Die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts schützt Gurits europäisches Patent für seine SPRINT-Technologie und -Produkte

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Gurit, ein führender Hersteller und Entwickler von Hochleistungsverbundwerkstoffen (SIX Swiss Exchange: GUR) hat heute bekannt gegeben, dass Gurits europäisches Patent EP 1 128 958 von der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts geschützt wurde. Das Patent betrifft das vor allem in der Herstellung von Windrotorblättern aber auch in vielen anderen Zielmarkt-Anwendungen eingesetzte SPRINT-Produkt von Gurit. Obwohl ein Nebenanspruch gelöscht wurde, ist der Hauptanspruch des Patents wie ursprünglich erteilt geschützt worden. Damit hat die Technische Beschwerdekammer die Einsprache von Hexcel (NYSE: HXL) gegen dieses Patent abgewiesen. Hexcel hatte gegen eine bereits im Januar 2008 gefällte Entscheidung der Einspruchsabteilung, die das Patent ebenfalls geschützt hatte, Berufung eingelegt. Gurit nimmt erfreut zur Kenntnis, dass seine Innovation nun von der höchsten Instanz des Europäischen Patentamtes überprüft und anerkannt wurde.

Quelle: Gurit

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