Strategie für Grosskraftwerke

2 mins read

08.072 s CO2-Gesetz. Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
Die Kommission hat sich der Behandlung der Änderung des CO2-Gesetzes gewidmet, mit der die bisher per Bundesbeschluss und bis Ende 2010 befristet geltende Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken gesetzlich verankert werden soll. Eingebettet war das Geschäft in die allgemeine Diskussion um die Gesamtkonzeption der Grosskraftwerke – in Erfüllung des Rückweisungsantrages des Ständerates, den dieser in der vergangenen Sommersession beschlossen hatte. Dazu führte die Kommission eine breit angelegte Anhörung der Umwelt- und Wirtschaftsverbänden durch, jener Kantone, die Hauptaktionäre der drei grossen Stromgesellschaften und mögliche Standortkantone der in Diskussion stehenden Ersatzkernkraftwerke sind, sowie der drei Gesuchssteller selbst.

Die Kommission nahm mit Interesse von der Einschätzung der Stromproduzenten Kenntnis, dass die ersten Kernkraftwerke nicht wie bis anhin angenommen 2020 vom Netz gehen sollen, sondern erst fünf Jahre später. Daraus folgernd und mit Berücksichtigung der eigenen Beteiligungen an ausländischen Werken erachten die Stromproduzenten die Frage der Stromlücke und damit der Versorgungssicherheit als weniger dringlich als bisher angenommen und also auch den Bau von Gaskombikraftwerke. Im Sinne einer CO2-armen Stromproduktion stehen auch die Kantone fossil-thermischen Kraftwerken ablehnend gegenüber.

Im Moment liegen der ENSI drei KKW-Gesuche vor, wobei die Realisierung von lediglich zwei Projekten als notwendig erachtet wird. Wünschenswert wäre ein koordiniertes Vorgehen. Eine Einigung würde zum einen die Frage der Standorte, zum anderen diejenige der Reihenfolge der Realisierung betreffen. Seitens der Kantone in ihrer Funktion als Besitzer der Stromproduzenten wurde bestätigt, dass sie auf eine diesbezügliche Einigung bis Ende 2009 hinwirken werden.

Die Kommission beobachtet mit Genugtuung den Prozess und die sich abzeichnende Einigung der Akteure und wird in einem Schreiben die beteiligten Kantone und Stromproduzenten einladen, über die bis Ende Jahr in Aussicht gestellte Verständigung bezüglich der Priorisierung sowohl der Standorte als auch der Reihenfolge zu berichten, um auf dieser Grundlage anfangs 2010 die Arbeit der Kommission fortsetzen zu können.

09.3083 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Stromversorgungsverträge mit dem Ausland. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen bewahren
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die im Titel erwähnte Motion des Nationalrates anzunehmen. Die Motion fordert vom Bundesrat Massnahmen, um die bestehenden Langfristverträge für die Stromlieferungen aus dem Ausland zu verlängern. Nach Ansicht der Kommission ist die Wahrung der Priorisierung bei den Stromversorgungsverträgen ein wesentlicher Faktor für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass in der Frage der Bezugs- und Lieferverträge mit dem Ausland rasch Klarheit geschaffen wird, damit durch die Schaffung einer transparenten Ausgangslage eine genaue Analyse der Stromproduktion und der Bedürfnisse für die Zukunft vorgenommen werden kann. Der Bundesrat wird beauftragt darauf hinzuwirken, in den Verhandlungen mit den Vertragspartnern möglichst bald eine Lösung zu erzielen, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Stromunternehmen wahrt.

Die Kommission hat am 5. und 6. Oktober 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg/TI) in Lugano getagt. Die Kommission hat die Gelegenheit wahrgenommen, eine thermische Abfallverwertungsanlage der neuesten Generation zu besichtigen.

Bern, 6. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

MotorMedia GmbH übernimmt Moto Sport Schweiz und Moto Sport Suisse

Next Story

Stromkonzerne verschieben die Stromlücke

Latest News