Zuvo bedauert widerrechtlichen Streik von rund 50 der 2500 Verträger

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Zürich, 11. September 2009 – Im Laufe vom Freitagmorgen, 11. September 2009 sind weniger als 50 von 2500 Verträgerinnen und Verträger einem Aufruf der Gewerkschaften Comedia und Kommunikation gefolgt und haben die Zustellung der Vertragungsorganisation Zuvo AG im Raum St. Gallen und Thurgau behindert. Die Zuvo AG bedauert, dass rund zwei Prozent der Angestellten eine mit der gewählten Arbeitnehmervertretung abgeschlossene Vereinbarung nicht akzeptieren und widerrechtlich gestreikt haben.

Ende August hatte die gewählte und mit der Verhandlung beauftragte Arbeitnehmervertretung mit der Zuvo AG eine Vereinbarung abgeschlossen. Für die Äufnung eines Fonds, der als einmalige Ausgleichszahlung an Mitarbeitende mit mehr als fünf Dienstjahren ausgeschüttet wird, stellt die Zuvo AG freiwillig 450’000 Franken zur Verfügung. Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung ist der Streik als unverhältnismässig einzustufen. Die Zuvo AG behält sich deshalb vor, gegen die Gewerkschaften rechtliche Schritte einzuleiten.

Angesichts der im Vergleich zu den anderen Zustellorganisationen der Deutschschweiz weit über­durchschnittlichen Zustell­­kosten gleicht die Zuvo AG die Löhne der Verträger­innen und Verträger auf ein markt­übliches Niveau an. Das Lohnniveau soll damit in Zukunft auf dem Niveau der anderen Zustellorganisationen liegen, die in der Deutsch­schweiz von Verlagen sowie der Schweizerischen Post betrieben werden. Im Durchschnitt führen die Massnahmen zu einer Lohnanpassung um 9.3 Prozent. Die Mass­nahme ist Teil eines grösseren Kostensenkungspakets, das auch verschiedene Optimierungen in der Verwaltung der Zuvo AG umfasst.

Durch den Streik wurden rund zwei Prozent der ver­schiedenen Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften, die von der Zuvo AG vertragen werden, verspätet aus­geliefert. Die Zuvo AG entschuldigt sich bei allen betroffenen Abonnentinnen und Abonnenten.

Quelle: Zuvo

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