Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) soll weiterhin erfolgreich wirken können

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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) sehr positiv. Sie beschloss einstimmig, dem Ständerat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Fonds zu unterbreiten. Damit soll der FLS zum zweiten Mal um weitere 10 Jahre bis 2021 verlängert und erneut mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden.

Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz (UREK-S)
Die Kommission hat einstimmig einen Gesetzesentwurf zuhanden des Ständerates verabschiedet, der den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um weitere zehn Jahre bis ins Jahr 2021 verlängert. Gleichzeitig wird der Fonds mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet. Der FLS wurde 1991 zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte gegründet. Er ist ein von der Bundesverwaltung losgelöstes Instrument und unterstützt Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften. Die Finanzierung des Fonds wurde bereits 1999 um zehn Jahre verlängert. Die UREK-S zog im Juni 2008 erneut eine sehr positive Bilanz von der Tätigkeit des FLS und beschloss, eine Kommissionsinitiative zu einer erneuten Verlängerung auszuarbeiten. Dazu hörte sie Vertreter des FLS sowie der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) an und prüfte insbesondere verschiedene Finanzierungsvarianten. Die Kommission stellte fest, dass sich die bisherige Lösung bewährt hatte. Sie hält im vorliegenden Entwurf am bestehenden System fest.

Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
In der vergangenen Sommersession hat der Ständerat das CO 2 -Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken an die ständerätliche UREK zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Gesamtkonzeption der Grosskraftwerke zu konkretisieren. Nach einer Aussprache mit dem Vorsteher des UVEK hat die Kommission beschlossen, als erstes an ihrer nächsten Sitzung eine Anhörung mit den betroffenen Kreisen durchzuführen. Auf der Grundlage dieser Gesamtschau wird die Kommission dann das weitere Vorgehen bestimmen.

Moratorium für Agrotreibstoffe
Die Kommission befasste sich mit den Anliegen der Initiative, der die Schwesterkommission des Nationalrates Folge gegeben hat mit der Begründung, dass sie eine restriktive Haltung gegenüber biogenen Treibstoffen befürworte und die geltenden Rechtsgrundlagen überprüfen wolle. Die Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass die heutige Regelung einer Überprüfung bedarf, ist aber gegen ein Moratorium. Sie ersucht deshalb die nationalrätliche Kommission, ihre Forderungen anders zu formulieren.

Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)
Die Kommission überprüfte den Beschluss des Nationalrates betreffend Artikel 32 Buchstabe a des Gewässerschutzgesetzes, der festlegt, in welchen Fällen von der vorgeschriebenen Mindestrestwassermenge abgewichen werden kann. Sie hat beschlossen, ihrem Rat einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten, welcher für Gewässer, die zwischen 1500 und 1700 m.ü.M. liegen, zwischen Fisch- und Nichtfischgewässer unterscheidet. Gemäss dem neuen Antrag der Kommission kann die Mindestrestwassermenge tiefer angesetzt werden, wenn die Abflussmenge Q 347 des Gewässers kleiner als 50 l/s ist, und zwar auf einer Strecke von 1000 m unterhalb der Wasserentnahme aus einem Gewässer, das höher als 1700 m.ü.M liegt, oder aus einem Nichtfischgewässer, das zwischen 1500 und 1700 m.ü.M liegt.

Vereinfachte Zertifizierung von kleinen, mit erneuerbarer Energie betriebenen Stromerzeugungsanlagen
Die Kommission hat an ihrer Sitzung einstimmig den Antrag gestellt, die im Titel erwähnte Motion anzunehmen. Dabei wies sie insbesondere auf die zentrale Bedeutung erleichterter Rahmenbedingungen für die Förderung erneuerbarer Energien hin. In der Motion beauftragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die für den Herkunftsnachweis erforderliche Zertifizierung von kleinen, mit erneuerbarer Energie betriebenen Stromerzeugungsanlagen durch den Betreiber der Messstelle (d. h. des Stromnetzes) und für den Produzenten kostenlos vorgenommen wird.

Die Kommission hat am 24. August 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 25. August 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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