Keine neue Aufsichtsabgabe für die Luftfahrtindustrie

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Die Kommission führte die an der letzten Sitzung aufgenommene Detailberatungen zum Luftfahrtgesetz ( 09.047 ) weiter. Nachdem die Kommission Zusatzinformationen über die Aufsichtsabgabe (Art. 6b) verlangt hatte, führte sie eine ausführliche Diskussion darüber und entschied mit 16 zu 10 Stimmen, die betreffenden Bestimmungen zu streichen. Die Kommission wollte eine Minderung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrtindustrie mit neuen finanziellen Belastungen vermeiden. Mit diesen Einnahmen hätten 24 neue Stellen für die Sicherheit im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) finanziert werden sollen. Die Kommission war nicht gegen die Schaffung dieser Stellen, sondern lediglich gegen eine Finanzierung über Abgaben. Deshalb ist sie an die Finanzkommission gelangt und hat diese gebeten, die Stellen mit einem Nachtragskredit zu finanzieren. Die Subkommission der Finanzkommission hat diesem Begehren bereits zugestimmt. Eine Minderheit will die Abgabe erheben, sie erachtet sie als verursachergerecht.

Bei den Flughafengebühren (Art. 39) nahm die Kommission grossmehrheitlich eine Formulierung an, die den Bundesrat beauftragt, für Flughafengebühren auf dem Verordnungsweg Kriterien festzulegen, nach denen die Flughäfen ihre Gebühren zukünftig bemessen müssen. Der Bundesrat soll dabei die Möglichkeit haben, die Flughäfen zu verpflichten, auch Erträge aus dem kommerziellen, nicht aviatischen Bereich zu berücksichtigen (bspw. Erträge aus dem Duty Free Geschäft). Die Gebührenbemessung ist heute nicht reguliert und wird auf den verschiedenen Flughäfen unterschiedlich gehandhabt. Im Weiteren gibt Art. 39 dem Bundesrat die Möglichkeit auf dem Verordnungsweg vorzusehen, dass die Gebührenmodelle auf den Flughäfen künftig auch Kapazitätsschwankungen mit berücksichtigen sollen. Fluggesellschaften mit erheblichem Umsteigeverkehr, die auf Kapazitäten an bestimmten Tageszeiten angewiesen sind, sollen dadurch allerdings nicht benachteiligt werden.

Bei den Artikeln über die Flugsicherung (Art. 40e) nahm die Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag an, der die Gesellschaft, die skyguide, von Stempelabgaben befreit. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass bei einer allfälligen Erhöhung des Aktienkapitals durch den Bund ein bestimmter Prozentsatz des neuen Kapitals wieder als Steuer an den Bund zurückfliesst. Sie will damit der skyguide eine bessere Stellung im Wettbewerb ermöglichen.

Beim Kapitel Übertretungen (Art. 91) nahm die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen neuen Tatbestand auf. So soll auch gegen randalierende Passagiere eine Busse ausgesprochen werden können.

Abgelehnt hingegen hat es die KVF mit 12 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Ausbildung in der Luftfahrt neu zu regeln (Art. 103a-d) und diese zu fördern. Die Förderung hätte durch direkte finanzielle Unterstützung und durch Zurverfügungstellung von Infrastruktur des Bundes zu Selbstkosten geschehen sollen. Aufgrund der finanziellen Konsequenzen dieser Regelung, die von einer Minderheit vertreten wird, müsste sie der Ausgabenbremse unterstellt werden.

Die Vorlage wird im Nationalrat voraussichtlich in der Frühjahrssession 2010 beraten werden.

Beim Nationalstrassenabgabegesetz ( 08.012 ) hatte die Kommission lediglich eine Differenz zu beraten. Es geht darum, ob die Kontrolle von Vignetten und die Strafverfolgung im einfachen Verfahren Dritten übertragen werden kann. Die Mehrheit der Kommission hatte rechtsstaatliche Bedenken und sieht dies als eine hoheitliche Aufgabe, die nicht delegiert werden kann. Die Minderheit der Kommission will für diese, heute schon teilweise von Dritten übernommene Aufgabe, eine rechtliche Basis schaffen und teilt die Bedenken der Mehrheit nicht. So hielt die Kommission mit 17 zu 9 Stimmen an dem bereits einmal vom Nationalrat gefällten Entscheid fest, die Übertragung der Aufgabe an Dritte zu streichen.

Bern, 3. November 2009, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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