Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft: Ja zur Bilanzreserve

2 mins read

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben stimmt der Vorlage des Bundesrates zu einem Gesetz zur Bildung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu, die im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines Abschlusses der Doha-Runde geschaffen werden soll. Im Unterschied zum Nationalrat findet es die ständerätliche Kommission wichtig, die Zolleinnahmen für die Finanzierung der Begleitmassnahmen bereits jetzt zu reservieren, auch wenn noch unsicher ist, zu welchen Ergebnissen die Verhandlungen führen werden.

Landwirtschaftsgesetz. Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen
Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über die Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aufzunehmen. Im Hinblick auf ein solches Abkommen und einen möglichen Abschluss der DOHA-Runde der WTO soll möglichst frühzeitig eine Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen geschaffen werden. Konkret sieht der Bundesrat vor, dass im Rahmen einer Spezialfinanzierung die Zolleinnahmen von importierten Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln für die Finanzierung von Begleitmassnahmen reserviert werden. Diese Zweckbindung soll bereits ab 2009 bis zur Umsetzung eines FHAL und/oder eines WTO-Abkommens vorgenommen und bis 2016 befristet werden.

Der Nationalrat hat sich in der vergangenen Sommersession mit 111 zu 60 Stimmen gegen das Eintreten auf diese Vorlage ausgesprochen. Auf der einen Seite wurde argumentiert, es gehe nicht an, eine Mittelreservierung vorzunehmen, bevor überhaupt bekannt sei, für welche Massnahmen diese Mittel eingesetzt werden sollten. Auf der anderen Seite war man gegen ein Freihandelsabkommen mit der EU oder gegen jegliche spätere Liberalisierung innerhalb der WTO und lehnte deshalb eine Vorlage ab, die in ihren Augen nichts anderes als ein finanzieller Beitrag zum Landwirtschaftssterben sei.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hingegen begrüsst diese Massnahmen. Sie ist mit 12 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung auf diese Vorlage des Bundesrates eingetreten. Die Mehrheit der WAK-S ist der Meinung, dass für die Liberalisierung, der die Landwirtschaft zu einem späteren Zeitpunkt unweigerlich zu unterziehen ist, Begleitmassnahmen nötig sind, für deren Finanzierung bereits jetzt Mittel reserviert werden müssen. Angesichts der erheblichen Mittel, welche für die Anpassung des Agrarsektors nötig sind, gehört es zu einer vorausschauenden Politik, die Finanzierung nicht erst nach Abschluss der internationalen Verhandlungen zu regeln. Die Mehrheit der Kommission weist auch darauf hin, dass mit der Schaffung dieser Reserve noch keinerlei Vorentscheid getroffen werde über die Beträge, die zu gegebener Zeit tatsächlich für diese Begleitmassnahmen ausgegeben werden. Über diese Ausgaben wird das Parlament erst bei der Beratung der entsprechenden Botschaft zusammen mit dem Begleitmassnahmen beschliessen.

Die Kommission hat überdies Kenntnis genommen vom Bericht über die vorzusehenden Begleitmassnahmen, den die vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe im Juli 2009 veröffentlicht hat. In ihren Augen bildet dieser Bericht ein gutes Arbeitspapier, das es ermöglicht, gewisse Bedenken des Nationalrates zu zerstreuen.

In der Detailberatung des Gesetzes hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben eine Änderung angebracht, die vor allem der Kohärenz der Gesetzgebung dient. In der Gesamtabstimmung sprach sie sich mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Vorlage aus. Diese wird in der Herbstsession im Ständerat behandelt.

Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems – Bericht des Bundesrates
Kein Abbau in der nachhaltigen Landwirtschaft

Die Kommission hat die Beratung dieser Geschäfte aufgenommen, aber aus zeitlichen Gründen nicht abschliessen können. Sie wird diese Beratung an ihren Sitzungen des vierten Quartals 2009 fortsetzen (15./16. Oktober und 5. November).

Maitre Regulierung der Bücherpreise
Die Beratung dieses Geschäftes musste aus Zeitmangel auf die Sitzungen des vierten Quartals 2009 verschoben werden.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard am 11. August 2009 in Bern getagt.

Bern, 11. August 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Weniger Umsatz im Schweizer Geschäft wegen Regulierung und Preiserosion – anhaltendes Wachstum bei Fastweb – höherer Reingewinn dank Sondereffekten

Next Story

Bell im ersten Halbjahr auf Kurs

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…