Offenlegung der Parteifinanzen: Noch keine Lösung in Sicht

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Die Offenlegung der Finanzierungsquellen politischer Parteien ist wieder vermehrt Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden. Es erstaunt deshalb nicht, dass gleich drei parlamentarische Initiativen zu diesem Themenbereich auf dem Tisch der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates lagen. Die Kommission sieht jedoch zahlreiche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Anliegen und befürchtet auch die schlechte Befolgung entsprechender Regelungen. Sie lehnt deshalb alle Initiativen ab. Dennoch anerkennt sie das Problem und will deshalb nach alternativen, konsensfähigen Lösungen suchen.

Eine umfassende Offenlegung sämtlicher Finanzierungsquellen politischer Aktivitäten fordert die SP-Fraktion mit ihrer parlamentarischen Initiative ( 09.415 n Pa.Iv. Fraktion S. Endlich Transparenz in der Schweizer Politik ): Politische Parteien, Kandidierende, Unterstützungs- und Abstimmungskomitees sowie ähnliche Organisationen sollen gesetzlich verpflichtet werden, bezüglich ihrer Finanzierungsquellen Transparenz zu schaffen. Nationalrat Antonio Hodgers (G, GE) fordert eine Offenlegung lediglich der Parteifinanzen ( 09.442 n Pa.Iv. Hodgers. Transparenz in der Parteienfinanzierung ). Ebenfalls auf die Parteien bezieht sich das Anliegen von Nationalrat Andreas Gross (SP, ZH): Unter der Voraussetzung der Offenlegung aller erhaltenen Spenden sollen Parteien vom Bund den doppelten Betrag der eingegangen Spenden von natürlichen Personen erhalten ( 09.416 n Pa.Iv. Gross. Weniger Chancenungleichheit bei den Nationalratswahlen 2011 ).

Die SPK weist darauf hin, dass sich die Ausgangslage für die Regelung der Offenlegung von Finanzierungsquellen politischer Aktivitäten in der Schweiz ungleich komplizierter präsentiert als in anderen europäischen Staaten. Zahlreiche politische Aktivitäten werden in der direkten Demokratie der Schweiz nicht von Parteien, sondern von sonstigen Gruppierungen und Komitees getragen. Eine Beschränkung der Offenlegung auf die Parteifinanzen, wie dies die parlamentarische Initiative von Nationalrat Hodgers fordert, ist deshalb zu eng. Andererseits wird es kaum möglich sein, gesetzlich präzis festzuhalten, für wen nun die Offenlegungspflichten gelten, wenn man den Rahmen weiter fasst, wie dies die parlamentarische Initiative der SP-Fraktion tut. Sollten dennoch Regelungen gefunden werden, so stellt sich die Frage der Durchsetzbarkeit. Die SPK will nicht Regeln schaffen, die dann doch von vielen umgangen werden, wodurch die Glaubwürdigkeit der Politik Schaden nimmt. Auch die Unterstützung der politischen Parteien gemäss dem Vorschlag von Andreas Gross stellt keine Lösung dar: Dadurch würde die Ungleichheit unter den Parteien nur verstärkt, indem Parteien mit viel Spenden noch belohnt würden. Die Kommission lehnt deshalb die pa.Iv. 09.415 (SP) mit 16 zu 9, die pa.Iv. 09.416 (Gross) und die pa.Iv. 09.442 (Hodgers) mit je 13 zu 9 und 3 Enthaltungen ab.

Dennoch sieht die Kommission Handlungsbedarf. Sie will deshalb eine Subkommission einsetzen mit dem Auftrag nach alternativen Lösungen zu suchen. Dabei soll die Frage der Transparenz vertieft, aber auch nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Parteien vermehrt unterstützt werden können.

Eine Kommissionsminderheit hätte in den vorgeschlagenen Lösungen bereits sinnvolle Lösungsansätze gesehen und beantragt, den Initiativen Folge zu geben. Sie sieht die Glaubwürdigkeit der Politik dadurch gefährdet, dass die Schweiz als negativer Sonderfall im internationalen Kontext auf eine Regelung der Transparenz verzichtet. Die klare Deklaration der Spenden schaffe mehr Vertrauen als Gerüchte über Millionenspenden von Grossbanken.
Eine andere Kommissionsminderheit hingegen sieht gar keinen Handlungsbedarf und will deshalb auch keine Subkommission einsetzen. Sie ist der Ansicht, dass der Einfluss des Geldes auf die Politik überschätzt wird.

GPDel und FinDel. Gleiche Handlungsgrundsätze für die parteipolitische Zusammensetzung
Nationalrätin Marlies Bänziger (G, ZH) fordert, dass in der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte auch die Nichtregierungsparteien vertreten sein müssen, so wie das bereits in der Geschäftsprüfungsdelegation der Fall ist. Die Finanzdelegation besteht aus je drei Mitgliedern der Finanzkommissionen beider Räte; ihr „obliegt die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes“ (Art. 51 ParlG). Die SPK spricht sich mit 15 zu 9 Stimmen gegen die Initiative aus. Die Arbeit der Finanzdelegation ist anderer Natur als diejenige der Geschäftsprüfungsdelegation. Die Finanzdelegation hat Entscheidkompetenzen, so dass die Repräsentation der Kräfteverhältnisse der Fraktionen eine grössere Rolle spielt als in der Geschäftsprüfungsdelegation, welche nach dem Konsensprinzip bestimmte Funktionen der Oberaufsicht wahrnimmt. Auch ist von einer Erweiterung der Finanzdelegation abzuraten, würde doch dadurch die Einhaltung der Vertraulichkeit schwieriger.

Die Kommission tagte am 20./21. August 2009 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP, ZG) in dessen Heimatkanton Zug.

Bern, 21. August 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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