Kooperative Fördervereinbarungen für 9 Tanzcompagnien

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Die Kooperativen Fördervereinbarungen sollen die Gruppen vom Produktionsdruck befreien und ihnen erlauben, kontinuierlich zu arbeiten und professionellere Betriebsstrukturen aufzubauen. Da sie während der dreijährigen Förderphase lediglich auf zwei Produktionen verpflichtet sind, erhalten die Compagnien mehr Spielraum für kurzfristige Tourneen und Gastspiele und steigern damit ihre internationale Konkurrenzfähigkeit. Zusätzlich verringert sich der administrative Aufwand, die Planungssicherheit steigt, und es bleibt mehr Zeit zum Recherchieren für zukünftige Projekte. Die kooperativen Fördervereinbarungen sind eines der Resultate des «Projekts Tanz», das im Auftrag von Städten, Kantonen, Pro Helvetia, Bundesamt für Kultur und Vertretern der Tanzszene, ein umfassendes Konzept zur Förderung des Tanzes in der Schweiz erarbeitet hat.

Kooperative Fördervereinbarungen 2009-2011
Mit dem Abschluss einer Kooperativen Fördervereinbarung bekunden die Subventionsgeber ihr Vertrauen in die künstlerische und organisatorische Qualität der jeweiligen Compagnie und ermöglichen ihr, ihre Arbeit langfristig zu planen und umzusetzen, und dies zu professionellen Bedingungen für alle Beteiligten.

Mit folgenden Gruppen wurden für die Jahre 2009 bis 2011 Vereinbarungen getroffen:

– Alias Compagnie, Genève
– Cathy Sharp Danse Ensemble, Basel
– Compagnie 7273, Genève
– Compagnie Drift, Zürich und Freiburg
– Compagnie Greffe, Genève
– Da Motus !, Freiburg
– Flamencos en route, Aargau
– Simone Aughterlony, Zürich
– Zimmermann & de Perrot, Zürich

Quelle: Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia

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