Die WAK-N beschliesst Einsparungen bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung

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1. 08.062 Arbeitslosenversicherungsgesetz. 4. Revision

Im September 2008 hat der Bundesrat die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vorgelegt, mit dem Ziel, die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) abzubauen und deren finanzielles Gleichgewicht wieder herzustellen. Dies soll zum einen mit Beitragserhöhungen und zum anderen mit Leistungskürzungen erreicht werden. Der Ständerat hat der Revision in der Sommersession bereits mit einigen wenigen Änderungen zugestimmt.

Die WAK-N ist am 5. Oktober mit 24 zu 1 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat sich zunächst mit der Leistungsseite beschäftigt. Sie hat dabei Kürzungen beschlossen, welche über jene des Bundesrates und des Ständerates hinausgehen. Die Beratungen zur Beitragsseite werden an der nächsten Kommissionssitzung geführt.

Folgende sind die wichtigsten Beschlüsse der WAK-N:

Im Bereich der der Anzahl Taggelder im Verhältnis zur Beitragszeit hat sich die Mehrheit der Kommission für die vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Ständerat angenommenen Höchstzahlen ausgesprochen (260 Taggelder bei 12 Monaten Beitragszeit, 400 Taggelder bei 18 Monaten und 520 Taggelder bei 22 Monaten für ältere Arbeitnehmende und Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten). Sowohl das Festhalten an den Höchstzahlen gemäss geltendem Recht als auch eine weitere Senkung des maximalen Taggeldanspruchs wurden mit 17 zu 8 bzw. 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Die Kommissionsmehrheit beantragt jedoch ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, dass Personen unter 30 Jahren ohne Unterstützungspflichten gegenüber Kindern einen Anspruch auf höchstens 260 Taggelder haben, Personen unter 25 Jahren ohne Unterstützungspflichten gegenüber Kindern auf höchstens 130 Taggelder.

Die WAK-N unterstützt zudem mit 16 zu 9 Stimmen die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der Bestimmung, wonach Kantone, welche von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind, ein Gesuch auf Erhöhung des Höchstanspruch um 120 Taggelder stellen können.

Bei den Wartezeiten für den Bezug von Arbeitslosengeldern für Personen ohne Unterhaltspflichten schliesst sich die Mehrheit der WAK-N mit 15 zu 11 Stimmen dem Konzept des Ständerates an, wonach die Wartezeiten nach Einkommen abgestuft werden. Die Festlegung einer Mindestwartezeit von einem Jahr für Personen, welche aufgrund einer Aus- oder Weiterbildung während mindestens einem Jahr keine Beiträge bezahlt haben, wurde mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.

Ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Ständerat beantragt die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Kriterien für die Zumutbarkeit einer Arbeit für Personen bis zum 30. Altersjahr und ohne Unterhaltspflichten gegenüber Kindern zu verschärfen.

Schliesslich beantragt die WAK-N mit 15 zu 9 Stimmen, dass Vergehen im Bereich des AVIG nicht nur mit Geldstrafen sondern auch mit Gefängnis bestraft werden können.

Ein Antrag, welcher spezielle Bestimmungen für Arbeitnehmende in besonderen Beschäftigungsverhältnissen – namentlich Künstler – forderte wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge auf eine Verschiebung der Nachweispflicht für Arbeitsbemühungen von erwerbslosen Müttern auf frühestens 14 Wochen nach der Niederkunft (13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen) sowie eine Reduktion der Pflicht auf Stellensuche für Arbeitnehmende ab dem 60. Altersjahr (15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Mit Stichentscheid der Präsidentin wurde im Übrigen ein Antrag abgelehnt, der eine Senkung der Höhe der Taggelder nach einer Bezugsdauer von 260 bzw. 330 Taggeldern um je 5% forderte.

Die WAK-N beabsichtigt, die Beratungen der 4. AVIG-Revision an ihrer nächsten Sitzung vom 26.-27. Oktober 2009 abzuschliessen, damit die Vorlage in der Wintersession im Nationalrat beraten werden kann.

2. 07.3856 Mo. Ständerat (Schweiger). Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht; 08.443 Pa.Iv. Kaufmann. Existenzgefährdung infolge von Kartellbussen verhindern

Die im März 2008 vom Ständerat überwiesene Motion Schweiger und die parlamentarische Initiative Kaufmann verlangen, dass Unternehmen, die ein Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regeln („Compliance-Programm“) betreiben, nur mit einer reduzierten bzw. mit keiner Sanktion belegt werden können. Das Kartellgesetz soll zudem so geändert werden, dass künftig gegen natürliche Personen, die sich trotz unternehmensinternen Compliance-Vorgaben aktiv an Wettbewerbsabreden beteiligt haben, eine Strafe verhängt werden kann. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage der Sanktionierung natürlicher Personen zu prüfen, sprach sich aber gegen die Möglichkeit einer vollständigen Exkulpation von Unternehmen aus.

