Lösung zum Zweitwohnungsproblem auf dem Weg

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07.062 n RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG

Die Kommission beschloss mit 19 zu 7 Stimmen die Annahme der Revision des Raumplanungsgesetzes, wie sie der Bundesrat zur Lösung der Zweitwohnungsproblematik vorgeschlagen hat. Damit sollen die Kantone verpflichtet werden, in ihren Richtplänen jene Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen zu treffen sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, im RPG zusätzlich die Kontingentierung gesetzlich zu verankern. Die Kommission folgte des Weiteren einem Antrag, auch bei altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzone bauliche Massnahmen zu ermöglichen und antwortet damit auf eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen (08.314 Kt. Iv. SG. Bauen ausserhalb der Bauzone), die den Grundsatz «Einmal Wohnraum, immer Wohnraum» fordert. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen abzulehnen unter dem Aspekt, dass das Problem durchaus einer Lösung harre, jedoch getrennt von der Zweitwohnungsfrage diskutiert werden soll.

07.492 s Pa. Iv. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S)
07.060 s Lebendiges Wasser. Volksinitiative

Im Weiteren bereinigte die Kommission die Differenzen im indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser». Bei den neuen Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen schloss sie sich dem Kompromiss des Ständerates an. Dieser sieht vor, dass die Kantone die Mindestrestwassermengen tiefer ansetzen können, wenn die Abflussmenge Q347 des Gewässers kleiner als 50 l/s ist, dies auf einer Strecke von 1000 m unterhalb einer Wasserentnahme aus einem Gewässer, das höher als 1700 m. ü. M. liegt, oder aus einem Nichtfischgewässer, das zwischen 1500 und 1700 m. ü. M. liegt. Die Kommission befasste sich nochmals eingehend mit den Auswirkungen dieses Entwurfs auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie mit den Abgeltungen für die Bewirtschafter des Gewässerraums. Sie beantragt, sich dem Ständerat anzuschliessen und auf eine Sonderbestimmung für renaturierungsbedingte Überschwemmungsschäden zu verzichten. Eine Minderheit will hier am Beschluss des Nationalrates festhalten. Eine knappe Kommissionsmehrheit beantragt, für Fälle, in denen Kantone oder Gemeinden landwirtschaftliche Grundstücke zum Zweck der Revitalisierung von Gewässern erwerben, keine Ausnahme von der Bewilligungspflicht vorzusehen. Eine Kommissionsminderheit schliesst sich dem Ständerat an und will diese Ausnahme gesetzlich verankern.

Nach der Diskussion des Gegenentwurfs befasste sich die Kommission erneut mit der Volksinitiative selbst. Sie beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, sie dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, sie zur Annahme zu empfehlen.

Kommissionsinitiative (UREK-N): Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen

Die Kommission beschloss mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten. Sie verlangt die Zulassung von Agrotreibstoffen auf nachhaltig produzierte Treibstoffe zu beschränken. Wer Agrotreibstoffe in der Schweiz verarbeiten oder verkaufen will, muss die Rückverfolgung der Produkte bis ins Ursprungsgebiet nachweisen können. Der Anbau und die Verarbeitung von Agrotreibstoffen dürfen die nicht mit der Nahrungsmittelproduktion in Konkurrenz stehen und nicht zu Abholzungen und zu Vertreibungen von Einheimischen führen. Die Initiative sieht weiter vor, anstelle von Kriterien für die Steuerbefreiungen von Agrotreibstoffen Bestimmungen für die Zulassung auf dem Markt festzusetzen. Treibstoffe aus Abfällen und Biogas sollen weiterhin unbeschränkt zugelassen werden. Damit die Kommission mit den Arbeiten beginnen kann, braucht es die Zustimmung der Schwesterkommission.

09.433 n Pa. Iv. van Singer. Verbot mobiler oder fester Geräte zur Beheizung von Terrassen oder anderer Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen

Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat van Singer keine Folge zu geben. Der Initiant verlangt, die Verwendung von festen und mobilen Geräten zu verbieten, welche mit nicht-erneuerbarer Energie betrieben werden, um Aussenräume von Gaststätten und ähnlichen Anlagen zu beheizen. Die Initiative zielt darauf ab, die sparsame und rationelle Nutzung der Energie zu fördern und eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz festzulegen.

Die Kommission stellte fest, dass zwei Drittel der Kantone bereits Vorschriften für den Gebrauch von Heizgeräten in Aussenräumen in ihren Energiegesetzen aufgenommen haben. Auch Gemeinden können die Nutzung von Aussenheizungen einschränken. Die Kommission ist der Meinung, die bestehende Regelung sei ausreichend. Zudem brächte ein Verbot auf Bundesebene auch Probleme bei der Kontrolle in der Umsetzung mit.

Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene sei nötig und zielführend, argumentiert sie, um die zunehmende Nutzung von Aussenheizungen einzuschränken.

09.474 n Flexibilisierung der Waldflächenpolitik (UREK-S)

Die Kommission hat einstimmig der Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt. Im Einklang mit der UREK-S stellt die Kommission Handlungsbedarf fest, um die unerwünschte Zunahme von Waldflächen bei Konflikten mit landschaftlich oder ökologisch wertvollen Gebieten, mit landwirtschaftlichen Vorrangflächen sowie beim Hochwasserschutz zu beseitigen. Die parlamentarische Initiative hält am Grundsatz des Rodungsverbots fest, in Gebieten mit Zunahme der Waldfläche aber soll die Pflicht des Rodungsersatzes flexibler geregelt werden. Zudem will sie weitere geeignete Instrumente und Massnahmen vorsehen, um in Gebieten mit Waldflächenzunahme der unerwünschten Ausdehnung von Waldflächen entgegenzuwirken. Die Gesamtwaldfläche der Schweiz soll dabei nicht reduziert werden.

08.437 n Pa. Iv. Malama. Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG

Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der von Nationalrat Peter Malama eingereichten parlamentarischen Initiative Folge zu geben, welche verlangt, Artikel 5 Absatz 1 des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu streichen. Diese seit 1979 geltende Bestimmung verpflichtet die Kantone, einen Ausgleich für erhebliche raumplanungsbedingte Vor- und Nachteile zu regeln. Da diese Bestimmung bisher nur gerade von zwei Kantonen in kantonales Recht umgesetzt worden ist, nimmt sie sich wie eine Sonderregelung für diese Kantone aus.

09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative

Die Kommission hat das Initiativkomitee angehört. Dieses verlangt mit der eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima», dass die landesweit emittierten Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 reduziert werden.

Im Anschluss daran präsentierte Bundesrat Leuenberger die Revision des CO2-Gesetzes, die der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative vorlegt, da er eine verfassungsrechtliche Verankerung eines Inland-Reduktionszieles von 30 Prozent als eine zu starre Regelung erachtet. Die Kommission beschloss nach einer ersten Aussprache, in ihrer nächsten Sitzung eine Anhörung der betroffenen und interessierten Kreise durchzuführen.

Die Kommission hat am 19. und 20. Oktober 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 20. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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