Bahnpolizeigesetz: Die neuen Vorlage der KVF-N mit grossem Mehr verabschiedet

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09.473 Pa.Iv. KVF-NR. Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (Erlass und erläuternder Bericht unter folgendem Link): Ein gleichnamiges Gesetz ist im Rahmen der Bahnreform 2 (05.028) in der Frühjahrssession 2009 in der Schlussabstimmung im Nationalrat an den Widerständen von links und rechts gescheitert. Die KVF, welche bereits dieses erste „Bahnpolizeigesetz“ vorberaten hatte, hat sich anschliessend rasch um einen neuen Anlauf bemüht und die Arbeiten für einen konsensfähigen neuen Gesetzesentwurf selbst an die Hand genommen. Eine Subkommission hat, unter anderem dank der Unterstützung durch das Bundesamt für Verkehr, einen neuen Entwurf vorgelegt, den die Kommission an ihrer gestrigen Sitzung mit 21 zu 2 Stimmen zuhanden ihres Rates verabschiedet hat.

Das Grundkonzept der Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr bleibt dabei gleich wie im damaligen Vorschlag des Bundesrates: Es soll einen einfachen Sicherheitsdienst mit klar definierten Aufgaben und eine eigentliche Transportpolizei mit zusätzlichen Kompetenzen geben. Der Sicherheitsdienst kann einer privaten Organisation übertragen werden, nicht dagegen die Transportpolizei. Zudem wird die Frage der Ausrüstung und der Bewaffnung der Transportpolizei nicht auf Stufe des Gesetzes geregelt, sondern diese Kompetenz dem Bundesrat übertragen. Ein Antrag, ein Verbot von Schusswaffen im Gesetz festzuschreiben wurde mit 12 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Der Bundesrat wird also in der Verordnung festlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausrüstung mit Schusswaffen möglich ist.

Die Kommission hat die Vorlage trotz Bedenken von Seiten der Kantone, die eine sicherheits- wie staatspolitisch unerwünschte Einmischung in ihren Hoheitsbereich befürchten, mit grossem Mehr verabschiedet. Sie tat dies unter anderem auf Wunsch der Transportunternehmen, die auf eine möglichst rasch Klärung der gesetzlichen Grundlagen für ihre Sicherheitsorgane drängen – stammt doch das heute geltende Bahnpolizeigesetz aus dem Jahr 1878.

Die positive Stellungnahme des Bundesrates vorausgesetzt, wird der Erlassentwurf voraussichtlich in der Frühjahrssession 2010 vom Nationalratsplenum behandelt werden können. Falls die weitere parlamentarische Beratung ebenfalls reibungslos vorangeht, ist es möglich, dass das neue Bahnpolizeigesetz auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten kann, also gleichzeitig wie ursprünglich im Rahmen der Bahnreform 2 vorgesehen war.

Die Kommission behandelte ferner vier Standesinitiativen, welche materiell bereits im Rahmen der Debatten zu ZEB/Gesamtschau FinöV (07.082) behandelt worden sind. Es waren dies eine Initiative des Kantons Zug zur Unterstützung des Zimmerberg-Basistunnels 2 (06.308) und drei Nordwestschweizer Initiativen (07.302 Basel-Stadt, 07.303 Baselland, 07.304 Aargau) zur Unterstützung eines dritten Jura-Durchstichs. Die Anliegen der Initiativen haben alle sinngemäss Eingang in Art. 10 des ZEB-Gesetzes gefunden, in welchem die einzelnen Bauvorhaben aufgelistet sind, die der Bundesrat zuhanden der neuen Botschaft (Bahn 2030) prüfen soll. Bereits der Ständerat hatte deshalb den Initiativen in der Herbstsession 2009 einstimmig keine Folge gegeben. Die KVF-N schloss sich diesem Entscheid ebenso einstimmig an.

Weiter hat die KVF einer Motion des Ständerates mit 17 zu 7 zugestimmt (09.3154 Mo. Ständerat (Bieri). Bahnlärmsanierung. Weiteres Vorgehen), welche den Bundesrat beauftragt, im Bereich Bahnlärmsanierung mit der Botschaft zu „Bahn 2030“ neue Vorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat hat am 11. September 2009 das UVEK beauftragt, die Arbeiten an einer entsprechenden Vorlage aufzunehmen. Die Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, da ihr Anliegen weitgehend erfüllt sei und unnötige Präjudizien schaffen.

Schliesslich hat die Kommission in vier Themenbereichen eine Vorschau auf das nächste Jahr gemacht: So liess sie sich vom Generalsekretär des UVEK über die voraussichtlichen finanziellen Rahmenbedingungen für die kommenden Infrastrukturprojekten informieren. Die Kommission unterstützt das Departement in der Absicht, dem Substanzerhalt der bestehenden Infrastrukturen höchste Priorität zuzuordnen. Die KVF hielt zudem fest, dass trotz der berechtigten kurzfristigen finanziellen Überlegungen, die langfristigen und nachhaltigen Wirkungen einer voll funktionsfähigen Verkehrsinfrastruktur nicht vergessen gehen dürfen.

Ferner hat die KVF mit dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Generaldirektor ein Gespräch über die technischen Perspektiven und den gesellschaftlichen Auftrag der SRG geführt. Dabei kamen sowohl komplexe Projekte wie das der viel zitierten Konvergenz als auch strategische Personalentscheide und Fragen der richtigen und angemessenen Kommunikation aufs Tapet.

Von der zuständigen Regierungsrätin des Kantons Bern, von den Verantwortlichen der SBB, von Experten der ETH Zürich und von verschiedenen Vertretern der Bundesverwaltung hat sich die Kommission über das Projekt „Zukunft Bahnhof Bern“ informieren lassen und vom weiteren Vorgehen in diesem Projekt von nationaler Bedeutung Kenntnis genommen.

Schliesslich hat sich die Kommission vom Direktor des Bundesamtes für Strassen über die so genannten Gigaliner informieren lassen. Die KVF interessierte sich dabei in erster Linie für den aktuellen Trend in der EU und für die Haltung des Bundesrates gegenüber diesen Riesenlastwagen. Mit Befriedigung hat die Kommission Kenntnis genommen, dass der Bundesrat zwar die Thematik verfolgt, aber zurzeit keinerlei Druck für eine Zulassung von 60-Tönnern besteht, jetzt nicht und auch nicht in absehbarer Zukunft. Die KVF lädt den Bundesrat ein, möglichst frühzeitig allfällige Gegenstrategien zu entwickeln, damit auch in ferner Zukunft keine Gigaliner in der teilweise sehr beengten Topographie unseres Landes verkehren werden.

Bern, 4. November 2009 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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