2000 angehoben werden. Die Mehrheit der Kommission hält die vorgeschlagene Gesetzesänderung für nicht erforderlich, weil die Nationalbank ihre Rückstellungspolitik regelmässig überprüft. Sie beantragt deshalb mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass die Nationalbank über eine angemessene Reserve verfügen müsse, um in Krisensituationen intervenieren zu können, was momentan nicht der Fall sei.

09.434 Pa.Iv. WAK-SR. Stempelabgaben
Am 4. Mai 2009 wurde der Schweizer Handel mit Blue Chips von London zurück nach Zürich verlegt. Transaktionen von nicht schweizerischen Teilnehmern an der SWX Europe (vormals virt-x) in London wurden vorher nicht mit der Umsatzabgabe belastet, weil die SWX Europe keine schweizerische Börse ist. Nach der Repatriierung sind die gleichen Transaktionen steuerbar, weil die ausländischen Teilnehmer einer Schweizer Börse (sog. Remote Members) nun als Effektenhändler im Sinne des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) gelten und damit abgabepflichtig sind. Um diesen Nachteil der ausländischen Banken und Börsenagenten als Mitglieder der SIX gegenüber ausländischen Nichtmitgliedern zu beheben, hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) am 7. Mai ohne Gegenstimme entschieden, eine Kommissionsinitiative einzureichen, mit welcher die Absätze im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG), in denen ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse als Effektenhändler qualifiziert werden, gestrichen werden sollen. Die WAK-N hat nun mit 18 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ihre Zustimmung zu diesem Entscheid gegeben. Somit wird die WAK-S damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Beide Kommissionen sind der Ansicht, dass mit diesem raschen Vorgehen die attraktiven Rahmenbedingungen für Remote Members erhalten werden können.

08.457 Pa.Iv. Bourgeois. Ernährungssouveränität
Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Bourgeois verlangt, den Zweckartikel des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 1 LwG) mit dem Grundsatz zu erweitern, wonach die Agrarpolitik die Ernährungssouveränität zu gewährleisten hat. Zudem sollen die Massnahmen des Bundes (Artikel 2 LwG) insofern ergänzt werden, als der Bund sicherzustellen hat, dass der Bedarf der Bevölkerung vorwiegend durch eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und diversifizierte einheimische Produktion gedeckt wird.
Mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Mehrheit ist der Begriff Ernährungssicherheit mehrdeutig und vage und eignet sich deswegen nicht als Rechtsbegriff für das Landwirtschaftsgesetz. Da dieses Gesetz den Wortlaut von Artikel 104 der Bundesverfassung übernommen hat, wäre eine Änderung im Sinne des Initianten auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch. Schliesslich könnte mit dem erklärten Ziel, die Bevölkerung in erster Linie mit einheimischen Produkten zu versorgen, ein Widerspruch geschaffen werden zur Schweizer Handelspolitik im Rahmen der WTO und im Hinblick auf ein allfälliges Freihandelsabkommen mit der EU. Die Protektion der einheimischen Produktion verschlechtert zudem die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Entwicklungs- und Schwellenländern.
Nach Meinung der Minderheit hat die Ernährungskrise der vergangenen Jahre gezeigt, wie wichtig es ist, eine diversifizierte einheimische Produktion aufrechtzuerhalten, um eine zufrieden stellende Nahrungsmittelversorgung in unserem Land garantieren zu können. Da Ernährungssouveränität bedeute, dass die Schweiz frei über ihre Agrarpolitik bestimmen kann, werde mit der gesetzlichen Verankerung dieses Grundsatzes betont, dass die Agrarpolitik u.a. den ökologischen Anforderungen und den Ansprüchen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung zu tragen hat.

08.062 Arbeitslosenversicherungsgesetz. 4. Revision
Vor der Behandlung der 4. Revision der Arbeitslosenversicherung wünschte die Kommission Anhörungen durchzuführen. In diesem Rahmen wurden die folgenden Personen angehört:
• Regierungsrat Pierre-Yves Maillard (VD), Mitglied des Vorstandes der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren
• Prof. Dr. Roland A. Müller, Schweizerischer Arbeitgeberverband
• Kurt Gfeller, Schweizerischer Gewerbeverband
• Daniel Lampart, Schweizerischer Gewerkschaftsbund
• Hans Läubli, Suisseculture

An ihrer Sitzung vom 17./18. August 2009 wird die Kommission mit der Eintretensdebatte beginnen.


08.011 OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht; 08.080 Gegen die Abzockerei. Volksinitiative. OR. Änderung

Die Revision des Obligationenrechts (Aktien- und Rechnungslegungsrecht), welche der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 21. Dezember 2007 (08.011) und der Zusatzbotschaft vom 5. Dezember 2008 (08.080) den eidgenössischen Räten unterbreitet hat, wird in National- und Ständerat von den Kommissionen für Rechtsfragen (RK) vorberaten. Da die Revision grosse Auswirkungen auf die Unternehmen in der Schweiz haben wird, hat sich die WAK einen Überblick über die geplanten Änderungen verschafft und beantragt der RK-N, in einigen für den Wirtschaftsstandort Schweiz besonders sensiblen Bereichen der Revision vertiefte Abklärungen zu tätigen.
WAK-CER-09-11 Stabilisierungsmassnahmen 3. Stufe; WAK-CER-09-12 Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen (Po. WAK-NR 09.3764)
Die Kommission hat sich zudem mit Bundesrätin Leuthard ausführlich über die Konjunkturlage und das geplante Vorgehen des Bundesrates in Bezug auf die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen unterhalten. Dabei wurde darüber diskutiert, wie der Staat der schlechten Konjunktur entgegenwirken kann (Stärkung der Kaufkraft, Unternehmensfinanzierungen, arbeitsmarktliche Massnahmen).

Die Kommission nahm ausserdem Kenntnis vom Bericht des Bundesrates «Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen», der in Erfüllung des Postulats 08.3764 der WAK-N verfasst worden war.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard am 22. und 23. Juni 2009 in Bern getagt.

Bern, 23. Juni 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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