Aufgrund der Komplexität der Thematik hat die Kommission gewünscht, vor der materiellen Behandlung der Motion Schweiger und der Initiative Kaufmann Expertenanhörungen durchzuführen. Die folgenden Personen wurden angehört: Prof. Dr. iur. Roger Zäch (Universität Zürich), Prof. Dr. Karl Hofstetter (Universität Zürich), Dr. Philipp Zurkinden (Partner Prager Dreifuss Attorneys at Law ) und Andreas Mundt (deutsches Bundeskartellamt).

Die Mehrheit der Kommission sieht Handlungsbedarf im Bereich der Sanktionierung im Kartellgesetz. Sie gibt der parlamentarischen Initiative deshalb mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschliesst die Kommission, die Motion Schweiger zu ändern, so dass Compliance-Programme zwar als sanktionsminderndes nicht aber als sanktionsausschliessendes Element berücksichtigt werden können. Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, die Motion in dieser geänderten Form anzunehmen.

Die Mehrheit ist der Meinung, dass Strafen aufgrund von Verstössen gegen das Kartellrecht die Existenz von Unternehmen ruinieren und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen Unbeteiligter führen können. Deshalb sollen nicht Unternehmen, sondern die effektiv schuldigen natürlichen Personen bestraft werden.

Eine Minderheit spricht sich sowohl gegen die Motion als auch gegen die parlamentarische Initiative aus. Sie argumentiert, dass es einer Demontage des Kartellrechts gleichkommt, wenn in Zukunft die Möglichkeit bestehen würde, eine Firma teilweise oder vollständig von Sanktionen zu befreien. Damit entfiele die präventive Wirkung der Sanktionen.

Die parlamentarische Initiative geht zur Vorprüfung an die Schwesterkommission, während die Motion voraussichtlich in der Wintersession im Nationalrat beraten wird.

3. 09.3343 Mo. Ständerat (Kuprecht). Steuerbefreiung von Vereinen

Mit der von Ständerat Kuprecht (09.3343) eingereichten und vom Ständerat in der Sommersession verabschiedeten Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, zu prüfen, inwieweit Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel ausschliesslich für ideelle Zwecke, namentlich für Jugend- und Nachwuchsförderung, verwenden, ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden können.

Die Kommission lehnte die Motion mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Nah Auffassung der Kommissionsmehrheit sind die heute geltenden Steuerbefreiungen für gemeinnützige Vereine ausreichend und ermöglichen bereits die Jugend- und Nachwuchsförderung. In der Tat erfüllen Vereine, die keine Erwerbszwecke verfolgen und gleichzeitig auf ideelle Ziele ausgerichtet sind, die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit.

Nach Auffassung der Kommissionsminderheit ist es nicht sinnvoll, dass Bund, Kantone und Gemeinden die Vereine erst finanziell unterstützen und ihnen danach diese Gelder über die Steuern wieder entziehen.

4. 09.3344 Mo. Ständerat (Luginbühl). Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz

Die WAK-N sprach sich mit 17 zu 8 Stimmen für eine Änderung der von Ständerat Luginbühl eingereichten Motion (09.3344) aus. Die Motion verlangt, zur Wahrung der Attraktivität des Stiftungsortes Schweiz die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Förderstiftungen und für Familienstiftungen fiskalisch ebenso attraktiv auszugestalten wie im benachbarten Ausland.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass in einer Zeit, da das Tätigkeitsfeld der Stiftungen mehr und mehr über die Landesgrenzen hinauswächst, die Schweiz ihre Standortvorteile mit entsprechenden Instrumenten beibehalten muss.

Die Kommission verzichtet mit 17 zu 8 Stimmen auf die Motionsforderung, dass der Bundesrat prüfen soll, ob von den Stiftungen eine minimale Ausschüttungsquote festzuschreiben ist. Hingegen sprach sie sich einstimmig dafür aus, den Bundesrat mit einer Zweckmässigkeitsprüfung einer allfälligen Revision der Stiftungsaufsicht zu beauftragen.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, weil diese in ihren Augen weitere Steuererleichterungen für Familienstiftungen nach sich ziehen könnte.

Im Zusammenhang mit der Prüfung dieses Geschäfts reichte die Kommission eine Motion ein, welche den Bundesrat beauftragt, die statistischen Grundlagen zum schweizerischen Stiftungswesen zu verbessern. Dabei sorgt er insbesondere dafür, dass die wichtigsten Zahlen und Fakten jährlich erhoben werden, und schafft ein nationales, elektronisch zugängliches Register aller gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) am 05. und 06. Oktober 2009 in Bern getagt.

Bern, 7. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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