Bundesrat will Eigenmietwert abschaffen

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Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen sollen künftig nur noch die Schuldzinsen für den erstmaligen Liegenschaftskauf sowie Investitionen für Energie- und Umweltschutzmassnahmen abziehen können. Alle übrigen Abzugsmöglichkeiten will der Bundesrat abschaffen. Damit werden die bisher möglichen Abzüge massiv eingeschränkt, da heute Unterhaltsaufwendungen für werterhaltende Investitionen unbeschränkt abzugsfähig sind und auch die Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (bis zur Höhe des Vermögensertrages plus 50’000 Franken).

Beim Vorschlag des Bundesrats handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Der HEV Schweiz hat seine Eigenmietwert-Initiative am 23. Januar 2009 mit 111’861 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat bereit ist, einen Gegenvorschlag zur Initiative des Hauseigentümerverbandes „Sicheres Wohnen im Alter“ aufzustellen. Die Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung für alle Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen ist begrüssenswert. Den eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten steht der HEV Schweiz skeptisch gegenüber. Dies gilt insbesondere für die Streichung des Unterhaltsabzugs. Investitionen in den Liegenschaftsunterhalt sind auch im öffentlichen Interesse, sie sind daher durch steuerliche Anreize zu fördern. Ansgar Gmür, Direktor des HEV Schweiz, betont: „Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass bei einem Systemwechsel die Rahmenbedingungen für die Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen fair ausfallen.“

Quelle: Hauseigentümerverband Schweiz

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